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Geheimschutz, Wirtschaftsschutz

Ziel des Geheimschutzes ist es, durch vorbeugende und wirkungsvolle Maßnahmen alle Informationen und Materialien, die im öffentlichem Interesse geheimhaltungsbedürftig sind (Verschlusssachen), vor unbefugtem Gebrauch oder vor unzulässiger Einsichtnahme Dritter zu schützen.

Nach den politischen Veränderungen im Osten Europas glaubten viele, der Schutz von staatlichen Geheimnissen sei überflüssig geworden. Tatsächlich ist aber festzustellen, dass Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Militär in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor begehrte Ausspähungsziele für fremde Nachrichtendienste sind. Zudem drohen Gefahren auch durch Terrorismus, Extremismus und Kriminalität. Geheimschutz ist somit nach wie vor unverzichtbar, um im schlimmsten Fall Gefahren für den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder abwehren zu können.

Verschlusssachen gibt es in Behörden, aber auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die im Auftrage des Staates tätig werden (Geheimschutz in der Wirtschaft). Durch Mitgliedschaft in der NATO und anderer über- und zwischenstaatlicher Einrichtungen ist die Bundesrepublik Deutschland zudem verpflichtet, bestimmte Standards beim Schutz von Verschlusssachen einzuhalten.

Der Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen und Materialien wird durch Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes verwirklicht.

Die Verantwortung für den personellen und materiellen Geheimschutz trägt der (die) Dienststellenleiter(in), der(die) diese Aufgabe weitgehend auf die (den) Geheimschutzbeauftragte(n) übertragen kann. Der (die) Geheimschutzbeauftragte arbeitet bei der Erfüllung seiner (ihrer) Aufgaben eng mit der Nds. Verfassungsschutzbehörde zusammen, dem der Gesetzgeber Mitwirkungspflichten beim Geheimschutz übertragen hat.

Ziel des Wirtschaftsschutzes ist es, den sensiblen Bereich der Wirtschaft vor Ausspähungsversuchen fremder Nachrichtendienste zu schützen. Dies ist neben dem behördlichen Geheimschutz gleichermaßen erforderlich, um irreparable Schäden für die deutsche Volkswirtschaft zu vermeiden.

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