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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Brandschutz (Teil 1)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. April 2016; Fragestunde Nr. 46

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Gabriela König, Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Aufgabe des Havariekommandos in Cuxhaven ist die Bündelung der Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Menschenrettung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung und zur gefahrenabwehrbezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See sowie zur strukturierten Öffentlichkeitsarbeit. Bei komplexen Schadenslagen wird durch das Havariekommando eine einheitliche Einsatzleitung sichergestellt. Einsatzleitende Zuständigkeiten hat das Havariekommando nur im Falle komplexer Schadenslagen bzw. dann, wenn der Leiter des Havariekommandos aufgrund einer unmittelbar bevorstehenden komplexen Schadenslage von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht oder wenn er um die Übernahme der Einsatzleitung ersucht wird; zur Stellung eines Übernahmeersuchens ist jeder Vereinbarungspartner berechtigt. In diesen Fällen werden alle verfügbaren Einsatzkräfte und -mittel des Bundes und der Küstenländer dem Leiter des Havariekommandos im Wege der Auftragstaktik unterstellt. Damit sollen sowohl eine Parallelzuständigkeit, Parallelvorhaltung von Ressourcen als auch die Möglichkeit negativer Kompetenzkonflikte ausgeschlossen werden. Mit der Einrichtung des Havariekommandos am 1. Januar 2003 haben Bund und Küstenländer in einem parteiübergreifendem Konsens eine gemeinsame Einrichtung geschaffen, die zwei für ein effektives Notfallmanagement zentral wichtige Anforderungen erfüllt: Das Notfallmanagement bei schweren Schiffshavarien („komplexe Schadenslage“) erfolgt aus einer Hand und es gibt kein Zuständigkeitsgewirr und auch keine negativen Kompetenzkonflikte.

Seit Ende März 2016 heißt es, dass das Havariekommando umgebaut werden solle und einige Berufsfeuerwehren entlang der Küste ihre Kompetenzen im Bereich der Schiffsbrandbekämpfung verlieren könnten. Laut Berichterstattung entspann sich bei der Berufsfeuerwehr in Cuxhaven „eine aufgeregte Diskussion, ob die städtische Berufsfeuerwehr weiter für die Schiffsbrandbekämpfung zuständig sein soll“ (Ostfriesen Zeitung, 30. März 2016). In der Emder Zeitung (30. März 2016) hieß es: „Emden wird ausgemustert“ und „Kompetenzverluste“. Und in der Nordsee-Zeitung (30. März 2016) war zu lesen, dass der Bund eine Reduzierung des Gesamtaufwandes forderte. Es soll Post hierzu aus dem Innenministerium geben.

Vorbemerkung der Landesregierung

In der Nord- und Ostsee sind sowohl der Bund als auch die Küstenländer bei Unfällen auf See aufgrund von Rechtsvorschriften sowie internationalen und nationalen Vereinbarungen zu Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen verpflichtet.

Die maritime Notfallvorsorge auf hoher See außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone ist eine Bundesaufgabe, die der Bund per Vereinbarung auf die Länder übertragen hat. Innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone ist das Land Niedersachsen für den wasserseitigen Brandschutz zuständig; auf den Seewasserstraßen innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone der Bund für den verkehrsbezogenen Brandschutz, der per Vereinbarung ebenfalls durch das Land Niedersachsen für den Bund wahrgenommen wird.

In Niedersachsen werden die Bundesaufgaben zusammen mit den Landesaufgaben des wasserseitigen Brandschutzes an der Küste und in den sechs Landeshäfen Emden, Wilhelmshaven, Brake, Nordenham, Cuxhaven und Stade wahrgenommen. Die praktische Durchführung liegt bei den kommunalen Feuerwehren, die diese Aufgabe durch Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Kommunen übernommen haben.

Finanziert wird der verkehrsbezogene Brandschutz und die maritime Notfallvorsorge zur Zeit je zur Hälfte vom Bund und vom Land Niedersachsen, die landeseigenen Aufgaben werden allein vom Land finanziert. In Brake, Nordenham und Stade betrifft das vor allem Ausrüstungs-, Ausbildungs- und Einsatzkosten. In Emden, Wilhelmshaven und Cuxhaven werden darüber hinaus insgesamt gut 30 Dienstposten der Berufsfeuerwehr bzw. hauptamtlichen Wachbereitschaft finanziert.

Das Konzept zu den bestehenden Kapazitäten der maritimen Notfallvorsorge an Nord- und Ostsee als Aufgabe von Bund und Ländern ist in Teilen über zwanzig Jahre alt. Insbesondere der Bund drängt auf eine Überarbeitung, die aufgrund der gemachten Erfahrungen den Ressourceneinsatz effektiver, schneller, schlagkräftiger und auch effizienter gestalten soll. Seit 2013 befasst sich damit eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Deren Beratungen haben ergeben, dass der Mindestaufwand für eine effektive Brandbekämpfung und Verletztenversorgung auf hoher See in Nord- und Ostsee insgesamt geringer ausfallen kann als bislang praktiziert. Auch deshalb sollen die benötigten Einheiten künftig örtlich konzentriert und durch Luftverlegung schneller und flexibler eingesetzt werden können. Zugleich sollen die Durchhaltefähigkeit durch Selbstablösung und die Wirtschaftlichkeit erhöht werden. Das heißt, dass Brandbekämpfungseinheiten mit den erforderlichen Fähigkeiten im Einsatz möglichst von einem Standort aus nachbesetzt werden und somit länger verfügbar sein können. Damit einhergehend wird eine häufigere Einsatzfrequenz und eine längere Einsatzdauer erwartet. Hierbei sind die vorhandenen Kapazitäten der Standortfeuerwehren ebenso wie die räumlichen Bezüge, also etwa der Verlauf von Schifffahrtsrouten und die besondere Situation auf der Elbe als meist befahrenste Schifffahrtsstraße, im Gesamtkonzept zu berücksichtigen.

1. Welche Feuerwehren verlieren ihre Kompetenzen in den Bereichen Schiffsbrandbekämpfung, technische Hilfeleistungen und Verletztenversorgung auf See?

Der genaue Umfang und die künftigen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen an den Standorten Emden, Wilhelmshaven und Cuxhaven befinden sich derzeit noch in der Prüfung. Sowohl landesseitig als auch mit dem Bund sind hierzu keine abschließenden Festlegungen getroffen, sondern zunächst konzeptionelle Überlegungen angestellt worden. Diese sollen im weiteren Verlauf mit den Standortkommunen und ihren Feuerwehren erörtert werden. Eine Vereinbarung mit dem Bund über das genaue Konzept und seine Umsetzung steht somit noch aus. Die Feuerwehren Nordenham, Brake und Stade sind von einer Kompetenzveränderung nicht betroffen.

2. Wie sollen künftig diese wichtigen Aufgaben in den niedersächsischen Seehäfen, Seewasserstraßen, im Bereich der Hoheitsgewässer und der AWZ wahrgenommen werden?

Ein Umbau des Havariekommandos, wie in den Vorbemerkungen der Fragesteller genannt, ist nicht geplant, da sich die Bündelung der Kompetenzen in der gemeinsamen Einrichtung des Bundes und Länder für die Maritime Notfallvorsorge aus Sicht der Landesregierung bewährt hat. Die bisher beteiligten kommunalen niedersächsischen Feuerwehren werden auch zukünftig die Aufgaben des wasserseitigen Brandschutzes und der Verletztenversorgung auf See wahrnehmen. Bei einer komplexen Schadenslage werden die Aufgaben auch zukünftig unter Führung des Havariekommandos wahrgenommen.

3. Welche Auswirkungen sind für die Hafenstädte Emden und Cuxhaven und für die Berufsfeuerwehren in Emden und Cuxhaven zu befürchten?

Die Auswirkungen auf die Hafenstädte Cuxhaven, Emden und Wilhelmshaven und die städtischen Feuerwehren sind aufgrund der laufenden Abstimmungen noch nicht quantifizierbar. Unabhängig davon wird das Land Niedersachsen daran festhalten, seine Beteiligung daran weiterhin in Verbindung mit der Landesaufgabe des wasserseitigen Brandschutzes in Häfen und an der Küste unter Beteiligung der Feuerwehren Cuxhaven, Emden und Wilhelmshaven sicherzustellen.

Presseinformation

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erstellt am:
15.04.2016

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