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Kommunen erhalten 44,62 Mio. Euro Bedarfszuweisungen

Für 27 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen leistet das Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs finanzielle Unterstützung. Sie erhalten im laufenden Haushaltsjahr Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 44,62 Mio. Euro. Dies teilte der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute (22. Juni 2015) in Hannover mit.

Die Kommunen erhalten die Zuweisungen, um Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten zu decken, um die Kassenliquidität zu stärken und um aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 230.000 Euro für die Gemeinde Jade im Landkreis Wesermarsch und jeweils 4 Mio. Euro für die Landkreise Helmstedt und Northeim sowie die Städte Cuxhaven, Seelze und Wilhelmshaven. Den maximalen Betrag, den Kommunen erhalten können, hat das Niedersächsische Innenministerium in diesem Jahr von 3 Mio. auf 4 Mio. Euro erhöht.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft überzeugend unter Beweis gestellt haben.

Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,606 Mrd. Euro. Es liegt trotz der angestiegenen Antragstellerzahlen mit rund 170 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert.

Insgesamt hatten 63 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr erstmalig wieder um rund 10 % (6 Anträge) angestiegen.

Angesichts des Rückgangs beim Antragsvolumen ist für das Jahr 2014 ein durchaus positiver Trend erkennbar. Dieser Trend ist, neben den auf kommunaler Ebene durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen, wesentlich auf ein verhältnismäßig hohes Steueraufkommen, das insgesamt hohe Volumen im kommunalen Finanzausgleich und auf einzelne im Jahr 2014 geleistete Zins- und Tilgungshilfen nach dem sogenannten „Zukunftsvertrag“ zurückzuführen.

„Auch der im Jahr 2014 wiederholt gut ausgestattete kommunale Finanzausgleich hat zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen beigetragen. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Kommunen in Niedersachsen als äußerst besorgniserregend bezeichnet werden muss“, sagte Minister Pistorius.

Mit den bewilligten Zuweisungen wird jeweils ein Anteil in Höhe von knapp 10 % des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt.

„Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. In einigen Fällen sind noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung zu erarbeiten. Ziel ist auch hier, dass die Bedarfszuweisungen spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen ausgezahlt werden“, erklärt der Minister weiter.

Die begünstigten Antragsteller können im Einzelnen der anliegenden Aufstellung entnommen werden:

Voraussichtliche Bedarfszuweisungen 2015

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2015

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