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Open Data für Niedersachsen - Mehr Transparenz für mehr Demokratie

Rede des Innenministers Uwe Schünemann in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.10.2011; TOP 23 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE


Sehr geehrte Damen und Herren,

die umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiger Bestandteil für ihre Teilhabe an der demokratischen Willensbildung und damit für die Funktionsfähigkeit der demokratischen Gemeinschaft insgesamt. Dies ist keine neue Erkenntnis; dies wird bereits jetzt schon in der öffentlichen Verwaltung Niedersachsens gelebt. Die bestehenden Regelungen und Möglichkeiten verschaffen den Interessierten den Zugang zu den von ihnen gewünschten Informationen. Die Transparenz der Verwaltung und damit die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen der Regierung und der Verwaltung wird durch die normierten Veröffentlichungspflichten sowie die freiwillige Weitergabe von Informationen hinreichend sichergestellt. Die Behörden unterrichten die Öffentlichkeit über ihre Aufgaben und stellen hierzu eine Viel­zahl von Informationen über Broschüren oder im Internet zur Verfügung.Wenn Sie einmal im Internet auf das Service-Portal der Niedersächsischen Landesverwaltung klicken, finden Sie eine Reihe von Publikationen aus den verschiedenen Aufgabenbereichen.

Lassen Sie mich einige Beispiele nennen:

- Sie finden u.a. die regionalen Bilanzen für Niedersachsen, in denen von der Landesregierung geförderte Projekte und Maßnahmen in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens enthalten sind

- Der Haushaltsplan wird bereits heute nach der offiziellen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt zeitnah auf der Internetseite des Finanzministeriums veröffentlicht und ist somit frei zugänglich. Gleiches gilt für die Entwürfe der Haushaltspläne und die Ergänzungsvorlagen der Landesregierung, sobald die Druckstücke an den Landtag übersandt worden sind

- Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen veröffentlicht regelmäßig umfassende Zahlen u.a. über die Bevölkerung, die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Finanzen in Niedersachsen

Darüber hinaus veröffentlichen die einzelnen Verwaltungen aus ihren Fachbereichen spezifische Daten und Zahlen, so z.B. die Umweltinformationen gemäß den Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes des Bundes. Niedersachsen ist daher hinsichtlich eines transparenten Handelns von Regierung und Verwaltung sehr gut aufge­stellt. Soweit der Zugang zu Daten beschränkt wird, erfolgt dies immer aufgrund von gesetzlichen Regelungen, z.B. aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung. Fundierte Kritik am Umfang und Inhalt der Informationspolitik der Landesverwaltung ist mir nicht bekannt geworden, von daher sehe ich keine Notwendigkeit mit hohem Aufwand für Land und Kommunen weitere Angebote zu schaffen. Ich kann verstehen, dass die Diskussionen um den sogenannten Bundestrojaner zur Verunsicherung beigetragen haben. Wie ich gestern dazu in diesem Haus bereits ausgeführt habe, können Sie versichert sein, dass in Niedersachsen die Grenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 27.02.2008 strikt eingehalten worden sind und auch künftig eingehalten werden. In Niedersachsen wurde eine Softwareversion der Firma DigiTask zur Quellen-TKÜ in zwei eigenen Fällen eingesetzt, die nicht der offensichtlich vom CCC untersuchten entspricht. Die in Niedersachsen verwandte Version war ausschließlich für die Überwachung der Komponenten der Telekommunikationsüberwachung durch den Hersteller programmiert worden. Das Auslesen der Festplatte, Screenshots oder die Protokollierung der Tastatureingaben war damit nicht möglich.

Die Quellen-TKÜ wird auf die allgemeinen Vorschriften zur TKÜ, insbesondere des § 100a StPO, gestützt. Ich bin mir mit meinen Unionsministerkollegen einig, dass mit dieser Rechtsnormeine eindeutige Rechtsgrundlage vorliegt und eine Novellierung deshalb nicht erforderlich ist. Diese Auffassung ist durch Beschlüsse der Landgerichte Hamburg und Landshut bereits bestätigt worden.

Deshalb wird Niedersachsen auch in Zukunft eine Quellen-TKÜ verfassungskonform auf der Grundlage richterlicher Beschlüsse gemäß § 100a StPO durchführen. Im Rahmen der Beschaffung einer neuen TKÜ-Anlage wurde durch das LKA bereits im Sommer 2011 eine neue Software zur Durchführung der Quellen-TKÜ angeschafft. Diese Software ist bislang nicht eingesetzt worden. Sie befindet sich im Testverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Ich bin mir mit dem Präsidenten des Landeskriminalamtes einig, dass vor dem Einsatz dieser Software eine intensive Qualitätskontrolle erfolgen muss, um die verfassungsrechtlich gesetzten Grenzen zu beachten.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2011
zuletzt aktualisiert am:
14.10.2011

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