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Zukunft des Feuerwehrflugdienstes Niedersachsen Standort Damme und Planungen der Landesregierung bezüglich eines weiteren Flugzeuges

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.08.2010; Akt Std Nr. 23


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claus Peter Poppe und Renate Geuter (SPD); es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Seit über 40 Jahren überfliegt der Feuerwehrflugdienst Niedersachsen, ausgehend von den Standorten Peine, Lüneburg und Damme, in Zeiten mit erhöhter Brandgefahr Wald-, Heide-, Moor- und Ödflächen des Landes. Ziel ist es, Brände möglichst frühzeitig zu entdecken und Löscharbeiten einzuleiten. Mit der Unterstützung aus der Luft können auch die bodengebundenen Einsatzkräfte gezielt zum Einsatzort geführt und bei der Brandbekämpfung unterstützt werden.

Piloten und Luftbeobachter sind aktive Mitglieder einer Feuerwehr. Sie nehmen ihre Arbeit für den Feuerwehrflugdienst ehrenamtlich wahr und werden bei ihrer Arbeit durch abgeordnete Forstbeamte unterstützt. Mit der Arbeit des Feuerwehrflugdienstes wird im Flächenland Niedersachsen sehr effizient und wirtschaftlich Wald- sowie Flächenbrandprävention und -bekämpfung geleistet.

Da die bisherigen drei Flugzeuge nicht mehr den technischen Anforderungen entsprachen, hat das Land Niedersachsen mit dem Nachtragshaushalt 2007 und dem Haushalt 2008 Mittel von insgesamt 600 000 Euro für den Erwerb neuer Flugzeuge zur Verfügung gestellt. Die Restmittel für die Finanzierung von zwei Flugzeugen für die Standorte Peine und Lüneburg wurden durch den Verkauf der veralteten drei Feuerwehrflugzeuge und durch eine finanzielle Unterstützung der öffentlichen Versicherungen aufgebracht.

Der Niedersächsische Feuerwehrverband hat bereits bei der Inbetriebnahme der beiden neuen Flugzeuge deutlich gemacht, dass zwei Flugzeuge auf Dauer nicht ausreichen, um in einem Flächenland wie Niedersachsen alle erforderlichen Überwachungsflüge durchführen zu können, und dass daher die Anschaffung eines weiteren Flugzeuges für den Standort Damme unverzichtbar ist. Es ist von den Vertretern der Feuerwehr ebenfalls darauf hingewiesen worden, dass die jetzt in Teilen Niedersachsens in waldbrandgefährdeten Gebieten installierten Kamerasysteme den Einsatz von Überwachungsflugzeugen nicht ersetzen können. Auch wenn seit 2009 von den beiden Flugzeugen der Standorte Peine und Lüneburg Ausweichrouten geflogen werden, können viele zusammenhängende waldbrandgefährdete Bereiche im Westen Niedersachsens zurzeit nicht mehr aus der Luft überwacht werden.

Am Stützpunkt Damme sind Piloten und Flugbeobachter auch in den letzten Jahren geschult worden, weil die Feuerwehr darauf vertraut hat, vom Land Niedersachsen eine finanzielle Unterstützung für den Erwerb eines dritten Flugzeuges zu erhalten. Die Landesregierung hat sich bisher allerdings auf konkrete Anfragen hin ausweichend und widersprüchlich geäußert.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Landesfeuerwehrverbandes, dass auch für den Standort Damme die Anschaffung eines Flugzeuges zur flächendeckenden Brandvorbeugung und -bekämpfung unverzichtbar ist?
  2. Gibt es oder gab es bereits konkrete Planungen für die Einstellung entsprechender Haushaltsmittel (und wenn ja, zu welchem Zweitpunkt) und sind eventuell die in der Vergangenheit für diese Anschaffung vorgesehenen Mittel für andere Zwecke verwandt worden?
  3. Hält die Landesregierung den Betrieb des Stützpunktes Damme des Feuerwehrflugdienstes weiterhin für erforderlich, oder ist sie der Auffassung, auf die in Damme vorhandenen Kompetenzen ehrenamtlicher Feuerwehrleute als Piloten oder Flugbeobachter verzichten zu können?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Waldbrandvorsorge in Niedersachsen wurde bisher in der Kombination aus bemannten Feuerwachtürmen und der Überwachung aus der Luft durch den Feuerwehrflugdienst des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V. durchgeführt.

Für die künftige Vorsorge in der waldbrandgefährdeten Region des Ostniedersächsischen Tieflandes (Lüneburger Heide) wurde in 2009 mit der Installation eines hochauflösenden digitalen Kamerasystems begonnen, das am Ende der Waldbrandsaison 2010 fertig gestellt sein wird. Die geplanten 17 Standorte mit insgesamt 20 Kameras garantieren eine flächendeckende Überwachung aus der Waldbrandzentrale in der kooperativen Leitstelle Lüneburg heraus.

Bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit des Kamerasystems werden die im Jahr 2009 in Absprache mit dem Landesfeuerwehrverband neu festgelegten Flugrouten weiterhin abgeflogen und noch bestehende alte Feuerwachtürme mit Forstpersonal besetzt. Eine Flugroute deckt den Bereich des ostniedersächsischen Tieflandes, die andere Flugroute die aufgrund der klimatischen Randbedingungen weniger gefährdeten Bereiche des westniedersächsischen Tieflandes ab.

Nach Abschluss der Installation und voller Funktionsfähigkeit des Kamerasystems wird ab dem Jahr 2011 die Waldbrandüberwachung mit einem Flugzeug über den gefährdeten Bereichen des westniedersächsischen Tieflandes durchgeführt. Das zweite ebenfalls mit Mitteln des Landes geförderte Flugzeug steht den Feuerwehren für die operativ-taktische Unterstützung aus der Luft zur Verfügung.

Somit verfügt Niedersachsen über ein leistungsfähiges, effektives und wirtschaftliches Waldbrandvorsorgesystem.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein

Zu 2.:

Aus dem Haushaltstitel „Brandbekämpfung/Waldbrandbeobachtung aus der Luft“ werden die Vorhaltekosten für die beiden neu erworbenen Flugzeuge, die Betriebskosten für die Überwachungsflüge, die Ausbildungskosten für die Brandbekämpfung aus der Luft und die anfallenden Kosten für die Löschwasseraußenlastbehälter (Wartung, Reparatur, Unterstellung) bezahlt.

Haushaltsmittel für ein drittes Flugzeug waren bzw. sind nicht vorgesehen.

Zu 3.:

Die Festlegung geeigneter Standorte für die beiden Flugzeuge, die Organisation und den Einsatz des erforderlichen Personals liegt in der Entscheidungshoheit des Landesfeuerwehrverbandes.

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erstellt am:
20.08.2010

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