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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Befassungs- und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015; Fragestunde Nr. 61 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Celle hat am 9. März 2015 eine Resolution zu TTIP, CETA und TISA verfasst, in der sie ihre Standpunkte zu den Abkommen dargelegt hat. In der besagten Resolution soll der Rat der Stadt Celle erklären, dass die Nichteinhaltung der dort aufgeführten Bedingungen die Ablehnung der Abkommen zur Folge haben muss.

Dagegen hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seinem Gutachten „Befassungs- und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“ vom 11. Februar 2015 festgestellt, dass weder den Gemeinderäten noch den Kreistagen Befassungs- oder Beschlusskompetenzen im Hinblick auf eine politische Erörterung oder Bewertung der geplanten Freihandelsabkommen zustehen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es nach Ansicht der Landesregierung vor dem Hintergrund des angesprochenen Gutachtens rechtens, eine Beratung der Resolution der SPD-Fraktion der Stadt Celle im Rat der Stadt Celle durchzuführen?

2. Teilt die Landesregierung den Inhalt der besagten Resolution der SPD-Fraktion der Stadt Celle?

3. Teilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der SPD-Resolution im Stadtrat Celle den Inhalt des oben erwähnten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Im Infobrief der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 11. Februar 2015 –WD 3 – 3000 -035/15 – wird die Auffassung vertreten, dass den Gemeinden keine Kompetenz zur Befassung mit allgemeinpolitischen Angelegenheiten zukomme, sondern sie auf Angelegenheiten mit spezifisch örtlichem Bezug beschränkt seien. Da ein Freihandelsabkommen keine auf einzelne Kommunen bezogenen Inhalte habe, verneint das Gutachten grundsätzlich eine Befassungskompetenz für die Kommunen. Allerdings wären für „Entscheidungen“ zu den möglichen örtlichen Folgewirkungen des Freihandelsabkommens ein hinreichender örtlicher Bezug und damit eine Befassungskompetenz gegeben.

Den Kommunen steht es im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsrechte frei, sich zu Angelegenheiten zu äußern, die ihre örtliche Gemeinschaft betreffen. Dabei ist ihnen eine Einschätzungsprärogative zuzugestehen, welche Angelegenheiten hiervon erfasst werden. Verfahrensmäßig ist diese Einschätzungsprärogative in Niedersachsen auch dadurch abgesichert, dass die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 56 NKomVG Anträge unabhängig davon auf die Tagesordnung einer Vertretungssitzung nehmen muss, ob sie sie einen zulässigen, insbesondere in die Verbandskompetenz der Kommune fallenden Beratungsgegenstand darstellen. Zu unzulässigen Beratungsgegenständen dürfen dann allerdings keine inhaltlichen Beschlüsse gefasst werden.

Nach Auskunft der Stadt Celle soll nach der Osterpause ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion „Resolution zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA sowie zum Dienstleistungsabkommen TISA“ im Rat behandelt werden. Inwieweit es danach zu einer Beschlussfassung im Rat kommen wird, ist zurzeit noch offen. Nach einer Darstellung des Deutschen Städtetages zur Zulässigkeit der Kommunalbefassung mit Freihandelsabkommen bei Vorhandensein eines örtlichen Bezugs wird zunächst in den Fraktionen des Rates der Stadt Celle ein Resolutionsentwurf abgestimmt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Ja. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2.:

Die Landesregierung nimmt aus Respekt vor der Verfassungsgarantie kommunaler Selbstverwaltung grundsätzlich keine Stellung zu dem Inhalt von Entschließungsanträgen, die in kommunalen Selbstverwaltungsorganen noch nicht beraten worden sind.

Zu 3.:

Die im Infobrief der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (siehe Vorbemerkung) vertretene Auffassung wird von der Landesregierung nicht in jeder Hinsicht geteilt.

Kommunen können sich mit Themen befassen und entsprechende Beschlüsse fassen, soweit diese einen Bezug zu ihren Aufgaben aufweisen. Dementsprechend ist es insbesondere Gemeinden auch möglich, sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben oder möglichen Einschränkungen bzw. Erschwerungen ihrer Aufgabenerfüllung zu befassen. Zutreffend ist, dass eine Befassungskompetenz nicht für allgemeinpolitische Fragen besteht, weil Gemeinden nur ein kommunalpolitisches und kein allgemeinpolitisches Mandat haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 -7 C 40/89). Ob ein Zusammenhang mit gemeindlichen Aufgaben bzw. deren Erfüllung vorliegt oder ob es sich lediglich um eine Angelegenheit mit allgemeinpolitischem Inhalt handelt, kann jeweils nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.

Die Verfahren zu den internationalen Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA weisen nach Auffassung der Landesregierung eine größere Zahl möglicher Bezugspunkte auf, die im Einzelfall eine Befassungskompetenz von Kommunen begründen können.
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2015

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