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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Härtefallkommission

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Juli 2015; Fragestunde Nr. 21.


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ansgar Focke, Editha Lorberg, Bernd-Carsten Hiebing und Angelika Jahns (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 11. Juni 2015 berichtete der NDR auf seiner Homepage unter dem Titel „Flüchtlingspolitik: Weil kritisiert Regierung“ über die Position von Ministerpräsident Weil zur Abschiebepraxis der Landesregierung:

„Von einem zu laschen Vorgehen könne seiner Meinung nach nicht die Rede sein. Niedersachsen habe seit Jahren eine stabile Abschiebungsquote. ‚Da wir es heute mit sehr viel größeren Zahlen zu tun haben, werden auch sehr viel mehr Menschen abgeschoben‘, betonte der SPD-Politiker. Man müsse allerdings bedenken, dass viele Menschen trotz Abschiebungsbeschluss nicht ausgewiesen werden könnten. Zum Beispiel, wenn man nicht wisse, wohin man die Betreffenden abschieben solle, weil deren Identität völlig unklar sei oder weil es in deren Heimat Abschiebungshindernisse gebe.“

Den Fragestellern wird in Gesprächen in ihren Wahlkreisen von Bürgermeistern und Landräten vermehrt von Fällen berichtet, in denen abgelehnte Asylbewerber auch aus sicheren Herkunftsstaaten die Härtefallkommission des Innenministeriums anrufen, um ihre Abschiebung zu verzögern.

Antwort

Die Landesregierung hat das Härtefallverfahren in Niedersachsen im September 2013 neu geregelt. Der Entscheidungsspielraum der Härtefallkommission wurde nach neuen Grund-sätzen gestaltet und den vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen wurde der Zugang zum Härtefallverfahren erleichtert, um dem humanitären Grundgedanken dieses Verfahrens umfänglich Rechnung zu tragen. Unabhängig vom Herkunftsstaat wenden sich viele abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber an die Kommission in der Hoffnung, dass ihre persönliche Situation und ihre Integrationsbemühungen als humanitärer Härtefall bewertet werden.

Eine hohe Zahl der Eingaben können jedoch nicht zur Beratung angenommen werden, weil eine substanzielle Begründung für einen humanitären Härtefall fehlt. In diesen Fällen ist das Verfahren regelmäßig innerhalb von vier Wochen abgeschlossen. Aktuell liegt die Ablehnungsquote bei über 60 Prozent. Dabei sind oft Menschen betroffen, die sich erst seit sehr kurzer Zeit in Deutschland aufhalten. Über die Nichtannahme ihrer Eingabe werden die Betroffenen von der Geschäftsstelle der Härtefallkommission schriftlich informiert.

Eine Abschiebung ist nicht automatisch die Folge, wenn ein Härtefallverfahren negativ verläuft. Es gibt auch Betroffene, die sich danach für eine freiwillige Ausreise entscheiden. Die Entscheidung über eine mögliche Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Menschen trifft die zuständige Ausländerbehörde auf kommunaler Ebene. Dabei werden zunächst inlandsbezogene Abschiebungshindernisse - wie beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigung-en, fehlende Reisedokumente oder ungeklärte Identität - geprüft. Im Ergebnis sind dadurch oft aufenthaltsbeendende Maßnahmen zurückzustellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

1. Wie viele Anträge sind bei der Härtefallkommission des Landes gegenwärtig aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29 a Asylverfahrensgesetz und dem Kosovo und Albanien anhängig?

Aktuell sind insgesamt 574 Eingaben anhängig.

Davon:

Land

Anzahl

Serbien

81

Kosovo

69

Albanien

17

Bosnien und Herzegowina

16

Mazedonien

16

Ghana

6

Polen

1

(Stand: 10.07.2015)

2. In wie vielen Fällen wurden Personen, die seit Januar 2014 einen Antrag bei der Härtefallkommission gestellt hatten, abgeschoben?

Die im Anschluss an eine abgeschlossene Härtefalleingabe vorgenommenen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen werden weder in der internen Statistik der Geschäftsstelle der Härtefallkommission noch im Fachreferat des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport erfasst. Es besteht auch keine Berichtspflicht der Ausländerbehörden im Nachgang des - negativen - Abschlusses eines Härtefallverfahrens. Daher war es erforderlich, die Angaben bei den 53 kommunalen Ausländerbehörden und der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zu erheben. Danach wurden in 52 Fällen Abschiebungen von insgesamt 133 Personen vorgenommen, nachdem eine ab dem Januar 2014 eingegangene Härtefalleingabe für die Betroffenen erfolglos abgeschlossen worden war.

3. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Fällen durch die Härtefallkommission von Eingang eines Antrages bis zur Entscheidung durch die Kommission?

In der Geschäftsstelle der Härtefallkommission wird keine Statistik über die durchschnittliche Verfahrensdauer von Eingaben geführt. Die Zahlen wurden anhand der vorhandenen Aufzeichnungen manuell ermittelt. Die Verfahrensdauer ist - je nach Einzelfall - sehr unterschiedlich. Die Werte in der Tabelle sind lediglich rechnerischer Durchschnitt. Seit die Kommission im September 2013 ihre Arbeit aufgenommen hat, sind vorrangig die sogenannten Altfälle aus der Zeit von 2010 bis 2012 abgearbeitet worden. Dadurch konnte die Verfahrens-dauer kontinuierlich reduziert werden.

Abgeschlossene Härtefallverfahren (Eingang ab 01.09.2013 und Abschluss bis 10.07.2015)

1.001

Davon nicht zur Beratung angenommen:

891

Davon durch die Härtefallkommission beraten und entschieden:

110

Durchschnittliche Verfahrensdauer in Arbeitstagen

31,2

298,2

(Stand: 10.07.2015)

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

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