Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Gutachten zur Finanzierung rechtsextremer Parteien

Schünemann: Möglicher Weg, um der NPD die staatlichen Mittel zu entziehen


BERLIN. "Es ist unerträglich, dass sich die NPD zu rund 40 Prozent aus Steuermitteln finanziert. Da ein Verbot dieser rechtsextremen Partei jedoch derzeit nicht möglich ist, zeigt Niedersachsen nun einen Weg auf, um der staatlichen Finanzierung der NPD ein Ende zu setzen." Das sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Gutachtens des Staatsrechtlers Professor Dr. Volker Epping. "Mit diesem Bekämpfungsansatz setzen wir die Strategie der Innenministerkonferenz in der Behandlung von rechtsextremistischen Parteien, Organisationen bzw. Bildungseinrichtungen fort, neben der hohen Hürde eines Verbots andere rechtliche Instrumentarium zu prüfen", so Schünemann. Zu diesem Zweck hatte er bereits im April diesen Jahres bei Staatsrechtler Prof. Dr. Volker Epping von der Leibniz-Universität Hannover ein Gutachten in Auftrag gegeben. "Trotz eines gescheiterten NPD-Verbots dürfen wir nicht untätig bleiben und Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Neonazis auch noch staatlich unterstützen. Die Verfassung sieht eine wehrhafte Demokratie vor, die nicht auch noch ihre Feinde durch Steuergelder alimentiert", sagte der Innenminister.

In seinem 84-seitigen Gutachten zeigt Epping einen Weg auf, wie durch eine Verfassungsänderung und eine Änderung des Parteiengesetzes die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden können, um Parteien mit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung von der Parteienfinanzierung auszuschließen.

Im ersten Teil seines Rechtsgutachtens führt Prof. Dr. Epping aus, dass staatliche Eingriffe in Parteien bei der derzeit geltenden Rechtslage nur unter engen Voraussetzungen möglich sind. Nach einer eingehenden Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt Epping eine Möglichkeit auf, das Grundgesetz und das Parteiengesetz so zu ändern, dass verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden.

Zu den Kernaussagen des Gutachtens gehört insbesondere, dass die Chancengleichheit der Parteien nicht der so genannten Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz unterliegt. Stattdessen können besondere zwingende Gründe Änderungen erlauben. Ein solcher zwingender Grund ist die verfassungsrechtliche Grundentscheidung für eine wehrhafte Demokratie. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie ist ein sich aus der Verfassungsstruktur ergebender, zwingender Grund, der ein Abgehen von der Gleichbehandlung aller Parteien gestattet.

Nachdem eine Verfassungsänderung grundsätzlich möglich ist, schlägt Epping vor, den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung an konkrete Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu knüpfen. Diese Voraussetzung liege unterhalb der Schwelle, wie sie das Bundesverfassungsgericht für ein Parteienverbot formuliert hatte. Das Parteienverbot setzt nämlich den Nachweis der aggressiv, kämpferische Haltung einer Partei voraus; für das mildere Mittel eines Ausschlusses von der Parteienfinanzierung hält Epping dies nicht für erforderlich.

Die Entscheidungszuständigkeit für den Ausschluss von der Parteienfinanzierung soll laut Gutachten beim Bundestagspräsidenten angesiedelt werden, der bereits heute über Anträge auf staatliche Parteienfinanzierung entscheidet.

Innenminister Schünemann sagte, das Gutachten habe ihn überzeugt. "Wenn man politisch die NPD von der staatlichen Finanzierung abkoppeln will, dann zeigt Professor Eppings fundiertes und schlüssiges Gutachten eine Möglichkeit. Er hat damit einen klaren Weg gewiesen, um der rechtsextremen NPD die staatlichen Gelder zu entziehen."

 

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln