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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Unterstützung der Hamburger Olympiabewerbung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Juli 2015; Fragestunde Nr. 48

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen, Gabriela König, Almuth von Below-Neufeldt, Hermann Grupe, Christian Dürr und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Niedersächsische Landtag hat im Januar 2015 in einem interfraktionellen Antrag einstimmig beschlossen: „Sofern der DOSB der Hamburger Bewerbung den Zuschlag erteilt, wird die Landesregierung gebeten, konkrete Gespräche mit den Verantwortlichen der Freien und Hansestadt Hamburg und des DOSB über die Einbindung niedersächsischer Sportstätten in das weitere Bewertungsverfahren beim Internationalen Olympischen Komitee zu führen. Die Landesregierung wird gebeten, sich bei eventuell erforderlichen, nachhaltigen Investitionen in die Sportinfrastruktur in Niedersachsen und deren verbesserte Anbindung zu beteiligen und sich für entsprechende Zuwendungen stark zu machen."

Am 30. Juni 2015 haben der Deutsche Olympische Sportbund (51 %), die Freie und Hansestadt Hamburg (26 %), die Bundesrepublik Deutschland (18 %), das Land Schleswig-Holstein (2 %), die Landeshauptstadt Kiel (2 %) und die Handelskammer Hamburg (1 %) eine Olympiabewerbungsgesellschaft ins Leben gerufen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zur Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 22. Januar 2015 hat die Landesregierung mit Datum vom 7. Juli 2015 der Landtagsverwaltung eine Antwort zur Unterrichtung des Landtages zugeleitet.

In dieser Stellungnahme sind u. a. die wichtigsten Eckpunkte sowie der weitere Zeitplan für das Bewerbungsverfahren dargestellt. Im Hinblick auf die in der Vorbemerkung dieser Anfrage angesprochene Bewerbungsgesellschaft ist anzumerken, dass sich deren Gründung zeitlich verzögert hatte und erstmals auch die Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafter eingestiegen ist. Im Rahmen der zwischen der Landesregierung und der Freien und Hansestadt Hamburg bestehenden Kontakte ist eine Beteiligung Niedersachsens an der Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt thematisiert worden.

Zu den Prioritäten der Arbeit der Bewerbungsgesellschaft werden u. a. die Ausarbeitung des Finanzkonzeptes, die Sportstättenplanung sowie die Vermittlung der Olympiabewerbung gegenüber der Hamburger Bevölkerung im Hinblick auf den noch ausstehenden Bürgerentscheid gehören. Die Landesregierung wird daher nunmehr in Absprache mit der Hamburger Sportverwaltung insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung niedersächsischer Sportstätten Kontakt zur Bewerbungsgesellschaft aufnehmen und notwendige Unterstützungsmaßnahmen unter Beteiligung der niedersächsischen Sportorganisation veranlassen. Mit den Betreibern der Sportstätten in Luhmühlen und Garlstorf wurden seitens des Nds. Minsteriums für Inneres und Sport bereits erste Gespräche geführt.

Darüber hinaus haben das Land und die Landkreise der Metropolregion Hamburg den Wunsch nach stärkerer Beteiligung an der Arbeit der Bewerbungsgesellschaft zum Ausdruck gebracht.

Alle weiteren Schritte im Bewerbungsverfahren hängen von einem positiven Ergebnis des für den 29. November 2015 vorgesehenen Bürgerentscheides ab. An diesem Tag werden die Hamburger Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum über die Bewerbung abstimmen. Hierfür war zunächst eine Änderung der Hamburger Landesverfassung erforderlich. Nur bei einem positiven Votum wird sich Deutschland mit Hamburg um die Austragung der Spiele förmlich bewerben.

1. Wurde die Niedersächsische Landesregierung von der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DOSB oder einem der anderen Gesellschafter auf die Möglichkeit zur Mitwirkung in der Bewerbungsgesellschaft hingewiesen oder zur Mitwirkung eingeladen, und hat die Landesregierung ein solches Angebot abgelehnt?

Nein, die Landesregierung wurde von keinem der genannten Gesellschafter zu einer Mitwirkung eingeladen und konnte von daher auch kein Angebot ablehnen.

2. Hat sich die Landesregierung im Sinne des oben genannten Beschlusses des Niedersächsischen Landtages aktiv um eine Mitgliedschaft in der Betreibergesellschaft bemüht? Wenn nicht, warum nicht?

Aus Sicht der Landesregierung beinhaltet der Beschluss des Landtages vom 22. Januar 2015 keine Aufforderung, sich für das Land Niedersachsen in einer Bewerbungsgesellschaft zu engagieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3.Welche Gespräche haben die Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung und insbesondere der Ministerpräsident bisher und wann mit den Initiatoren der Hamburger Bewerbung geführt, um eine Einbeziehung der im oben genannten Beschluss des Landtages aufgeführten niedersächsischen Sportstätten, so gut es geht, sicherzustellen?

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport steht über die Sportreferentenkonferenz im ständigen Kontakt zur Hamburger Sportverwaltung.

Der Minister für Inneres und Sport hat im Übrigen am 17. Juni 2015 persönlich die Sportstätten für Vielseitigkeitsreiterei in Luhmühlen besichtigt und die niedersächsischen Interessen
u. a. anlässlich des dortigen Sommerfestes der IHK Lüneburg-Wolfsburg im Rahmen einer Talkrunde „Feuer und Flamme für die Olympischen Spiele 2024“ wahrgenommen. Dabei hat er nochmals eindringlich auch vor Vertretern Hamburgs für die Einbeziehung der niedersächsischen Sportstätten (insbesondere Garlstorf und Luhmühlen) geworben.

Aufgrund der Zuständigkeit des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport hat der Ministerpräsident keine Gespräche zur Einbeziehung niedersächsischer Sportstätten geführt.

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erstellt am:
17.07.2015

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