Das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat durch die Regierungsvertretung Oldenburg das Raumordnungsverfahren (ROV) gemäß § 14 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) für den Neubau der B 212 im Abschnitt Harmenhausen (Gemeinde Berne) bis zur Landesgrenze Niedersachsen / Bremen am 03.08.2007 eingeleitet.
Die B 212n dient einer verbesserten verkehrlichen Verbindung zwischen den Räumen Wesermarsch, Delmenhorst und Bremen sowie einem Anschluss des Unterweserraumes mit seinen Seehafenstandorten an das Fernstraßennetz.
Aufgabe des Raumordnungsverfahrens ist die an aktuellen Erkenntnissen orientierte Überprüfung der 1996 landesplanerisch festgestellten Trassenführung.
Die öffentliche Auslegung der ROV - Unterlagen nach § 15 (3) NROG erfolgt an folgenden Stellen:
• Stadt Delmenhorst vom 21.08.07 bis einschließlich 21.09.07
• Gemeinde Lemwerder vom 21.08.07 bis einschließlich 21.09.07
• Gemeinde Berne vom 21.08.07 bis einschließlich 21.09.07
• Gemeinde Ganderkesee vom 21.08.07 bis einschließlich 21.09.07
• Stadt Bremen vom 31.08.07 bis einschließlich 01.10.07
Nähere Informationen über die öffentlichen Auslegungen (Ort, Zeiten) sind der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen oder können bei der jeweiligen Stadt / Gemeinde erfragt werden. Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind Pläne zu untersuchten Varianten sowie der Vorzugsvariante, Erläuterungsbericht, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), länderübergreifende Grobprüfung sowie FFH - Vorprüfung. Anregungen oder Bedenken können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ende der jeweiligen Auslegungszeit schriftlich an die jeweilige Kommune gerichtet oder dort auch persönlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dann an die Regierungsvertretung Oldenburg weitergeleitet und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben auch die betroffenen Gemeinden und Behörden sowie die anerkannten Naturschutzverbände Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Fortsetzung der B 212n im Abschnitt Landesgrenze Niedersachsen/Bremen bis zur geplanten A 281 ist Gegenstand der parallel durchgeführten 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bremen.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung können die o.g. Planunterlagen auch in der nachfolgenden Aufstellung als PDF - Dokumente eingesehen werden.
Informations- und Kartenmaterial:
Raumordnungsverfahren B 212n von Berne - Harmenhausen bis Landesgrenze Niedersachsen / Bremen
- Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren (PDF, 4699 KB)
- FFH-Vorprüfung für die gemeldeten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Bremische Ochtum (DE 2918-371) Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke (DE 2817-331) (PDF, 1511 KB)
- Grobprüfung im Rahmen des ROV Länderübergreifende Beurteilung unterschiedlicher Übergabebereiche für die B212n (PDF, 3894 KB)
- Karte 1 Biotoptypen Bestand (PDF, 694 KB)
- Karte 2 Biotoptypen Wertstufen (PDF, 729 KB)
- Karte 3 Brut- und Rastvögel (PDF, 724 KB)
- Karte 4 Gräben Amphibien Fledermäuse (PDF, 464 KB)
- Karte 5 Schutzgebiete (PDF, 596 KB)
- Lageplan Vorzugsvariante (PDF, 5961 KB)
- ROV-Lageplan (PDF, 6054 KB)
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