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Land hilft besonders finanzschwachen Kommunen mit mehr als 57 Millionen Euro

34 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bekommen Hilfe vom Land – und zwar im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs über die Gewährung von Bedarfszuweisungen. Im laufenden Haushaltsjahr erhalten die Kommunen so die Rekordsumme von insgesamt 57,54 Millionen Euro, wie der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, am (heutigen) Donnerstag bekannt gab. „Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Gesamtsumme der Bedarfszuweisungen damit deutlich gestiegen“, so Pistorius. „Ein stabiles Steueraufkommen sowie ein weiterhin gut ausgestatteter Kommunaler Finanzausgleich machen das möglich.“

Die Kommunen werden vom Land unterstützt, um Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten auszugleichen, um die Kassenliquidität zu stärken und um aufgehäufte Schulden abzubauen. Spätestens bis Jahresende werden Beträge zwischen 220.000 Euro für die Gemeinde Jade (Kreis Wesermarsch) und jeweils fünf Millionen Euro für die Kreise Helmstedt, Northeim und Schaumburg sowie die Städte Cuxhaven, Osnabrück und Wilhelmshaven ausbezahlt. Mit den bewilligten Zuweisungen wird jeweils ein Anteil in Höhe von rund zehn Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt.

Erstmalig werden in einem derartigen Verfahren in diesem Jahr der Kreis Schaumburg, die Städte Osnabrück, Nordenham (Kreis Wesermarsch) und Hessisch Oldendorf (Kreis Hameln-Pyrmont), der Flecken Coppenbrügge (Kreis Hameln-Pyrmont), die Gemeinde Grasberg (Kreis Osterholz) und die Gemeinde Großefehn (Kreis Aurich) berücksichtigt. Insgesamt hatten 59 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2016 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt – und damit weniger als noch im Vorjahr. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,546 Milliarden Euro und liegt damit rund 60 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert.

Gründe für diesen erkennbar positiven Trend gehen – neben dem strikten Sparwillen auf kommunaler Ebene – ganz wesentlich auf ein verhältnismäßig hohes Steueraufkommen, das insgesamt hohe Volumen im Kommunalen Finanzausgleich und auf einzelne seit 2012 geleistete Zins- und Tilgungshilfen nach dem sogenannten Zukunftsvertrag zurück. „Insbesondere die Ausfinanzierung des Zukunftsvertrages durch die Landesregierung im Jahr 2013 und die Öffnung für Kommunen, die bislang an den strengen Kriterien des Zukunftsvertrages der alten Landesregierung gescheitert sind, haben mit dazu beigetragen, dass Kommunen mit bislang aussichtsloser Haushaltslage wieder Hoffnung schöpfen können“, so Minister Pistorius. Im Zusammenwirken aus Entschuldungshilfen und Bedarfszuweisungen bestehe nun in vielen Fällen wieder eine Chance auf ausgeglichene Haushalte.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. So geht der überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen in diesem Jahr an Kommunen, die bereits in den vergangenen Jahren auf diese spezielle Unterstützung angewiesen waren.

Anlage

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.05.2016

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