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Kommunales Haushaltsrecht und Rechnungswesen in Niedersachsen

Rechtliche Grundlagen

Das kommunale Haushaltsrecht in Niedersachsen wurde seit Beginn des Jahres 2006 auf die Grundlagen der kommunalen Doppik umgestellt. Nach einer Übergangsfrist ist das neue Haushalts- und Rechnungssystem ab dem Haushaltsjahr 2012 in allen Kommunen anzuwenden. Der erste konsolidierte Gesamtabschluss ist spätestens im Jahr 2013 für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen.

Die rechtlichen Grundlagen für das kommunale Haushaltsrecht befinden sich im Achten und Elften Teil des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG ) und in den aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung erlassenen Verordnungen.

Dies ist insbesondere die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO). Dazu wurde ein Ausführungserlass erarbeitet, der verbindliche Muster für die Haushalte und eine Abschreibungstabelle vorschreibt.

Der für Niedersachsen gültige Produkt- und Kontenrahmen steht beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) zum Abruf zur Verfügung.

Zu den verschiedenen Aspekten der Kreditwirtschaft kommunaler Körperschaften trifft der sogenannte Krediterlass verbindliche Regelungen.

Der Erlass zur „Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen; Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)" sieht die Darstellung der Haushaltslage begleitend zur Vorlage der Haushaltssatzung bei der Aufsichtsbehörde vor.

Sämtliche zitierten rechtlichen Grundlagen sind in der rechten Spalte abrufbar.


Begleitung der Umstellungsphase

Um die weit reichenden Umstellungsprozesse bei den Kommunen zu unterstützen und weitere Hilfestellung zu bieten, hat sich unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport eine Arbeitsgruppe zusammengefunden, die Hinweise zu aktuellen Fragestellungen entwickelt. Die Arbeitsgruppe „Umsetzung Doppik" setzt sich aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, des Niedersächsischen Studieninstitutes, der Kommunen und des Ministeriums für Inneres und Sport zusammen.

Die Ergebnisse der jeweiligen Arbeitsgruppensitzungen, welche hier als „Hinweise der AG Umsetzung Doppik" zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen veröffentlicht werden, sollen den Einstieg in das neue Haushaltsrecht erleichtern. Die Hinweise sind wie ein Stichwortverzeichnis aufgebaut und werden nach jeder Sitzung aktualisiert und erweitert. Sie können und sollen daher keine umfassenden Antworten auf alle Fragen zu den neuen haushaltsrechtlichen Anforderungen geben. Sie sind als Anregung gedacht, sich näher mit dem neuen Haushaltsrecht zu befassen.

Zu den Hinweisen der AG Umsetzung Doppik und den weiteren Arbeitsergebnissen der AG gelangen Sie über die in der rechten Spalte abrufbare Folgeseite "Hinweise und Buchungsbeispiele".

Von Herbst 2009 bis zum Sommer 2010 tagte in regelmäßigen Abständen unter Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport die Arbeitsgruppe „Gesamtabschluss", um Arbeitshilfen und Hinweise zum konsolidierten Gesamtabschluss für die Kommunen zu erarbeiten. Die Arbeitsergebnisse können in der rechten Spalte unter "Hinweise zum Gesamtabschluss" abgerufen werden.


Hinweise zum Gesamtabschluss

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) in Niedersachsen müssen alle niedersächsischen Kommunen für jedes Haushaltsjahr zum Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufstellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss ist erstmalig verpflichtend in 2013 für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen. Für die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses gelten die Vorschriften des NKomVG und der GemHKVO.

Mit der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses wird das Ziel verfolgt, den Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommunen zu verbessern. Gegenwärtig fehlt ein solcher Gesamtüberblick, auch weil teilweise viele kommunale Aufgaben von verselbständigten Aufgabenträgern wahrgenommen werden. Im Gesamtabschluss wird die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune so dargestellt, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit handeln würde.

Seit dem Herbst 2009 hat in regelmäßigen Abständen unter Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport die Arbeitsgruppe „Gesamtabschluss" getagt, um Arbeitshilfen und Hinweise zum konsolidierten Gesamtabschluss für die Kommunen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Sommer 2010 im Wesentlichen abgeschlossen. Die Arbeitsergebnisse können in der rechten Spalte unter "Hinweise zum Gesamtabschluss" abgerufen werden. Zur Verfügung stehen eine Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse der AG Gesamtabschluss, eine Muster-Dienstanweisung sowie der Positionenrahmen zum Gesamtabschluss.


Bearbeitungsstand: 01.11.2011

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