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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Asylschnellverfahren

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Mai 2015; Fragestunde Nr. 31. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündl. Anfr. d. Abgeordneten E. Lorberg, A. Focke u. A. Jahns (CDU)


Vorbemerkung der Abgeordneten

In einer Pressemitteilung teilte Innenminister Pistorius am 13. Februar 2015 mit, dass in einer von ihm initiierten Telefonschaltkonferenz der Innenministerkonferenz am gleichen Tage vereinbart wurde, für Asylbewerber aus dem Kosovo Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren durchzuführen. Niedersachsen werde an diesem Pilotprojekt zur priorisierten Bearbeitung der Anträge von „Balkanflüchtlingen“ teilnehmen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Nachdem die Asylbewerberzahlen von Personen aus dem Kosovo zu Beginn des Jahres überraschend stark angestiegen waren, haben sich die Innenminister und –senatoren des Bundes und der Länder auf einer vom niedersächsischen Innenminister initiierten Telefonschaltkonferenz darauf geeinigt, die Entscheidung über diese Asylanträge zu priorisieren. Vor dem Hintergrund, dass die Erfolgsaussichten für eine asylrechtliche Anerkennung für kosovarische Staatsangehörige gegen null tendiert, ist zudem vereinbart worden, diesen Personenkreis möglichst nicht auf die Kommunen zu verteilen und in den Fällen, in denen keine freiwillige Ausreise erfolgt, Abschiebungen direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung durchzuführen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Ausländerinnen und Ausländer bundesrechtlich – § 47 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG – höchstens für die Dauer von drei Monaten verpflichtet sind, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das beschleunige Verfahren gilt seit dem 18.02.2015.

Asylbewerberinnen und –bewerber aus den Balkanstaaten Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro unterliegen diesem beschleunigten Verfahren nicht.

1. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Pilotprojekt zur Beschleunigung der Bearbeitung von Asylanträgen von Personen vom Balkan?

Gut. Wie in den Vorbemerkungen erwähnt, gilt das beschleunigte Verfahren nur für Asylbewerberinnen und –bewerber aus dem Kosovo. Die Zugangszahlen waren seit der Einführung des beschleunigten Verfahrens, von Seiten des Bundes mit einem Bündel weiterer Maßnahmen begleitet worden war, stark rückläufig. Die zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen von Bund und Ländern und deren Ankündigung in den Medien hat sich damit – zumindest kurzfristig – signifikant ausgewirkt. Mit dem Beginn der Maßnahmen gingen die Meldungen von kosovarischen Asylsuchenden in den Bundesländern deutlich zurück. Sie betrugen im März nur noch selten, i. d. R. nach einem Wochenende, über 200 pro Tag.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Asylerstantragszahlen aus dem Kosovo im Jahr 2015:

Januar: 3.034

Februar: 6.913

März: 11.147

April: 4.319

Zu beachten ist, dass die hohen Asylantragszahlen kosovarischer Staatsangehöriger im März 2015 Folge der hohen Zugänge vor allem im Februar – insbesondere Anfang Februar mit (bundesweit) über 1.000 an einzelnen Tagen – sind. Förmliche Asylanträge konnten infolge des hohen Meldeaufkommens nur zeitverzögert gestellt werden.

Inwieweit diese Entwicklung Bestand haben wird und ob damit anderweitige anhaltende Verlagerungen der Migrationsbewegungen aus den Westbalkanstaaten verbunden sind, wird weiterhin beobachtet und kann noch nicht abschließend beurteilt werden.

Die Asylverfahren kosovarischer Staatsangehöriger werden zügig durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet. Insbesondere zu Beginn des Projektes überwog die Bereitschaft vieler abgelehnter Asylbewerberinnen und –bewerber, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Bei fehlender Bereitschaft muss die zuständige Ausländerbehörde die Abschiebung einleiten. Diese Maßnahmen werden ggf. zügig umgesetzt, was allerdings gleichwohl zu längeren Verfahren führt. So beansprucht beispielsweise die Beschaffung der notwendigen Rückreisepapiere bei den kosovarischen Behörden eine Frist von durchschnittlich vier bis sechs Wochen.

2. Wie viele Personen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro haben seit Anfang des Jahres vor niedersächsischen Verwaltungsgerichten Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen aus dem Asylverfahren eingelegt?

In der Zeit vom 1. Januar bis 5. Mai 2015 gab es nachfolgend aufgeführte Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

A. Klageverfahren

Herkunftsland

Eingänge

Kosovo

291

Albanien

105

Serbien

210

Bosnien und Herzegowina

57

Mazedonien

80

Montenegro

78

gesamt

821

B. Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Herkunftsland

Eingänge

Kosovo

267

Albanien

88

Serbien

157

Bosnien und Herzegowina

42

Mazedonien

63

Montenegro

73

gesamt

690

C. Summe der Klage- und einstweilige Rechtsschutzverfahren

Herkunftsland

Eingänge

Kosovo

558

Albanien

193

Serbien

367

Bosnien und Herzegowina

99

Mazedonien

143

Montenegro

151

gesamt

1.511

3. Wie viele Personen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro sind seit Anfang des Jahres freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden?

Seit dem 1. Januar 2015 bis zum 17. Februar 2015 sind insgesamt 1366 Asylantragstellerinnen und –antragsteller aus dem Kosovo eingereist.

Seit Beginn des beschleunigten Verfahrens am 18. Februar 2015 sind bis zum Stichtag 7. Mai 2015 insgesamt 710 kosovarische Asylbewerberinnen und –bewerber erfasst worden, von denen 179 Personen freiwillig ausgereist sind. 21 Personen wurden abgeschoben. 288 Personen befinden sich im laufenden Asylverfahren. Bei 222 Personen konnte eine Abschiebung aus tatsächlichen Gründen noch nicht durchgeführt werden.

In diesem Jahr sind im Zeitraum vom 1. Januar bis 7. Mai aus den Herkunftsländern Albanien 1319, aus Serbien 915 Personen, aus Bosnien–Herzegowina 234, aus Montenegro 1233 sowie aus Mazedonien 417 Asylbewerberinnen und Asylbewerber eingereist. Diese Asylbewerberinnen und Asylbewerber unterliegen nicht dem beschleunigten Verfahren und werden daher auf die Kommunen verteilt.

In der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 7. Mai 2015 sind aus Niedersachsen 30 Personen nach Albanien, 58 Personen nach Serbien, 19 Personen nach Bosnien-Herzegowina, 15 Personen nach Montenegro und 13 Personen nach Mazedonien abgeschoben worden.

Belastbare Erhebungen über freiwillige Ausreisen liegen nicht vor.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2015

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