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Minister Pistorius begrüßt Vorgehen von Bundeswirtschaftsminister Gabriel

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat heute (25. August 2015) in einem Schreiben an die Länder bekräftigt, dass bei der Flüchtlingsunterbringung Ausnahmen im Vergaberecht möglich sind und vereinfachte Vergabeverfahren angewendet werden können. „Ich bin froh, dass der Bundeswirtschaftsminister unsere Forderung aufgenommen hat. Das ist ein wichtiger Schritt", so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. „Die Flüchtlingszahlen steigen weiter rasant an, eine schnelle Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen stellt uns und die Kommunen vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, schnell und effizient auf diese unvorhersehbare Entwicklung reagieren zu können. Mit einer erleichterten Vergabepraxis können wir die Flüchtlinge schneller so unterbringen, wie wir uns das vorstellen."

Im Zusammenhang mit der von Pistorius angestoßenen niedersächsischen Bundesratsinitiative zur Erleichterung der Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende hatten sich der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, und der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, in einem gemeinsamen Schreiben vergangene Woche an Bundeswirtschaftsminister Gabriel gewandt, um eine vergaberechtliche Klarstellung hinsichtlich der Möglichkeit von freihändigen Vergaben im Bereich der Flüchtlingsunterbringung zu erhalten. Hierzu hatten die niedersächsischen Minister ein ergänzendes Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums gefordert.

Nach der jüngsten Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden für das Jahr 2015 bis zu 800.000 Asylbewerberinnen und -bewerber erwartet. Bisher wurde für das Jahr 2015 lediglich eine Zahl von 450.000 Flüchtlingen prognostiziert. Für Niedersachsen bedeutet das statt 37.500 erwarteten Asylanträgen eine Zahl von rund 75.000 Asylanträgen. In dem Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministers wird nunmehr festgestellt, dass dieser unerwartete Anstieg von aufzunehmenden Flüchtlingen regelmäßig dazu führen wird, dass die für die Unterbringung und Versorgung verantwortlichen Kommunen wesentlich mehr Unterbringungsmöglichkeiten und Versorgungskapazitäten zur Verfügung stellen müssen als zu erwarten war. Klargestellt wird auch, dass aufgrund des plötzlichen Anstiegs der Flüchtlingszahlen daher derzeit regelmäßig sowohl das Tatbestandsmerkmal „unvorhergesehenes Ereignis" als auch „dringliche und zwingende Gründe" im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen erfüllt sein dürfte. Bei Vorliegen dieser Merkmale erhalten öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit zur Durchführung vereinfachter und damit schnellerer Vergabeverfahren.

Die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände wurden von Minister Pistorius heute Morgen umgehend darüber informiert, sodass ab sofort auch die Kommunen die Hinweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei ihren Vergaben berücksichtigen können.

Eine weitere schnelle und positive Reaktion auf die niedersächsische Bundesratsinitiative erfolgte gestern in einem gemeinsamen Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums, die die Vorschriften zum Energieeinsparrecht bei Gebäuden noch einmal überprüft haben. Angesichts der besonderen Flüchtlingssituation können die Länder demnach die hohen energetischen Anforderungen beim Bau und der Instandsetzung von Unterkünften für Flüchtlinge einfacher auslegen.

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erstellt am:
25.08.2015

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