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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu sogenannten „Antänzern“ in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2016; Fragestunde Nr. 21

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 7. Januar 2016, dass es auch in Hannover Taschendiebe gebe, die angetrunkenen Gäste von Diskotheken oder Kneipen sehr nahe kämen, um diesen dann Geldbeutel oder Handy zu stehlen. Auch in der letzten Silvesternacht habe es 25 Anzeigen wegen solcher Diebstähle in Hannover gegeben. Der Großteil sei laut dem Polizeisprecher durch „Antänzer“ verübt worden. Laut HAZ in diesem Artikel seien die meisten dieser Täter Nordafrikaner.

Weiterhin zitiert der Artikel Polizeikreise, wonach kaum noch Kräfte für den Kampf gegen Straßenkriminalität zur Verfügung stünden, weil die Beamten u. a. Demonstrationen begleiten oder Flüchtlingsheime bewachen müssten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Phänomen des sogenannten "Antanzens" ist eine Form des Taschendiebstahls und seit einigen Jahren in Niedersachsen bekannt. Bei den Tätern handelt es sich vorwiegend um männliche Personen, die weit überwiegend nordafrikanischer Herkunft sind. Die allein handelnden oder in Kleingruppen organisierten Täter „tanzen“ hierbei vorwiegend nachts und am Wochenende überwiegend alkoholisierte männliche oder weibliche Geschädigte an, um diesen beispielsweise Geldbörsen oder Mobiltelefone zu entwenden. Die Täter geben zum Teil selber vor, alkoholisiert zu sein und umarmen oder rempeln die Geschädigten an. Der entstehende Körperkontakt dient dabei der Ablenkung von der eigentlichen Entwendungshandlung.

1. Welches Ausmaß hat die Kriminalität der sogenannten Antänzer in Niedersachsen?

Valide, über Jahre miteinander vergleichbare Fallzahlverläufe des „Antanzens“ können mithilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht abgebildet werden und liegen insoweit nicht vor. Durch das Landeskriminalamt Niedersachasen wurden mittels manueller NIVADIS-Auswertung für das Jahr 2015 insgesamt 375 Antanzdelikte mit Tatort Niedersachsen recherchiert. Diese Fallzahl wurde auf der Grundlage der Eingangsmeldungen und im Rahmen noch laufender polizeilicher Ermittlungsverfahren generiert, insoweit können sich die Daten in Abhängigkeit späterer Ermittlungsergebnisse noch geringfügig ändern. Für die Taten sind 388 Geschädigte identifiziert, die Mehrzahl (240) ist männlichen Geschlechts.

Im Jahr 2014 wurden in Niedersachsen 7.436 Taschendiebstähle polizeilich registriert. Im Vergleich dazu wird offensichtlich, dass die 375 für das Jahr 2015 recherchierten Antanzdelikte einen vergleichsweise kleinen Anteil am Phänomenbereich des Taschendiebstahls haben.

2. Stimmt die Behauptung im Artikel der HAZ, dass es sich hierbei zumeist um Personen aus Nordafrika handelt?

Zu den im Rahmen einer manuellen NIVADIS-Auswertung für das Jahr 2015 recherchierten 375 Antanzdelikte wurden insgesamt 501 Tatverdächtige ermittelt. Im Rahmen der polizeilichen Ersteingabe wurde bisher erst bei 160 Tatverdächtigen eine Nationalität erfasst. Am häufigsten wurden folgende Nationalitäten erfasst:

Algerien

76

Marokko

35

Deutschland

13

Tunesien

9

Syrien

6

Zu den 160 Tatverdächtigen war bei 101 Personen der Status „Asylbewerber“ erfasst.

3. Wie viele Personen, die zu den sogenannten Antänzern gehören, wurden im letzten Jahr aus Niedersachsen abgeschoben?

Nach den vorliegenden Rückmeldungen der kommunalen Ausländerbehörden ist nicht bekannt, dass im Jahr 2015 Personen abgeschoben wurden, die zu dem Personenkreis der sogenannten Antänzer gehörten. In der Kürze der Zeit konnten keine belastbaren Zahlen genannt werden. Die Ermittlung der Zahlen würde erfordern, dass in jedem Abschiebefall aufgrund Straffälligkeit, das jeweilige Gerichtsurteil hätte einzeln überprüft werden müssen.

Presseinformation

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erstellt am:
22.01.2016

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