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Beantwortung der Mündl. Anfrage der GRÜNEN zu Duderstadt (Teil 1)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2016; Fragestunde Nr. 4

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Helge Limburg, Filiz Polat und Belit Onay (Grüne) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit dem 29. November 2015 veranstaltet eine Gruppe, die öffentlich unter dem Namen „Freundeskreis Niedersachsen/Thüringen“ auftritt, in Duderstadt (Landkreis Göttingen) jeden Sonntag regelmäßig eine Kundgebung, die als „Freiheitlicher Bürgertreff“ angekündigt wird. Aufgrund der Stimmungsmache gegen Geflüchtete und des Schürens der „Angst vor Masseneinwanderung“ hat sich sehr frühzeitig bereits ein Duderstädter Bündnis gegen Rechts gegründet, um gegen diesen „Freundeskreis“ und dessen Hetze gegen Geflüchtete zu demonstrieren. Die „Freundeskreis“-Kundgebungen standen in Duderstadt unter dem Motto „Ein Licht für die Freiheit unserer Kinder“, unter einem ähnlichen Motto fanden einige Wochen lang gleichzeitig sonntags Kundgebungen im nicht weit entfernten thüringischen Heiligenstadt statt (Motto hier: „Ein Licht für Deutschland“). Diese Kundgebungen wurden von der NPD-Eichsfeld angemeldet und durchgeführt. In Redebeiträgen sollen die Organisatorinnen und Organisatoren in Duderstadt wiederholt auf die Kundgebungen in Heiligenstadt Bezug genommen und zur späteren Teilnahme dort aufgerufen haben. Angemeldet hat diese Veranstaltungen ein Mitglied der Jungen Alternative, der Jugendorganisation der AfD. Diverse Medienberichte weisen darauf hin, dass an den wöchentlichen Kundgebungen in Duderstadt unter den ca. 60 bis 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch ein wesentlicher Anteil aus der einschlägigen regionalen Neonazi-Szene in Südniedersachsen und aus dem benachbarten thüringischen Eichsfeld stammt (Göttinger Tageblatt vom 30. Dezember 2015). Auf seiner Facebookseite tritt der „Freundeskreis“ anonym und ohne Impressum auf. Hier wird die Kampagne „ein.prozent“ unterstützt, eine neu-rechte Initiative. Angelehnt an diesen neu-rechten Duktus ist in Werbevideos des „Freundeskreises“ u. a. von einem „Europa der Vaterländer“ die Rede. In Beiträgen auf der Facebookseite bedient sich der „Freundeskreis“ wiederholt einer (neu-)rechten Rhetorik.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet im Rahmen der ihm nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Eingriffsschwelle für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist gesetzlich klar festgelegt und damit verbindlich für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Demnach müssen tatsächliche Anhaltspunkte (§ 5 Abs. 1 NVerfSchG) für eine extremistische Bestrebung vorliegen.

Dabei ist für eine entsprechende Zuordnung einer Organisation das Gesamtbild der Organisation maßgebend, d. h. das Zusammenspiel personeller, institutioneller und programmatischer Faktoren, die für ihre Ausrichtung und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit prägend sind. Es reicht infolgedessen nicht aus, die Beobachtung einer Organisation nur auf bedenkliche Verlautbarungen eines einzelnen (führenden) Funktionsträgers zu stützen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind nach § 4 Abs. 1 Satz 3 NVerfSchG nur dann Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NVerfSchG, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des NVerfSchG erheblich zu beschädigen.

Aus diesem Grunde ist der „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ kein Beobachtungsobjekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Gleichwohl ist dem Verfassungsschutz bekannt, dass der „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ auf seiner Facebook-Seite sowohl thematisch als auch stilistisch Ähnlichkeiten und Parallelen zu rechtspopulistischen und neurechten Gruppierungen wie der „Identitären Bewegung“ oder der „Initiative EinProzent“ sowie der „PEGIDA-Bewegung“ aufweist. Mit ihrer Agitation gegen Flüchtlinge und Asylbewerberunterkünfte unter dem Deckmantel einer angeblichen Bürgerbewegung und darüber hinaus mit der starken Betonung nationalistischer, tendenziell völkisch geprägter Slogans und Forderungen finden sich Parallelen zu den oben genannten Gruppierungen. Diesbezüglich ist hervorzuheben, dass thematische wie auch organisatorische Überschneidungen im Graubereich zwischen Rechtskonservatismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus keine Seltenheit sind. In einem ähnlichen Graubereich bewegt sich nach erster Einschätzung auch der „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“. Der Verfassungsschutz wird auch künftig prüfen, ob die Aktivitäten des „Freundeskreis“ die Grenzen zum Rechtsextremismus überschreiten und somit eine Beobachtung rechtfertigen.

Erstmalig wurde am 24. November 2015 durch den Vorsitzenden der AfD- Jugendorgani-sation „Junge Alternative“ eine Mahnwache zum Thema “Für den Frieden, ein sicheres Europa und die Zukunft unserer Kinder“ für den 29. November 2015 in Duderstadt angezeigt. Am 28. November 2015 konnte im Zusammenhang mit der für den 29. November 2016 angezeigten Mahnwache auf der Facebook-Seite des „Freundeskreis Thüringen / Niedersachsen“ eine Einladung zum ersten „Freiheitlichen Bürgertreff“ in Duderstadt festgestellt werden. Am 29. November 2015 veröffentlichte der „Freundeskreis Thüringen / Niedersachsen“ auf seiner Facebook-Seite unter der Überschrift „Wir sagen Danke“ einen Beitrag zur
o. a. Veranstaltung. Auszugsweise wird ausgeführt: „Wir riefen nach euch aufgewachten, kritischen Menschen und ihr kamt zahlreich!“ sowie „…Bei Kerzen- und Fackelschein lauschtet ihr den Worten des Freundeskreises und unseres heutigen Gastes Lars S. von den JUNGEN ALTERNATIVEN…“. Aus diesen Ausführungen wird ersichtlich, dass der Freundeskreis die Veranstaltung als ihre darstellt. In der Folge fanden jeden Sonntag vom o. a. Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation angezeigte und bestätigte Versammlungen dieser Gruppierung in Duderstadt statt. Bis einschließlich Sonntag, dem 10. Januar 2016, wurden diese Versammlungen mit aufwachsenden Teilnehmerzahlen (bis ca. 100 Personen) durchgeführt, ohne dass aus diesen Versammlungen heraus strafrechtlich relevantes Verhalten polizeilich festgestellt wurde.

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen des sogenannten „Freundeskreis Niedersachsen/Thüringen“ zur Neonaziszene in Südniedersachsen, im thüringischen Eichsfeld oder nach Hessen?

Die Neonaziszene Südniedersachsen umfasst die nur teilweise voneinander abgrenzbaren rechtsextremistischen Szenen in den Landkreisen Göttingen, Northeim und Osterode.

Gewachsene Verbindungen bestehen darüber hinaus zu den Neonaziszenen in Nordhessen und im westlichen Thüringen. Die gelegentliche Verwendung der Bezeichnung Kameradschaft Dreiländereck unterstreicht die länderübergreifende Zusammenarbeit. Es ist bekannt, dass Angehörige dieser Szene an Veranstaltungen des „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ teilgenommen haben.

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen des sogenannten „Freundeskreis Niedersachsen/Thüringen“ zu Strukturen der sogenannten „Neuen Rechten“ wie etwa der Identitären Bewegung oder der Kampagne ein.prozent? (Bitte aufschlüsseln nach Organisationen/Zusammenhängen/Wirkungskreisen)

Siehe Vorbemerkung. Den Sicherheitsbehörden liegen jedoch keine Erkenntnisse über tatsächliche Verbindungen des „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ beispielsweise zur „Identitären Bewegung“ oder zu ähnlichen Gruppierungen vor. Der Verweis bei Facebook auf die „Inititative EinProzent“, die nach eigenem Bekunden zum Umfeld der „Identitären Bewegung“ zu zählen ist, lässt jedoch auf eine gewisse Nähe schließen. Dieses Projekt wurde erst kürzlich unter maßgeblicher Beteiligung des verantwortlichen Redakteurs der Zeitschrift "Sezession" und zugleich eines der führenden ideologischen Vordenkers der „Neuen Rechten“, Götz Kubitschek, ins Leben gerufen. Kubitschek selbst hat in der Vergangenheit wiederholt sowohl publizistisch als auch auf öffentlichen Veranstaltungen für die Ziele der „Identitären Bewegung“ geworben.

3. Sind Rechtsextreme in die Organisation der Kundgebungen oder anderer Aktionen des „Freundeskreises“ involviert?

Am 7. Januar 2016 wurde bei der Stadt Northeim eine Mahnwache unter dem Motto “Ein Licht für Deutschland“ für den 10. Januar 2016 angezeigt. Diese Veranstaltungen sollen laut Anzeige in einem wöchentlichen Turnus bis zum 18. Dezember 2016 fortgeführt werden. Sowohl der Anzeigende, der zugleich auch als Versammlungsleiter tätig geworden ist, als auch der stellvertretende Versammlungsleiter sind der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen. Während der Veranstaltung wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ entfaltet, wodurch die Verbindung zum Freundeskreis hergestellt werden kann. Gleichlautende Veranstaltungen unter dem Motto „Ein Licht für Deutschland“ wurden ab November 2015 u. a. in Heiligenstadt und Leinefelde, Landkreis Eichsfeld (TH) durchgeführt.

Über einen stellvertretenden Leiter dieser Versammlungen liegen der Polizei Erkenntnisse über Verbindungen in die rechtsextremistische Szene und dessen Mitgliedschaft in der NPD-Niedersachsen vor.

Presseinformation

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erstellt am:
22.01.2016

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