Raumordnungsverfahren für A 39 abgeschlossen
Die Regierungsvertretung Lüneburg hat jetzt mit der Landesplanerischen Feststellung das Raumordnungsverfahren für die geplante Bundesautobahn A 39 von Wolfsburg nach Lüneburg und für die geplante Bundesstraße B 190 n, den niedersächsischen Teil der Querspange zwischen B 4 und A 39 zur A 14 in Sachsen-Anhalt, abgeschlossen. Mit der Landesplanerischen Feststellung ist die vom Planungsträger, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, vorgeschlagene Trassenführung im Wesentlichen bestätigt worden.
Die rd. 110 km lange Trasse nutzt den nördlichen Teil der vorhandenen Ostumgehung in Lüneburg, der zur Autobahn ausgebaut werden soll, führt östlich dicht entlang des Elbe-Seitenkanals und einige Kilometer östlich von Bad Bevensen, Uelzen und Bad Bodenteich nach Süden. Im Raum Wittingen führt die Trasse wieder dicht entlang des Elbe-Seitenkanals, dann dicht westlich entlang des VW-Geländes und schließt bei Weyhausen an die vorhandene A 39 in Wolfsburg an.
Zweck der A 39 ist die Schaffung einer leistungsfähigen Fernverkehrsverbindung zwischen den Räumen Braunschweig/Wolfsburg/Salzgitter und Hamburg/Lüneburg und damit großräumig zwischen Süd- und Ostdeutschland mit dem Küstenraum und Skandinavien. Regional wird die Einbindung von Nordostniedersachsen und des westlichen Altmarkkreises in das Autobahnnetz verbessert. Die Oberzentren Wolfsburg und Lüneburg sowie die Mittelzentren Gifhorn, Lüchow, Salzwedel, Uelzen und Wittingen sind so besser in das Fernverkehrsnetz eingebunden. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung an diesen Standorten geschaffen. Weitere verkehrliche Ziele sind die Entlastung der hoch belasteten A 7, der Abbau von Erreichbarkeitsdefiziten im gesamten Raum und die Entlastung von Ortsdurchfahrten. Mit der B 190 n wird eine zügige Verbindung zwischen B 191 und B 4, der geplanten A 39 und der in Sachsen-Anhalt geplanten A 14 hergestellt.
Gegenüber der 2006 vorgelegten Trassenplanung, die noch eine Neutrassierung im Stadtgebiet von Lüneburg vorsah, ist jetzt der Ausbau der vorhandenen Ostumgehung von der vorhandenen A 250 bis zur B 216 vorgesehen. Weitere kleinräumige Änderungen, die zugunsten der Wohnsiedlungen, der landwirtschaftlichen Strukturen und von Naturschutzbelangen vorgenommen wurden, hat es in der Ostheide, bei Oetzendorf und Oetzen, westlich von Hanstedt II in der Stadt Uelzen, südlich von Bodenteich und südlich des VW-Testgeländes gegeben. Nördlich von Bad Bodenteich war im Herbst 2006 wegen eines neu ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebietes ebenfalls noch eine kleinräumige Trassenänderung erforderlich geworden.
Die landesplanerisch festgestellte Trasse dient am besten den auf den Ausbau des Verkehrssystems bezogenen Zielen der Raumordnung und greift zugleich am wenigsten in die Raumstrukturen negativ ein. Im Vergleich mit einer auch diskutierten Variante westlich von Lüneburg und Uelzen wird die jetzt festgelegte Trasse rd. 11 km auf der vorhandenen A 250 und der auszubauenden B 4 geführt sowie auf rd. 18 km mit dem Elbe-Seitenkanal und auf rd. 11 km mit dem VW-Testgelände gebündelt. Die festgelegte Trasse verbindet die Industrie- und Gewerbegebiete in Lüneburg, Uelzen, Wittingen und Wolfsburg mit den dort vorhandenen Häfen durch eine zügige Trassenführung.
Wegen der erheblichen Eingriffe in die Raumstrukturen sind bei der weiteren Planung und beim Bau der Autobahn und der Bundesstraße umfangreiche landwirtschaftliche Flurneuordnungen einschließlich der Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Bewässerung, Lärm- und Immissionsschutzmaßnahmen in den betroffenen Orten sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugunsten der betroffenen Landschaft und Naturschutzbelange erforderlich. Dabei geht es zum Einen um den Ersatz von in Anspruch genommenen Biotopen und zum Anderen um die Minderung der Barrierewirkung der Autobahn für die Tierwelt.
Wie geht es mit der Planung weiter? Das Vorhaben soll als Ziel der Raumordnung im neuen Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2007 verankert werden. Möglichst noch in diesem Jahr soll beim Bundesverkehrsministerium die Linienbestimmung erlangt werden. Damit ist dann der Weg frei für die Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, in dem die Trasse metergenau festgelegt wird und in dem auch die Betroffenheiten für einzelne Bürger und Grundstücke untersucht und geregelt werden. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat für den Einzelnen noch keine konkreten Rechtswirkungen und kann somit auch nicht durch Rechtsmittel angegriffen werden.
Die Landesplanerische Feststellung ist zusammen mit einem Übersichtsplan der festgelegten und der geprüften Trassen im Internet unter www.raumordnung.niedersachsen.de (Aktuell) und www.strassenbau.niedersachsen.de einzusehen.
Niedersachsen Portal