Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur verstärkten Nachwuchsgewinnung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Juli 2015; Fragestunde Nr. 12. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregie-rung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Petra Jourmaah (CDU) wie folgt:


Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit einer Pressemitteilung vom 9. Juni 2015 teilte die Landesregierung mit, dass die Dienststellen des Landes wieder Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der allgemeinen Verwaltung (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, ehemals mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst) ausbilden können. Wie die Staatskanzlei weiter verlauten lässt, war bis dato nach einem früheren Kabinettsbeschluss die Ausbildung dem Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) vorbehalten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Jahr 2004 hat die damalige Landesregierung den Beschluss gefasst, die Zuständigkeit für die Auswahl, Einstellung und praktische Ausbildung von Sekretäranwärterinnen und –anwärtern im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und Auflösung der Bezirksregierungen zentral dem SiN zuzuordnen. Es wurde damals versäumt, dies begleitend konzeptionell zu hinterlegen, sowohl in Bezug auf eine entsprechende Stellenausstattung für die Nachwuchskräfte als auch im Hinblick auf das Zusammenwirken mit den Behörden, die entsprechende Personalbedarfe hatten. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass in den vergangenen rund zehn Jahren keine Einstellungen für die vorgenannte Beamtenausbildung mehr stattgefunden haben. Die Behörden haben ihre entsprechenden Bedarfe dezentral über die Einstellung von Auszubildenden für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) gedeckt.

Die jetzige Landesregierung hat dieses Defizit erkannt und mit der neuen Beschlusslage den Landesbehörden ermöglicht, künftig dezentral neben der VFA-Ausbildung auch die Ausbildung als Sekretäranwärterinnen und –anwärter in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste anbieten zu können. Konkretes Interesse seitens verschiedener Behörden wurde bereits signalisiert. Die Zuständigkeit für die theoretische Ausbildung dieses Personenkreises liegt gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-VerwD) beim SiN. Insofern ist davon auszugehen, dass sich die Beschlusslage positiv auf die Auslastung des SIN auswirken wird.

1. Wie wirkt sich die Entscheidung der Landesregierung auf die Auslastung des SiN im Bereich der Ausbildung für den ehemals mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst aus?

Es ist davon auszugehen, dass sich die Entscheidung der Landesregierung positiv auf die Auslastung des SiN auswirkt.

2. Wird das SiN auch zukünftig in die Lage versetzt sein, die Ausbildung für den ehemals mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst vorzunehmen?

Ja. Das SiN wird auch künftig gemäß § 9 Abs. 2 APVO-AD-VerwD für die theoretische Ausbildung der Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste zuständig sein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

3. Falls nein, welche Kompensationen sind zum Erhalt des SiN seitens der Landesregierung beabsichtigt?

Entfällt.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln