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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Immobilien für die Flüchtlingsunterbringung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. November 2015; Fragestunde Nr. 44

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Gabriela König, Christian Dürr, Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der vergangenen Sitzung des Haushaltsausschusses ist vonseiten der Landesregierung beklagt worden, dass es kaum noch Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen gebe.

Derweil gibt es auch innerhalb der Landesregierung Überlegungen zu einer Beschlagnahme von leerstehendem Wohnraum. Ziel ist es, private Gebäude und Grundstücke auch gegen den Willen der Eigentümer vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen zu können.

Vorbemerkung der Landesregierung

Deutschland und damit auch das Land Niedersachsen haben gegenwärtig einen ansteigenden Zugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu bewältigen. Allein Niedersachsen nimmt derzeit tagtäglich mehr als 1.000 Flüchtlinge auf. Das Land ist dazu verpflichtet und auch dabei, für sie menschenwürdige Unterkünfte bereitzustellen. Zurzeit werden die Flüchtlinge und Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) sowie in rund 40 Notunterkünften des Landes untergebracht. Dort stehen insgesamt 27.871 Plätze zur Verfügung (4.357 in den Erstaufnahmeeinrichtungen und 23.514 in den Notunterkünften einschließlich Zelte und Turnhallen auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen; Stand: 10.11.2015, 15:00 Uhr). Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen seit dem 16. Oktober 2015 die Kommunen im Wege der Amtshilfe ersucht, Flüchtlinge vor Ort im Wege der Erstaufnahme unterzubringen.

Das Land akquiriert fortwährend weitere Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen, um den stetigen Zugang von Flüchtlingen zu können. Die dem Land angebotenen oder durch das Land aktiv eruierten Liegenschaften mit einer Kapazität von über 500 Personen sind nur begrenzt in Niedersachsen verfügbar. Große Liegenschaften, wie z.B. ehemalige Kasernen der deutschen und britischen Streitkräfte sind umfänglichst durch das Land ausgeschöpft worden. Alle Ressorts, Landesbehörden und Hilfsorganisationen sind aufgefordert dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mögliche Liegenschaften zu melden, die als Notunterkunft genutzt werden könnten. Es wurden viele Objekte gemeldet, von denen sich einige als machbar erwiesen haben und eingerichtet wurden. Es finden wöchentlich mehrere Begehungen statt, um die Liegenschaften zu bewerten. Viele Objekte mussten aber als nicht geeignet verworfen werden.

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) erlaubt es grundsätzlich unter engen Voraussetzungen schon heute, Immobilien im Wege der Flüchtlingsunterbringung zu beschlagnahmen. Eine solche Maßnahme darf allerdings jedoch nur die ultima ratio, also das letzte Mittel, sein und steht unter sehr hohen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit.

Das Land Niedersachsen hat bislang von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und hält für die Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden auch an dieser Praxis fest, gegebenenfalls erforderliche weitere Räumlichkeiten anzumieten und nicht solche zu beschlagnahmen. Ob und inwieweit die Kommunen für die Unterbringung der Flüchtlinge, von der Möglichkeit von Beschlagnahmungen von Immobilien Gebrauch machen wollen, müssen diese in eigener Zuständigkeit entscheiden.

1. Existiert ein Gesamtregister, wie viele Angebote zur Nutzung von Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen die Landesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 erreichten?

Nein, für den angesprochenen Zeitraum wird kein Gesamtregister geführt. Seit September 2015 werden Angebote zur Nutzung von Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen registriert, soweit sie aufgrund der Infrastruktur für eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind.

2. Wie viele Eigentümer wurden seitens der Landesregierung aktiv angesprochen, um eine Nutzung ihrer Grundstücke und/oder Gebäude oder von Teilen davon zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen zu prüfen?

Eine aktive Ansprache von Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien, die ggf. zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, erfolgt dann, wenn Dritte auf eine solche Immobilie hinweisen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien treten aber direkt an die Landesverwaltung heran, um eigene Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen anzubieten.

3. Inwiefern und mit welchen Eigentümern wurden bereits konkrete Verhandlungen über Grundstücke und/oder Gebäude oder Teile davon in den Jahren 2013 bis 2015 geführt?

Konkrete Verhandlungen über Immobilien wurden seit Herbst 2014 erfolgreich geführt und haben zur Schaffung von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge maßgeblich beigetragen. Mit verschiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern werden auch derzeit Verhandlungen geführt, soweit die Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Von einer namentlichen Veröffentlichung der Eigentümerinnen und Eigentümer wird im Hinblick auf deren schutzwürdige Interessen sowie den Datenschutz abgesehen.

Presseinformation

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erstellt am:
13.11.2015

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