Der Niedersächsische Landtag ist die Volksvertretung im Land Niedersachsen und als maßgebendes Gesetzgebungsgremium das wichtigste Organ im Land. Der Landtag wird alle fünf Jahre unter Beachtung der fünf Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Dem Landtag der 15. Wahlperiode gehörten 183 Abgeordnete an
Seit der 16. Wahlperiode besteht der Landtag kraft Gesetzes aus mindestens 135 Abgeordneten. Davon werden 87 Abgeordnete in Wahlkreisen und 48 Abgeordnete nach Landeswahlvorschlägen gewählt. Die Gesamtzahl der Sitze kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate erhöhen. Dadurch gehören dem Landtag der 16. Wahlperionde, die sich am 26. Februar 2008 konstituiert hat, insgesamt 152 Abgeordnete an.
Auf den Seiten der niedersächsischen Landeswahlleiterin finden Sie das amtliche Endergebnis der Wahl des Niedersächsischen Landtages am 27. Januar 2008.
- Stimmzettelmuster (PDF, 20 KB)
- Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung (PDF, 24 KB)
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