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Zum aktuellen Amtshilfeersuchen bei der Flüchtlingsunterbringung folgender Hinweis:

Angesichts der historischen Flüchtlingssituation und den nach wie vor anhaltend sehr hohen Zugangszahlen nimmt das Land Niedersachsen die Kommunen im Wege der Amtshilfe zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden seit dem 16. Oktober 2015 in Anspruch. Die Kommunen sind mit diesem Amtshilfeersuchen gebeten worden, insgesamt mehr als 13.500 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden zu schaffen. Die Niedersächsische Landesregierung dankt den Kommunen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr herausragendes Engagement.

Die Amtshilfeersuchen waren zunächst für vier Wochen ausgesprochen worden. Durch den unvermindert hohen Zustrom an Flüchtlingen – täglich werden Niedersachsen bis zu 1000 Flüchtlinge und Asylbegehrende pro Tag zugeteilt – wurden diese Ersuchen im November bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.

Das bedeutet, dass nach derzeitigem Stand keine neuen, zusätzlichen Amtshilfeersuchen erforderlich sein werden. Allerdings bedeutet das gleichzeitig auch: Die bereits im Wege der Amtshilfe von den Kommunen geschaffenen Unterbringungskapazitäten werden – auch angesichts der derzeitigen Situation – über den Stichtag 31. Dezember 2015 hinaus benötigt.

Das Land ist sich dabei der angespannten Situation vor Ort in den Kommunen bewusst. Ziel ist es, diese Amtshilfeplätze so schnell wie möglich abzubauen, idealerweise im Laufe des ersten Halbjahres 2016.

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erstellt am:
23.11.2015

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