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Projekt Salzgitter-Watenstedt: Umsetzung hängt von den städtischen Prioritäten ab

Das Projekt „Watenstedt“ der Stadt Salzgitter wurde zu keinem Zeitpunkt vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport oder der Landesregierung abgelehnt. „Im Gegenteil“, sagt der Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Manke: „Die Landesregierung hat das Vorhaben in den vergangenen Jahren immer konstruktiv begleitet und Fördermöglichkeiten intensiv geprüft.“

Dabei geht es um die Absicht der Stadt, sämtliche Liegenschaften in dem kleinen Ortsteil aufzukaufen und die Flächen als Gewerbegebiet zu entwickeln. Nach diversen Gesprächen im Vorfeld hatte die Kommunalaufsicht aus Anlass der in der vergangenen Woche im Rat anstehenden Haushaltsentscheidung erneut erklärt, dass etwaige Kreditaufnahmen für das Vorhaben nicht außerhalb der sonstigen Kreditermächtigungen gestattet werden können, und zwar allein aus rechtlichen Gründen. Das Kommunalverfassungsgesetz sieht lediglich eine Gesamtgenehmigung aller vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen vor. Eine Finanzierung muss sich somit innerhalb des 2014 vereinbarten Kreditrahmens der hoch verschuldeten Stadt bewegen. Dies würde den Verzicht auf andere Maßnahmen erfordern und stellt eine Entscheidung der Stadt anhand ihrer eigenen Prioritäten dar.

Nachdem die gegebene Förderkulisse von Bund, Land und EU direkte Zuschüsse ausschließt, wurde eine vergünstigte Kreditfinanzierung erörtert, wofür die landeseigene NBank ein entsprechendes Angebot unterbreitet hat. Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes haben dabei deutlich gemacht, dass eine Umsetzung auf diesem Weg von der Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts abhängt und Watenstedt das prioritäre Entwicklungsprojekt der Stadt darstellen müsse.

Seit Jahren befindet sich die Stadt Salzgitter in einer extremen Haushaltslage. Aktuell drückt die Stadt eine Schuldenlast von 393 Millionen Euro. Auch die Aussicht auf die kommenden Jahre lässt befürchten, dass die Schulden weiter anwachsen werden. Zwischenzeitlich wurde dem Innenministerium die Überschuldung angezeigt. Deshalb hat das Land bereits im Jahr 2014 mit der Stadt eine Vereinbarung getroffen, in der der Schuldenanstieg begrenzt und langfristig zurückgeführt wird. Gleichwohl hat auch diese Vereinbarung der Stadt noch eine zusätzliche Nettoneuverschuldung von rund 19,8 Millionen Euro für wichtige Investitionsmaßnahmen eingeräumt, über die die Stadt verfügen kann. „Allerdings ist damit eine maximale Grenze gesetzt“, so Manke.

Nach den Äußerungen der Stadt, weitere Kredite für das Projekt Watenstedt aufnehmen zu wollen, hat das Innenministerium deshalb wiederholt darauf hingewiesen, dass diese allenfalls innerhalb der Verschuldungsobergrenze möglich sind und nicht „on top“ kommen können. Zu keinem Zeitpunkt wurden Vorgaben gemacht, wofür Kreditaufnahmen verwendet oder nicht verwendet werden dürfen. Im Gegenteil wurde in Aussicht gestellt, bei einer Abwendung der Überschuldung und einer ausgeglichenen Haushaltslage ggf. auch die Kreditfinanzierung neuer Vorhaben in Betracht zu ziehen, wenn das vereinbarte Ziel eines Schuldenabbaus ab 2018 erreicht wird. „Mit anderen Worten: Watenstedt ist realisierbar, wenn die Stadt Salzgitter trotz schwieriger Rahmenbedingungen die haushalterischen Voraussetzungen dafür schafft“, so der Staatssekretär.


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erstellt am:
21.06.2016

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