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Gewaltbereite Fußballfans

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.01.2009; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Limburg, Briese und Dr. Heinen-Kljaji? (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die für den 4. Januar 2009 in Braunschweig geplante offene niedersächsische Hallen-Fußballmeisterschaft wurde im Dezember 2008 seitens des Veranstalters abgesagt. Grund für diese Absage waren befürchtete Ausschreitungen von gewaltbereiten Fans. Laut Erkenntnissen der Polizei hatten sich nahezu 200 Randalierer aus Oldenburg, Emden und Meppen angekündigt. Gegen zehn Meppener ermittelt laut eines Artikels der Braunschweiger Zeitung vom 19. Dezember 2008 der Staatsschutz, weil diese während eines Oberligaspiels am 5. Dezember rechtsradikale Lieder gesungen hatten. Neben Gewalttätigkeiten seitens der "Fans" aus Oldenburg, Emden und Meppen befürchtete der Turnierveranstalter auch Ausschreitungen von gewaltbereiten "Fans" aus der Braunschweiger Szene.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über gewaltbereite Fußballfans in Niedersachsen vor? (Bitte auflisten nach Situation in Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Osnabrück, Emden, Oldenburg, Meppen und Nordhorn)
  2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verbindungen dieser gewaltbereiten Fans zur rechtsextremen Szene vor? (Bitte ebenfalls auflisten nach Städten)
  3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um gewalttätige Ausschreitungen zu verhindern, und in welchem Umfang unterstützt die Landesregierung Präventivmaßnahmen wie beispielsweise Fanprojekte?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu der mit der Mündlichen Anfrage erfragten Problemfansituation in Bezug auf den "Lotto-Cup 2009" sowie in den Städten Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Osnabrück, Emden, Oldenburg, Meppen und Nordhorn habe ich mir durch die zuständigen Polizeidirektionen Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg berichten lassen.

Für den 04.01.2009 war durch den Veranstalter, die Turnierorganisation GbR, der "Lotto-Cup 2009", die inoffizielle offene niedersächsische Hallen-Fußballmeisterschaft, geplant worden. An dem Turnier in der Volkswagenhalle Braunschweig sollten die Mannschaften VfL Osnabrück (2. Bundesliga), Eintracht Braunschweig und Kickers Emden (beide 3. Liga), BV Cloppenburg und Borussia Dortmund II (beide Regionalliga West), VfL Wolfsburg II (Regionalliga Nord) sowie VfB Oldenburg und SV Meppen (beide Oberliga Niedersachsen) teilnehmen.

Wie bei solchen Anlässen üblich, hat die Polizei frühzeitig Informationen hinsichtlich möglicherweise anreisender Fans der teilnehmenden Mannschaften, insbesondere über zu erwartende Problemfans und deren Absichten, gesammelt. Dazu wurde im Rahmen eines länder- und behördenübergreifenden Informationsaustausches mit Dienststellen aus den Bereichen der teilnehmenden Mannschaften in erster Linie auf anlass- und personenorientierte Aufklärungsergebnisse sog. Szenenkundiger Beamtinnen und Beamter (SKB) zurückgegriffen.

Im Zusammenhang mit dem Lotto-Cup 2009 prognostizierten diese eine Gesamtzahl von ca. 240 bis 270 anreisenden gewaltbereiten bzw. Gewalt suchenden Fans. Davon sollten aus Braunschweig ca. 120, aus Meppen ca. 65, jeweils ca. 25 - 40 aus Oldenburg und Emden sowie etwa 5 Problemfans aus Osnabrück zu erwarten sein. Aus Wolfsburg, Cloppenburg und Dortmund wurden Problemfans nicht avisiert.

Diese Zahlen, verbunden mit dem Hinwies auf diverse Rivalitäten bzw. Feindschaften unter den Fans der teilnehmenden Vereine, insbesondere der des VfB Oldenburg mit denen des SV Meppen, waren Grundlage für die polizeiliche Lagedarstellung im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung mit dem Veranstalter am 17.12.2008.

Die Polizeiinspektion Braunschweig hatte sich bereits auf einen der Lage angepassten Einsatz vorbereitet. Hinsichtlich der in der Halle durch den Veranstalter vorzusehenden Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben gab die Polizei vor dem Hintergrund der Erkenntnislage die Empfehlung, einen starken Sicherheitsdienst mit ca. 80-100 Ordnern vorzusehen. Insbesondere wurden intensive Einlasskontrollen sowie eine strikte Trennung der Fanlager in der Halle für erforderlich erachtet.

Dieses Verfahren des gegenseitigen Austausches und der Beratung zwischen Polizei und Veranstalter entspricht der zwischen Polizei und Verbänden bzw. Vereinen abgestimmten Vorbereitung auf relevante Fußballspiele.

Noch am Tage der Sicherheitsbesprechung teilte der Veranstalter der Polizei allerdings mit, dass das Turnier aus Kostengründen abgesagt werde.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Polizei unterscheidet bei gewaltbereiten Fußballfans zwischen Angehörigen der Kategorie B (Fans mit überwiegendem Interesse am Spielverlauf, jedoch grundsätzlicher Bereitschaft, sich situationsbedingt an gewalttätigen Aktionen zu beteiligen) und Angehörigen der Kategorie C (Fans mit überwiegendem bzw. ausschließlichem Interesse an der Suche nach potenziellen Gegnern für gewalttätige Auseinandersetzungen).

Unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu diesen Kategorien können Personen, die durch entsprechende Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen aufgefallen sind, auch in der bundesweiten Verbunddatei "Gewalttäter Sport" gespeichert werden.

Hannover

Derzeit umfasst die Problemfanszene mit Bezug zu Hannover 96 ca. 150 Fans der Kategorie B und ca. 60 Fans der Kategorie C. Gegen 55 dieser Personen besteht aktuell ein bundesweites Stadionverbot.

Braunschweig

Bei den Heimspielen von Eintracht Braunschweig waren in der bisherigen Saison durchschnittlich ca. 230 Personen der Kategorie B und 30 der Kategorie C anwesend. Anlässlich der Begegnung gegen RW Erfurt wurde dabei die Höchstmarke mit einer Größenordnung von 350 Personen der Kategorie B und 85 Personen der Kategorie C erreicht. Derzeit bestehen 115 Stadionverbote, davon gelten 72 bundesweit.

Wolfsburg

Der dem VfL Wolfsburg zuzuordnenden Fanszene gehören zurzeit ca. 120 Personen der Kategorie B und 20 Personen der Kategorie C an. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 44 Stadionverbote, davon 43 mit bundesweiter Gültigkeit, ausgesprochen.

Osnabrück

Aus der Fan-Szene des VfL Osnabrück werden derzeit 90 Personen in die Kategorie B und 60 Personen in die Kategorie C eingestuft. Gegen vier Personen besteht aktuell ein bundesweites Stadionverbot.

Emden

Bis zu 50 Personen der Kategorie B und bis zu 10 Personen der Kategorie C, überwiegend aus dem Stadtgebiet und Umkreis von Emden sowie dem Landkreis Leer, besuchen die Heimspiele des BSV Kickers Emden. Diesem Personenkreis schließt sich je nach Spielbegegnung ein befreundeter Personenkreis von 10 - 20 Meppener Fans an. Stadionverbote bestehen nicht.

Oldenburg

Der Fanszene des VfB Oldenburg sind derzeit etwa 35 - 45 Personen der Kategorie B und ca. 25 Personen der Kategorie C zuzuordnen. Letztere gehören alle der sogenannten Oldenburger Fanalternative an, die bei besonderen Spielen, z. B. gegen den SV Meppen, auch auf 30 - 35 Personen anwachsen kann. Stadionverbote gegenüber Oldenburger Fans bestehen derzeit nicht.

Meppen

Die Gesamtzahl der dem SV Meppen zuzuordnenden Problemfans liegt bei ca. 100, davon ca. 90 Fans der Kategorie B und 10 Fans der Kategorie C. Die Auswärtsspiele des SV Meppen werden regelmäßig von ca. 50 - 80 Personen dieser Gruppe in wechselnder Zusammensetzung begleitet. Derzeit bestehen Stadionverbote nicht.

Nordhorn

Fans von Eintracht Nordhorn, die durch die Polizei in die Kategorien B oder C einzuordnen wären, existieren nicht. Gleiches gilt für Stadionverbote.

Zu 2:

Hannover

Gewaltbereite Fans von Hannover 96 sind in Einzelfällen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Straftaten in Erscheinung getreten. Bezüge zu Spielen von Hannover 96 gab es dabei nicht.

Braunschweig

Verbindungen zwischen gewaltbereiten Fußballfans von Eintracht Braunschweig und der rechtsextremistischen Szene sind bisher nicht bekannt geworden.

Wolfsburg

Zu organisierten Verbindungen der Problemfans zur rechtsextremistischen Szene liegen Erkenntnisse nicht vor. Rechtsmotivierte Straftaten im Zusammenhang mit Fußball sind bisher nicht bekannt geworden.

Osnabrück

Von den benannten Fans der Kategorie C gehören 25 jüngere männliche Personen aus dem Südkreis Osnabrück der rechtsmotivierten Gruppierung "Osnabrücker Jungs" an und sind gleichzeitig Mitglieder bzw. halten Kontakt zur rechtsgerichteten Vereinigung "Nationaler Widerstand Osnabrücker Land". Anlässlich von Fußballspielen traten sie bisher nicht durch politisch motivierte Kriminalitätsformen in Erscheinung.

Emden

Die Emder Anhängerschaft ist bislang weder bei Heim- noch bei Auswärtsspielen durch rechtsgerichtete Aktivitäten in Erscheinung getreten.

Oldenburg

Nach Angaben des zuständigen Staatsschutzkommissariates gehören zumindest 3 - 4 Personen der Oldenburger Fanalternative einer rechtsextremistischen Kameradschaft an.

Meppen

Verbindungen der SV Meppen-Fans zur rechtsextremistischen Szene bestehen nicht, eine solche Szene ist in Meppen auch nicht existent.

Das in der Anfrage genannte Absingen rechtsradikaler Lieder am 05.12.2008 bei dem Spiel SV Meppen gegen SV Bad Rothenfelde fand nicht während des Spiels, sondern nach der Begegnung auf dem Gelände eines nahe gelegenen Supermarktes statt.

Hierzu wird zurzeit noch ein Ermittlungsverfahren geführt.

Nordhorn

Es bestehen keine Verbindungen der Fußballfans zur rechtsextremistischen Szene.

Zu 3:

Maßnahmen zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen erfolgen bundesweit seit vielen Jahren auf Grundlage des "Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit" (NKSS).

Dieses wurde in Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden und Organisationen Ende der 80er Jahre entwickelt und findet seit 1993 für den Spielbetrieb der Fußball-Bundesligen, später erweitert auf die Regionalligen (jetzt vierthöchste deutsche Spielklasse), Anwendung.

Das NKSS benennt konkrete Maßnahmen in den Handlungsfeldern Zusammenarbeit der Beteiligten, Stadionsicherheit, Stadionordnungen, Ordnerdienste, Stadionverbote und Fanbetreuung und ist seitdem eine gute Basis für Sicherheitsmaßnahmen und die abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten im Hinblick auf die gemeinsame Bekämpfung und Eindämmung des Hooliganismus.

Der regelmäßig auf dieser Ebene tagende Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit schreibt das NKSS fort und gewährleistet dauerhaft ein bundesweit einheitliches Vorgehen aller Beteiligten.

Niedersachsen ist darüber hinaus eines der ersten Länder, in dem diese in den oberen Fußballligen bewährten Verfahrensweisen weitgehend auch im Amateurbereich Anwendung finden.

Grundlegend dafür ist die gute Arbeit der im Jahr 2006 gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) eingerichteten Kommission "Sport und Sicherheit" sowie ihres Arbeitsgremiums, des Ausschusses "Sport und Sicherheit".

Dort erfolgt ein ständiger, enger und direkter Austausch zwischen Fachleuten meines Hauses, des NFV sowie der Polizeidirektionen. Die Sicherheitslage wird laufend analysiert und erforderliche, gemeinsame Maßnahmen werden umgehend abgestimmt sowie umgesetzt.

Mit der 2007 im Ausschuss erarbeiteten Rahmenkonzeption "Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich" sind weitreichende Maßnahmen und Standards zur weiteren Verstärkung der Sicherheit sowie Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verband, Vereinen und Polizei in Niedersachsen festgelegt worden. Nach hiesiger Kenntnis kennen diese teilweise deutlich über die Vorkehrungen in anderen Ländern hinaus.

Die Zusammenarbeit der Polizei mit dem Verband sowie den Vereinen in Niedersachsen ist aber nicht nur in den oben genannten Gremien hervorragend. Auch auf örtlicher Ebene sind entsprechende intensive Kontakte vorhanden, auf deren Basis jeweils eine abgestimmte Vorbereitung auf anstehende Fußballspiele und -turniere stattfindet. Dabei werden alle relevanten Informationen ausgetauscht sowie standardisiert Risikobewertungen vorgenommen und Besprechungen zu allen Sicherheitsfragen durchgeführt. Sicherheitsmaßnahmen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art in den Stadien sind ebenfalls standardisiert bzw. werden lageangepasst festgelegt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Fantrennung in den Stadien genauso wie der Einsatz von qualifizierten Ordnern sowie das Anwenden einheitlicher Stadionordnungen und des Instrumentes Stadionverbot gegen Gewalttäter.

Informationen über Angehörige, Strukturen und Aktivitäten der örtlichen Problemfanszenen werden von der Polizei Niedersachsen ständig durch den umfassenden Einsatz von SKB erhoben, ausgewertet und in einem strukturierten Informationsaustausch zur Verfügung gestellt. Dieses hat eine sichere Basis polizeilich relevanter Erkenntnisse über das Problemfanpotenzial und das Verhältnis zu Anhängern anderer Vereine erbracht.

Aufgrund der positiven Effekte des Einsatzes von SKB ist dieser mit Erlass vom 10.10.2008 "Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten" lageangepasst ausgeweitet und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen landesweit auf einem einheitlich hohen Standard geführt worden.

Wichtiges Arbeitsmittel der SKB und eine wirkungsvolle Unterstützung polizeilicher Einsatzmaßnahmen gegen gewaltbereite Personen ist im Übrigen die bundesweite Verbunddatei Datei "Gewalttäter Sport".

Auf der Basis der anlassbezogen vorliegenden Erkenntnisse, den Erfahrungen der Vorjahre und je nach Konfliktpotential der anstehenden Begegnung(en) werden jeweils der Kräfteansatz der Polizei sowie die Stärke des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes durch den Veranstalter festgelegt. Durch die Anwendung bewährter und den örtlichen Gegebenheiten angepasster polizeilicher Einsatzkonzeptionen wird gewährleistet, dass Gewalt suchende Personen so wenig wie möglich Raum zur Entfaltung bekommen. Dazu gehört auch, dass die Polizei erkannte potentielle Gefährder gezielt beobachtet, sie ggf. im Vorfeld von Veranstaltungen anspricht und unter Umständen an der Anreise zum Fußballspiel hindert.

Die Niedersächsische Landesregierung ist sich allerdings bewusst, dass Gewaltphänomene junger Menschen bei oder am Rande von Fußballspielen nur in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu lösen sind. Vernetzte Präventionsstrategien und -konzeptionen, die alle relevanten Lebensbereiche junger Menschen umfassen, sind hier der richtige Weg.

Polizeilicherseits wurden daher zum Beispiel die themenbezogene Zusammenarbeit mit den örtlichen Präventionsräten und den Einrichtungen der Sozial- und Jugendarbeit intensiviert.

Auch die Verbände und Vereine leisten verstärkte Präventionsarbeit bei den Fußballanhängern.

Einen immens wichtigen Beitrag zur Verhinderung bzw. Verringerung von gewalttätigen Ausschreitungen liefern weiterhin die auf der Grundlage des NKSS bestehenden Fanprojekte.

In Niedersachsen sind solche bereits langjährig in den Erstliga-Städten Hannover und Wolfsburg tätig. Ihre Arbeit ist durchweg positiv zu bewerten und bezieht sich auch auf die Fans der zweiten Mannschaften der Clubs, die in der Regionalliga Nord spielen.

Beim Drittligisten Eintracht Braunschweig wurde im Jahr 2007 ein neues Projekt eingerichtet.

Die Polizei ist jeweils eingebunden in die Arbeit der Fanprojekte.

Die Landesregierung beteiligt sich an der Finanzierung der Fanprojekte. Im Jahr 2008 wurden den Trägern der Projekte in Hannover und Wolfsburg je 30.700 Euro sowie dem Projektträger in Braunschweig 28.115 Euro aus Landesmitteln gewährt. Die Förderungsbeträge wurden jeweils zur Hälfte aus Haushaltsmitteln des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und aus den Sportfördermitteln des Landes finanziert.

Auch für das Jahr 2009 ist die finanzielle Unterstützung der drei niedersächsischen Fan-Projekte durch das Land Niedersachsen haushaltsrechtlich gesichert.

Die Landesregierung wird die Entwicklung hinsichtlich gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen auch weiterhin intensiv beobachten und mit umgehenden, lageangepassten Reaktionen, insbesondere der konsequenten Fortsetzung der oben genannten konzeptionellen Maßnahmen, für eine effektive Bekämpfung des Hooliganismus in Niedersachsen sorgen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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