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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Asylbewerbern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. November 2015; Fragestunde Nr. 46

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Jan-Christoph Oetjen (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Artikel vom 1. November 2015 berichtete die Welt, dass das Bundeskriminalamt derweil in zehn Fällen gegen Asylbewerber aus Syrien ermittelt. Bei diesen Personen lägen Hinweise auf eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder eine Beteiligung an Kriegsverbrechen vor.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit Bezug auf die Vorbemerkung der Abgeordneten der Mündlichen Anfrage ist grundsätzlich anzumerken, dass Deutschland derzeit - neben dem Flüchtlingszustrom aus Syrien und dem Irak - auch eine hohe Zahl irregulär einreisender Ausländer aus anderen Regionen, wie etwa dem Westbalkan, Afghanistan oder Eritrea verzeichnet. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erhalten in diesem Zusammenhang auch Hinweise auf Personen, die in Verbindung zu militanten Gruppen in Krisenregionen gestanden oder für diese gekämpft haben sollen.

Diesen Hinweisen gehen Polizei und Verfassungsschutzbehörden in jedem Einzelfall unverzüglich und umfassend nach. Angesichts der hohen Zahl derzeit aufgenommener Flüchtlinge ist auch weiterhin möglich, dass sich unter Flüchtlingen auch Personen aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität oder Mitglieder militanter Gruppen oder Einzelpersonen extremistischer Gesinnung befinden könnten. Bislang liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass jihadistische Gruppierungen die Flüchtlingsströme zielgerichtet zur Infiltration des Bundesgebietes durch Einzeltäter oder Gruppen genutzt haben. Es muss jedoch angesichts des immensen Zustroms und der unvollständigen Erkenntnisse und Hintergründe zu irregulär einreisenden Personen berücksichtigt werden, dass das Lage- und Erkenntnisbild unvollständig sein könnte.

Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen zu der weiteren Entwicklung und in Bezug auf Verdachtsfälle untereinander und mit europäischen und internationalen Partnern in engem Austausch. Sie sind im Rahmen des Asylverfahrens eng eingebunden.

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung diesbezüglich?

Siehe Vorbemerkung

2. Sind auch Asylbewerber, die sich in Niedersachsen aufgehalten haben oder aufhalten, unter den Verdächtigen?

Dem LKA Niedersachsen liegen erste, teilweise sehr vage Hinweise, die sich im einstelligen Bereich bewegen, vor, die auf eine angebliche Infiltrierung der Flüchtlinge bzw. Asylbewerber durch terroraffine Personen und Kriegsverbrecher hindeuten könnten. Die Ermittlungsansätze müssen in der Mehrzahl der Fälle jedoch als unklar bezeichnet werden, da weder die Personen/Gruppen zweifelsfrei identifiziert, ihre Aufenthaltsorte lokalisiert, noch die Glaubwürdigkeit der Hinweisgeber abschließend verifiziert werden können. In diesem Zusammenhang teilt im Übrigen das LKA Niedersachsen die Einschätzung des BKA, dass derartige Phänomene („Einsickern“ von IS Terroristen über den Flüchtlingsstrom) nicht gänzlich ausgeschlossen sind. Unbeschadet dessen wird jedem dieser Hinweise akribisch nachgegangen. In zwei Fällen haben sich derartige Hinweise als unbegründet herausgestellt.

In Niedersachsen ist bis dato ein Fall mit strafrechtlichem Hintergrund, in dem die Ermittlungen noch andauern, bekannt.

3. Was wird den Betroffenen jeweils im Detail zur Last gelegt?

Bei dem unter Frage 2 erwähnten Ermittlungsverfahren handelt es sich um einen Verstoß gegen § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz, der sich auf einen Asylbewerber bezieht, der im Verdacht steht, auf seinem Facebook-Profil verbotene IS-Symbole öffentlich zugänglich bzw. im Internet eingestellt zu haben.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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