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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Veranstaltungseinladungen per Email

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Juli 2015; Fragestunde Nr. 43

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Christian Grascha, Hermann Grupe und Björn Försterling (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 28. Mai 2015 wurde um 16:45:48 Uhr eine E-Mail über den Verteiler der Polizei „Alle Leiter PK, LE, LPI, LZKD, PI Nienburg“ versandt. Inhalt dieser E-Mail war eine Einladung zur Polizeifachtagung „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Polizei - Aktueller Stand und Ausblick" am 9. Juni 2015 um 16:00 Uhr in Bückeburg des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Grant Hendrik Tonne.

Weiter wurde in diesem Schreiben gebeten, „um eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen“, den Veranstaltungshinweis an interessierte Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen und Organisationseinheiten weiterzugeben. Eine Teilnahme solle ermöglicht werden, sofern keine dienstlichen Interessen entgegen sprächen. Die Teilnahme würde dann in der persönlichen Freizeit erfolgen.

Es ist jedoch unüblich, dass diese Verteiler zur Werbung für gewerkschaftliche oder auch parteipolitische Veranstaltungen genutzt werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Am 9. Juni 2015 fand auf Einladung von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages eine Polizeifachtagung für die Region Hameln, Schaumburg und Nienburg zum Thema „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Polizei – Aktueller Stand und Ausblick“ in Bückeburg statt.

Auf der Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Göttingen stellt sich der Sachverhalt derzeit wie folgt dar:

Am 28. Mai 2015 versandte das Wahlkreisbüro des Abgeordneten Grant Hendrik Tonne per E-Mail eine offene, nicht namentlich adressierte Einladung für die Polizeifachtagung. Diese Mail wurde an die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg, das Polizeikommissariat Stolzenau, die Polizeistationen Eystrup, Hoya, Landsbergen, Liebenau, Marklohe, Rehburg-Loccum, Rohrsen, Steimbek, Steyerberg und Uchte übermittelt. Aus deren Inhalt geht hervor, dass MdL Tonne mit Polizeibeamttinnen und Polizeibeamten ins Gespräch kommen wolle, um im Dialog mit kompetenten Referenten aus der Polizeiorganisation und der niedersächsischen Innenpolitik die niedersächsische Polizei fortzuentwickeln.

Hierzu sollten aktuelle Themen, wie beispielsweise die zunehmenden Belastungen des polizeilichen Alltags, die strategische Ausrichtung der Polizei, die Aufbauorganisation, Aspekte der Aus- und Fortbildung, die technische Ausstattung, das Gesundheitsmanagement, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Personalentwicklungskonzepte, die Attraktivität des Berufsbildes und Erwartungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, erörtert werden. Als Referenten und Diskussionspartner sollten neben Landespolizeidirektor Knut Lindenau weitere Experten aus der Polizei, der Gewerkschaft der Polizei und dem Polizeihauptpersonalrat sowie die niedersächsischen Landtagsabgeordneten Karsten Becker, Grant Hendrik Tonne und Ulrich Watermann zur Verfügung stehen.

Um eine einheitliche Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Einladung sicherzustellen, hat sich der Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg nach Prüfung entschieden, den Veranstaltungshinweis mit weiteren Maßgaben am Tag des Eingangs unter Nutzung eines hausinternen E-Mail-Verteilers an interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterleiten zu lassen. Diesen sollte eine Teilnahme ermöglicht werden, soweit keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Es erging ferner der Hinweis, dass die Teilnahme in der Freizeit zu erfolgen hätte.

Ferner ist zu bemerken, dass ein Einladungsschreiben gleichen Inhalts vom Wahlkreisbüro des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Ulrich Watermann in dessen Namen am
27. Mai 2015 an die persönliche E-Mail-Adresse des Leiters der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden übersandt wurde. Eine Weiterleitung an das nachgeordnete Polizeikommissariat Bad Pyrmont erfolgte per Mail ebenfalls mit entsprechenden Verfahrenshinweisen am 28. Mai 2015.

Handlungsleitend für die Prüfung und Bewertung hinsichtlich einer Weitergabe einer solchen Einladung sind im Wesentlichen das Grundgesetz, die Niedersächsische Verfassung, das Beamtenstatusgesetz und das Niedersächsische Beamtengesetz. Insbesondere haben Beamtinnen und Beamte die Pflicht zur unparteiischen Amtsführung, zur Verfassungstreue und zur politischen Mäßigung. Sie dienen dem ganze Volk - nicht einer Partei – und haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes (Neu-tralitätspflicht) ergibt.

Weder die Gestaltung noch die Inhalte der Einladungsschreiben enthalten erkennbare Hinweise auf eine parteipolitische Veranstaltung. Vielmehr handelt es sich um eine Initiative von Landtagsabgeordneten, die sich im Rahmen ihrer Aufgabenstellungen als Parlamentarischer Geschäftsführer, innen- und polizeipolitischer Sprecher mit innenpolitischen Fragen und Sicherheitsfragen befassen.

Darüber hinaus lässt die Weitergabe der Einladung als Veranstaltungshinweis an nachgeordnete Organisationseinheiten in der Polizei keine politische Betätigung und damit keine Missachtung der Neutralitätspflicht der Handelnden erkennen. Hinzu kommt, dass die Tagung eine fachliche Befassung mit Themen beinhaltet, mit denen die Beschäftigten der Polizei im Rahmen ihrer Aufgabenbewältigung häufig unmittelbar konfrontiert sind.

Die Weiterleitung der Einladung mit weiteren Maßgaben als Ergebnis einer sorgfältigen Einzelfallprüfung steht dem Grundsatz, wonach die Nutzung des E-Mail-Dienstes der Landesverwaltung ausschließlich für eine Verwendung aus dienstlichen Zwecken zulässig ist, nicht entgegen.

In der Weitergabe des Veranstaltungshinweises und der damit einhergehenden Verfahrensregelungen durch Verantwortliche der Polizei wird keine Werbung für eine parteipolitische Veranstaltung gesehen.

1. Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten, wenn eine Veranstaltung einer Fraktion bzw. eines Abgeordneten beworben werden soll?

Siehe Vorbemerkung.

2. In welchem Maße können die Verteiler der Verwaltung für Veranstaltungshinweise genutzt werden?

Siehe Vorbemerkung.

3. War die o. g. Veranstaltungswerbung zulässig und wenn ja, warum?

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

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