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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Islamisten in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2016; Fragestunde Nr. 26

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Antwort der Landesregierung vom 17. Dezember 2015 auf meine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung zu islamistischen Syrien-Rückkehrern und gewaltbereiten Islamisten hieß es: „Eine einheitliche definierte Zahl der gewaltbereiten Islamisten wird weder im Verfassungsschutzverbund noch durch das Landeskriminalamt Niedersachsen erhoben, zumal eine konkrete Trennung insbesondere zwischen dem politischen und dem gewaltbereiten Salafismus nicht trennscharf möglich ist.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Islamismus ist eine politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islam berufen und diese politisch ausdeuten. Auch wenn der Begriff des Islamismus auf den Islam hindeutet, so ist doch diese politische Ideologie deutlich von der durch das Grundgesetz geschützten Religion des Islam zu trennen. Islamisten sehen in der Religion des Islam nämlich nicht nur eine Religion, sondern auch ein rechtliches Rahmenprogramm für die Gestaltung aller Lebensbereiche: Von der Staatsorganisation über die Beziehungen zwischen den Menschen bis ins Privatleben des Einzelnen. Islamismus beginnt dort, wo religiöse islamische Normen als für alle verbindliche Handlungsanweisungen gedeutet und – bisweilen unter Zuhilfenahme von Gewalt – durchgesetzt werden sollen.

Der Salafismus ist eine besonders radikale und die derzeit dynamischste islamistische Bewegung in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene. Salafisten weltweit glorifizieren einen idealisierten Ur-Islam des 7./8. Jahrhunderts und orientieren sich, um diesem möglichst nahe zu kommen, an der Lebensweise der ersten Muslime in der islamischen Frühzeit. Sie versuchen ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den von ihnen wörtlich verstandenen Prinzipien des Korans und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime, der rechtschaffenen Altvorderen (arab. al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus), auszurichten.

Der Salafismus lässt sich in eine politische, der die überwiegende Mehrheit der Salafisten in Deutschland zuzurechnen sind, und eine jihadistisch-terroristische Ausprägung aufschlüsseln. Alle Salafisten streben die gleichen Ziele an, doch unterscheiden sich politische und jihadistische Salafisten in der Wahl ihrer Mittel, um diese Ziele zu erreichen. Vertreter des politischen Salafismus stützen sich auf intensive Propagandatätigkeit, die sie als Dawa-Arbeit bezeichnen, um für ihre Vision einer gottgewollten Staats- und Gesellschaftsform zu werben und gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen.

Jihadistische Salafisten setzen darüber hinaus und vor allem auf das Mittel der Gewalt, um ihre Ziele zu erreichen. Die Übergänge zwischen beiden Salafismusformen sind fließend.

Wie bereits in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage vom 17. Dezember 2015 (Drs. 17/4775) dargelegt, wird die Anzahl des gewaltbereiten Personenpotentials im Islamismus nicht erfasst. Die entscheidende Grundlage für eine verlässliche Erhebung der Zahl der gewaltbereiten Islamisten wäre eine einheitliche Definition des Begriffs der Gewaltbereitschaft. Dabei besteht insbesondere die Schwierigkeit einer trennscharfen Unterscheidung zwischen der politischen und der jihadistischen Ausprägung des Salafismus, der aktuell bedeutendsten Strömung innerhalb des Islamismus. Deshalb werden nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit im Verfassungsschutzverbund, sowie bei der niedersächsischen Polizei keine Zahlen zu dem gewaltbereiten Personenpotential im Islamismus erhoben.

Den Erkenntnissen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zur Folge ist davon auszugehen, dass die jihadistische Ideologie durch ein Personenpotenzial im hohen zweistelligen Bereich in Niedersachsen vertreten wird.

1. Warum ist die Differenzierung nach gewaltbereiten Personen im Bereich des Links- und des Rechtsextremismus möglich (vgl. Seiten 39 und 116 des niedersächsischen Landesverfassungsschutzberichts 2014), nicht jedoch beim Islamismus?

Siehe Vorbemerkung

2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung derzeit die Zahl gewaltbereiter Islamisten in Niedersachsen (bitte nach Alter, Gruppen, und Regionen aufschlüsseln)?

Siehe Vorbemerkung

3. Wird der Begriff des Salafismus von der Landesregierung als Synonym für den Islamismus genutzt, oder handelt es sich beim Salafismus vielmehr um eine Strömung innerhalb des Islamismus?

Siehe Vorbemerkung

Presseinformation

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erstellt am:
22.01.2016

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