Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Arbeit der Polizei

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. Juni 2016; Fragestunde Nr. 32

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 20. April 2016 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Grundsatzurteil zum BKA-Gesetz die konkrete Ausgestaltung zahlreicher Ermittlungsbefugnisse des BKA zur Terrorismusbekämpfung für verfassungswidrig erklärt. Die Urteilsgründe lassen jedoch auch erkennen, dass sich Eingriffsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus grundsätzlich verfassungskonform gesetzlich normieren lassen, sofern diese Befugnisse ein legitimes Ziel verfolgen und hierfür geeignet und erforderlich sind. Darüber hinaus sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der Normenklarheit und Bestimmtheit zu beachten. Insofern hat das Bundesverfassungsgericht die Eingriffsbefugnisse der sogenannte Online-Durchsuchung (Randziffer 208) und der sogenannte Quellen-TKÜ (Randziffer 228) nicht von vornherein für verfassungswidrig erklärt.

Die Terrorgefahr in Deutschland ist nach wie vor hoch. Vor diesem Hintergrund werden die Sicherheitsbehörden nicht müde, fortlaufend neue Eingriffsbefugnisse zu fordern, die in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Hierzu gehört neben der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ auch die sogenannte Vorratsdatenspeicherung.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im laufenden umfangreichen Novellierungsverfahren zum Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ist die Verbandsbeteiligung gem. § 31 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) am 13. Mai 2016 abgeschlossen worden. Derzeit wird der Gesetzentwurf um die wesentlichen Ergebnisse dieser Verbandsbeteiligung gem. § 39 Abs. 2 GGO überarbeitet.

Im Rahmen dieser Überarbeitung werden auch die sich aus der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) ergebenden Änderungsbedarfe für das Nds. SOG bzw. den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Abwehr von Gefahren (NGefAG) mit aufgegriffen.

Der betreffende Gesetzentwurf befindet sich auf der Arbeitsebene in der finalen Endfassung und sieht zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf im Rahmen der erfolgten Verbandsbeteiligung vor. Das Innenministerium wird einen Entwurf zunächst den betroffenen Ressorts mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersenden. Anschließend erfolgt die nochmalige Normprüfung durch die Staatskanzlei.

Auch die Landesbeauftrage für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände erhalten erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.

Daran anschließen wird sich eine erneute Kabinettsbefassung mit dem Ziel, den Gesetzentwurf zum NGefAG nach der Sommerpause in den Landtag einzubringen.

Der oben dargestellte Sachstand sowie die Ausführungen zum weiteren Verfahren machen deutlich, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch wesentlicher Klärungs- und Abstimmungsbedarf zum Entwurf eines NGefAG besteht, sodass eine Aussage zur endgültigen Entwurfsfassung, über die dann der Niedersächsische Landtag zu befinden hat, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden kann.

1. Beabsichtigt die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage bei der anstehenden Novellierung des Niedersächsischen SOG Eingriffsbefugnisse zur Online-Durchsuchung bzw. zur Quellen-TKÜ zu schaffen? Bitte mit Begründung.

Siehe Vorbemerkung.

2. Wird die Landesregierung bei der anstehenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen SOG im Lichte des Bundesverfassungsgerichtsurteils eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Gefahrenabwehr einfügen? Bitte mit Begründung.

Siehe Vorbemerkung.

3. Plant die Landesregierung darüber hinaus, weitere neue Eingriffsbefugnisse für die Polizei mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung zu schaffen oder vorhandene Eingriffsbefugnisse zu erweitern? Bitte mit Begründung.

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln