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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Personalstand der Polizei Gifhorn

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Mai 2015; Fragestunde Nr. 50. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündl. Anfr. d. Abgeordneten J. Oetjen, B. Försterling, C. Grascha, Dr. Genthe


Vorbemerkung der Abgeordneten

Den Versicherungen in Niedersachsen sind im vergangenen Jahr weniger gestohlene Autos gemeldet worden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte am 8. April 2015, dass die Zahl der Diebstähle in Niedersachsen um 7,4 % auf 1. 522 gesunken sei.

Ebenfalls am 8. April 2015 veröffentlichte die Wolfenbütteler Zeitung einen Bericht über einen Autodiebstahl vom 13. März 2015. Der Fahrzeughalter konnte der Polizei dank eines GPS-Senders im Fahrzeug sogar den genauen Aufenthalt des Wagens übermitteln. Es wurde auf der A 2 Richtung Magdeburg bewegt. Die Polizei war unterdessen mit der Verfolgung eines zweiten Fahrzeuges beschäftigt, das ebenfalls zu diesem Zeitpunkt gestohlen wurde.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Diebstahl von Kraftfahrzeugen (Kfz) in Niedersachsen hat sich in den vergangenen zehn Jahren stark rückläufig entwickelt. Während die Polizei im Jahr 2005 insgesamt 4.305 Fälle registrierte, betrug die Fallzahl im vergangenen Jahr 2.763 Fälle. Die Rückläufigkeit der Fallzahlen in den letzten Jahren ist als ein Beleg für die Wirksamkeit der Maßnahmen zu werten, die gemeinsam von Industrie, Versicherungswirtschaft, Politik und Polizei ergriffen wurden. Eine entscheidende Rolle spielte hierbei die verpflichtende Einführung der elektronischen Wegfahrsperre. Die Einführung und stetige Weiterentwicklung der Wegfahrsperre als Sicherungseinrichtung hat dazu geführt, dass fast nur noch hochprofessionelle Täter in der Lage sind, mittels entsprechenden „Know-hows“ Fahrzeugdiebstähle zu begehen. Die Bekämpfung der Kfz-Kriminalität ist aufgrund des hohen Schadenspotenzials und der Auswirkung auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung aus Sicht der Landesregierung auch künftig besonders bedeutsam.

Seit 2005 erfolgt die Personalverteilung für die regionalen Polizeibehörden der Polizei Niedersachsen über ein sog. Planstellenverteilungsmodell, welches im Wesentlichen belastungsorientiert ausgerichtet ist. Innerhalb der Polizeidirektionen wird der Einsatz der Ressourcen eigenverantwortlich gesteuert, um insbesondere regionale und örtliche Besonderheiten berücksichtigen zu können.

Auch im Bereich der Kfz erfolgt die Verteilung auf der Grundlage eines Modells (Kfz-Sollausstattung) bis auf Ebene der Polizeidirektionen. Die Polizeidirektionen verteilen die Fahrzeuge nach eigener Verantwortung auf die Polizeiinspektionen.

Die Ausstattung mit Personal und Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei Niedersachsen erfolgt grundsätzlich bedarfsgerecht. Zur Bewältigung der polizeilichen Aufgaben sind gegenseitige Unterstützungen benachbarter Polizeidienststellen, wie z.B. benachbarte Polizeiinspektionen oder angrenzende Autobahnpolizeikommissariate im Bedarfsfall gegeben. Es liegt jedoch im Wesen des polizeilichen Einzeldienstes, dass die verfügbaren Beamtinnen und Beamten in Sofort- oder anderen Einsatzlagen gebunden sind und im Einzelfall für weitere Lagen nicht unmittelbar einsetzbar sind.

1. Mit wie vielen Fahrzeugen bestreitet die oben genannte Dienststelle ihre Arbeit?

Der Polizeiinspektion Gifhorn stehen insgesamt 50 Dienstkraftfahrzeuge (einschließlich Sonderfahrzeuge) zur Verfügung, die auf drei Polizeikommissariate, fünf Polizeistationen und den Sitz der Polizeiinspektion in Gifhorn verteilt sind.

Nachts sind in der Polizeiinspektion Gifhorn grundsätzlich mindestens sieben Funkstreifenwagen im Einsatz, um die Flächenpräsenz im Landkreis Gifhorn zu gewährleisten.

Vier Funkstreifenwagen sind den Zuständigkeitsbereichen der Polizeikommissariate und Polizeistationen rings um Gifhorn zugeordnet, zwei Funkstreifenwagen sind grundsätzlich für die Stadt Gifhorn örtlich zuständig und ein Funkstreifenwagen ist für die spezialisierte Tatortaufnahme im gesamten Landkreis eingesetzt.

2. Wie viele Polizeibeamte waren zum oben genannten Zeitpunkt im Dienst?

In der Nacht vom 12. März 2015 auf den 13. März 2015 versahen insgesamt 16 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte Dienst in der Polizeiinspektion Gifhorn.

3. Warum war es den Beamten in Gifhorn nicht möglich, zeitgleich zwei gestohlene Fahrzeuge zu verfolgen?

Grundsätzlich ist es den Beamten in der Polizeiinspektion Gifhorn sehr wohl möglich, zeitgleich zwei gestohlene Fahrzeuge zu verfolgen. Der hier in Rede stehende Sachverhalt hat sich indes im Zuständigkeitsbereich des PK Wolfenbüttel zugetragen.

Im Übrigen sind die vom Fragesteller genannten Sachverhalte Gegenstand eines bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig anhängigen Ermittlungsverfahrens. Da Auskünfte zu diesem Verfahren im Rahmen der Beantwortung der mündlichen Anfrage den Ermittlungserfolg erheblich gefährden würden, können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine weitergehenden Angaben gemacht werden.
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2015

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