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Innenminister Boris Pistorius empfiehlt Verzicht auf Erhöhung der Mindestaltersgrenze zur Datenspeicherung im Verfassungsschutzgesetz

Der von der niedersächsischen Landesregierung im Oktober 2014 eingebrachte Entwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes sieht eine Erhöhung der Mindestaltersgrenze zur Speicherung Minderjähriger von 14 auf 16 Jahre vor.

Diese Regelung wurde auf Vorschlag der Arbeitsgruppe zur Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes aufgenommen, wonach die Regelungen zur Speicherung von Daten Minderjähriger im Sinne des Minderjährigenschutzes restriktiver gestaltet werden sollten. Insbesondere erschienen Speicherungen dieser Altersgruppe als nicht verhältnismäßig.

Der aktuelle Fall der Messerattacke eines 15-jährigen Mädchens mit einem möglicherweise islamistischen Hintergrund auf einen Bundespolizisten gibt jedoch Anlass, auf die Erhöhung der Mindestaltersgrenze zu verzichten. Hier ist durch einen aktuellen Fall eine ideologisch und auch vom Alter her neue Zielgruppe aufgetreten, die in das Aufgabenfeld des Verfassungsschutzes fällt.

Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, empfiehlt daher für den weiteren Verlauf der Gesetzesberatungen im Landtag, die bisherige Regelung zu belassen, wonach Minderjährige ab 14 Jahren unter strengen Voraussetzungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen.

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erstellt am:
07.03.2016

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