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Polizeidirektion Oldenburg übernimmt Aufgaben der Wasserschutzpolizei an der Küste

Die Polizeidirektion Oldenburg (PD OL) wird künftig für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im niedersächsischen Küstenbereich zuständig sein. Bisher ist die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) mit Sitz in Hannover dafür zuständig. Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, erteilte heute (14.04.2015) den entsprechenden Umsetzungsauftrag an den oldenburgischen Polizeipräsidenten Johann Kühme.

Die PD OL ist bereits heute für maritime Bedrohungslagen an der gesamten niedersächsischen Küste zuständig. Die Wasserschutzpolizei ist zwingender Bestandteil entsprechender Einsatzkonzeptionen der PD. „Es ist daher folgerichtig, der Polizeidirektion Oldenburg auch die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten zu übertragen“, so Minister Pistorius im Rahmen eines Informationsgesprächs mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wasserschutzpolizei heute in Hannover. Zusätzlich ergeben sich durch die geplante Organisationsveränderung kurze Wege und Synergien für den täglichen Dienst vor allem im Rahmen der polizeilichen Kernaufgaben Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und Einsatzbewältigung. Pistorius sagte weiter: „So sind die wasserschutzpolizeilichen Verantwortungsträger an der Küste künftig unmittelbar, ohne den Umweg über den Standort Hannover, wo die ZPD ihren Sitz hat, in die Entscheidungsprozesse der örtlich zuständigen Polizeidirektion eingebunden. Die Wasserschutzpolizei ist ein wichtiger Bestandteil der niedersächsischen Polizei, der gerade durch die spezielle Verbindung von Wasser und Menschen einen besonderen Status genießt – nicht nur innerhalb der Organisation, sondern auch in der Außenwirkung. Deshalb freue ich mich, dass wir mit diesem Schritt die Wasserschutzpolizei einen weiteren Schritt nach vorne gebracht und ihre Attraktivität auch als Arbeitgeber weiter gesteigert haben.“

Die Standorte Emden, Brake, Stade und Wilhelmshaven bleiben – als sogenannte „Wasserschutzpolizeistationen“ – erhalten. Die Leitstelle als gemeinsame Einrichtung der Wasserschutzpolizeien der fünf Küstenländer und Bestandteil des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) bleibt in Cuxhaven. Für die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf und an Binnengewässern sind bereits heute die vier regionalen Polizeidirektionen Göttingen, Hannover, Lüneburg und Osnabrück zuständig. Diese dezentrale Organisationsform im Binnenland hat sich bewährt und soll im Wesentlichen beibehalten werden. Die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben im Binnenbereich verbleiben bei den regionalen Polizeidirektionen und werden weiterhin von den vier in unmittelbarer Nähe zu den Liegeplätzen der Dienstboote gelegenen Standorten in Nienburg, Hannover, Scharnebeck und Meppen aus wahrgenommen. Diese Standorte erhalten künftig ebenfalls die Bezeichnung „Wasserschutzpolizeistation“ um insbesondere die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit der Wasserschutzpolizei für Bürgerinnen und Bürger wieder zu verbessern.

Die neuen Regelungen sollen bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden.

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erstellt am:
14.04.2015

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