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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Ergebnissen der Landesprojektgruppen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Juli 2015; Fragestunde Nr. 19.


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch und Angelika Jahns (CDU) wie folgt:


Vorbemerkung der Abgeordneten

Zum Juli-Plenum 2014 (Drs. 17/1825) und zum Oktober-Plenum 2014 (Drs. 17/2240) fragten die Fragesteller bereits nach der Umsetzung der Arbeitsergebnisse der Landesprojektgruppen „Personalstärken in den regionalen Polizeidirektionen“, „Stabsstärken in den regionalen Polizeidirektionen“ sowie „Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinien für die Polizei des Landes Niedersachsen“.

Ausweislich der Antwort des Ministers für Inneres und Sport auf die Mündliche Anfrage „Gibt es einen Entscheidungsstau im Innenministerium“ im Juli-Plenum 2014 haben alle Arbeitsgruppen ihre Abschlussberichte im Frühjahr 2014 vorgelegt.

Sowohl den meisten Beamtinnen und Beamten der niedersächsischen Polizei als auch der Öffentlichkeit sind bislang die Ergebnisse der Landesprojektgruppe „Planstellenverteilung“ und „Stabsstärken“ unbekannt, weil diese nicht offengelegt wurden. Auch sollen diese Ergebnisse noch nicht umgesetzt worden sein.


Vorbemerkung der Landesregierung

Bereits in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage „Gibt es den Entscheidungsstau im Innenministerium immer noch?“ (Drs. 17/2240; Nr. 20) hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sich die Polizei Niedersachsen in einem Modernisierungsprozess auf Grundlage der Strategie 2020 befindet. Diese Strategie verfolgt das Ziel, die Polizei Niedersachsen unter Berücksichtigung ihrer regionalen Gegebenheiten für die Herausforderungen der Zukunft aufzustellen – und zwar in den Bereichen Sicherheit, Arbeitswelt, Technologie und Finanzen.

Die Polizei will nach innen und außen noch kooperativer werden – mit einer Kultur der Beteiligung und des offenen Diskurses, in der Kommunikation, Transparenz und Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen. Deshalb sind u. a. die Aspekte Beteiligung und Transparenz immanente Bestandteile der Strategie 2020.

Die neue Strategie wurde im Gegensatz zu früher nicht von oben verordnet, sondern entstand in einem breit angelegten Diskussionsprozess. In einem Gegenstromverfahren wurden die Positionen der strategischen Führungsebene und die der operativen Polizeiführung einbezogen.

Vor dem Hintergrund der Beteiligungs- und Transparenzziele der Strategie 2020 war es Absicht und Anliegen der Landesregierung, die mit den Vorschlägen der Landesprojektgruppen vorgelegten Ergebnisse im Rahmen eines sorgfältigen Entscheidungsprozess und auf der Grundlage partizipativer Beteiligungs- und Abstimmungsprozesses in ein weitgehend konsentiertes Ergebnis zu überführen.

Der von der Landesregierung angestrebte Konsens, insbesondere der betroffenen und beteiligten Flächenpolizeibehörden, konnte mit Blick auf die Stabsstärken im Wesentlichen bereits im Rahmen der Arbeit der genannten Landesprojektgruppe erzielt werden. Da die festzulegenden Stabsstärken jedoch als sogenannte Funktionssockel in der jährlichen Planstellenverteilung Berücksichtigung finden - auch insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung auf o. g. Mündliche Anfrage verwiesen - war vor einer abschließenden Entscheidung jedoch noch eine Synchronisierung und einvernehmliche Abstimmung mit den Ergebnissen der Landesprojektgruppe „Personalstärken in den regionalen Polizeidirektionen“ herbeizuführen. Das Ergebnis der Landesprojektgruppe „Personalstärken in den regionalen Polizeidirektionen“ bestand aus zwei unterschiedlichen, nicht miteinander zu vereinbarenden Vorschlägen. Der Konsens- und Entscheidungsfindungsprozess war somit auf die Ebene des Landespolizeipräsidenten verlagert und musste mit den betroffenen Polizeipräsidenten gestaltet werden.

Nach Kenntnis der Landesregierung war es auch vergleichbaren Arbeitsgruppen in den Jahren 2004 und 2008 nicht möglich, konsensfähige Empfehlungen und entscheidungsreife Vorschläge vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund und basierend auf den o. g. aus der Strategie 2020 folgenden Grundsätzen zur Beteiligung und Transparenz hat die Landesregierung den Entscheidungsprozess mit den betroffenen Behördenleitungen partizipativ gestaltet und einen Konsens herbeigeführt.

Die Planstellenverteilung zum 1. Oktober 2015 wurde mit Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 11. Juni 2015 umgesetzt. Das Ergebnis der Landesprojektgruppe Stabsstärken ist darin enthalten.

1. Warum wurden die Ergebnisse der Landesprojektgruppen „Planstellenverteilung“ und „Stabsstärken“ bisher nicht offengelegt?

Polizeihauptpersonalrat, Gleichstellungsbeauftragte und Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen waren in die jeweilige Projektarbeit eingebunden, ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter der jeweils betroffenen Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen. Darüber hinaus wurde die beabsichtigte Entscheidung zur Planstellenverteilung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Polizeihauptpersonalrat in einem persönlichen Gespräch erörtert. Zu dem der Projektarbeit nachfolgendem partizipativen Entscheidungsprozess wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

2. Warum wurden die Ergebnisse der Landesprojektgruppen „Planstellenverteilung“ und „Stabsstärken“ bisher nicht umgesetzt?

Die Planstellenverteilung zum 1. Oktober 2015 wurde mit Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 11. Juni 2015 umgesetzt. Das Ergebnis der Landesprojektgruppe Stabsstärken ist darin enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

3. Nach welchem Schlüssel wird die Planstellenverteilung zum 1. Oktober 2015 erfolgen?

Nach Abzug der Planstellenkontingente für das Landeskriminalamt Niedersachsen, der Polizeiakademie Niedersachsen und der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen sowie nach Abzug der behördenbezogenen Planstellensockel für bestimmte Leitungs-/Funktionsaufga-ben sowie für besondere Aufgaben und fachlich-organisatorische Schwerpunktsetzungen, erhalten die sechs regionalen Polizeidirektionen über die belastungsorientierte Verteilung zum 1. November 2015 die nachfolgenden Prozentanteile an der verbleibenden Verteilmenge:

PD BS

PD GÖ

PD H

PD LG

PD OL

PD OS

15,65 %

15,22%

19,12%

14,43 %

19,98%

15,61%

Presseinformation

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erstellt am:
17.07.2015

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