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Statistische Erhebungen von nicht-individualisierten Funkzellenabfragen

Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 51

zum Antrag der Fraktion der FDP in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. Juni 2016

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Antrag fordern Sie eine Statistik zu Funkzellenabfragen, um, ich zitiere, „den Einsatz dieser Maßnahme besser überblicken, kontrollieren und bewerten zu können“. Zitat Ende. Ich selbst finde das offen gestanden ein wenig nebulös, denn ich frage mich: Welchen Erkenntnisgewinn versprechen Sie sich davon konkret? Und was ist eigentlich Ihr Ziel?

Es ist allgemein bekannt und auch nicht erstaunlich, dass die zahlreichen technischen Möglichkeiten, die in den letzten Jahren entstanden sind, auch von Straftätern umfänglich genutzt werden. Sie verabreden sich darüber beispielsweise, um Straftaten zu planen und zu begehen. Dabei hinterlassen sie, auch das ist bekannt, digitale Spuren in den sogenannten Funkzellen. Und diese Spuren können wiederum in bestimmten Fällen ein wertvoller Ermittlungsansatz sein.

Der Gesetzgeber hat diese besondere Bedeutung der Funkzellenabfrage erkannt und deshalb auch die gesetzlichen Anforderungen an diese Maßnahmen klar benannt. Sie kann nur durch ein Gericht und in besonderen Eilfällen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Aber klar ist: Es kommt immer zu einer Prüfung dieser Maßnahme.

In der Ermittlungsarbeit selbst sind die Funkzellenabfragen ein bewährtes Instrument. Und dieses Instrument wird natürlich auch mehr genutzt, je mehr Kommunikation stattfindet. Die gesetzlichen Anforderungen an diese Maßnahmen werden dabei aber unverändert beachtet.

Warum erläutere ich Ihnen das Verfahren hier so ausführlich? Ich erläutere es deshalb, weil ich die Funkzellenabfrage erstens für ein Ermittlungsinstrument halte, das gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar ist, und weil ich mich zweitens immer noch frage, welchen Erkenntnisgewinn die aufwändige statistische Erhebung samt regelmäßigem Bericht bringen sollte, wie die FDP-Fraktion sie heute beantragt.

Was ist denn nun das Ziel? Wollen Sie die Funkzellenabfrage einschränken, wenn eine bestimmte Anzahl an Abfragen erreicht ist? Das würde im Zweifel mögliche Ermittlungsansätze verhindern und ist damit sicherlich auch nicht in Ihrem Sinne.

Ich halte jedenfalls fest: Die Ermittlungsverfahren, die unsere Behörden führen, werden nicht zuletzt auch aufgrund der zahlreichen technischen Möglichkeiten immer komplexer und umfangreicher. Gleichzeitig wird diese Arbeit sehr professionell durchgeführt, und dafür bin ich unseren Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen überaus dankbar. Ich finde, wir sollten diese Arbeit unterstützen, und das tun wir sicherlich nicht, in dem wir aufwändige Statistiken mit unklarem Nutzen führen.

Vielen Dank!

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016
zuletzt aktualisiert am:
13.06.2016

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