Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Kosten für Krankheitsbehandlungen bei Flüchtlingen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015; Fragestunde Nr. 49 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Eilers, Gabriela König und Sylvia Bruns (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Kosten für die Behandlung von erkrankten Flüchtlingen müssen von der jeweiligen Kommune übernommen werden. Als Entschädigung für die der Kommune durch die Versorgung von Flüchtlingen entstehenden Kosten zahlt das Land einer Kommune einen Pauschalbeitrag pro Flüchtling. Von diesem sollen dann auch Kosten für die Behandlung von Krankheiten abgedeckt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für Behandlung von erkrankten Flüchtlingen, die den Kommunen jährlich entstehen?

2. Inwiefern kann die Landesregierung sich vorstellen, die Behandlungskosten für Flüchtlinge komplett zu übernehmen?

3. Inwiefern hat sich die Landesregierung auf dem Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes eingesetzt?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Landkreise, die Region und die kreisfreien Städte sind nach dem derzeit geltenden Aufnahmegesetz für die Unterbringung und Versorgung der von ihnen aufzu­neh­men­den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Dies bein­haltet auch die medizinische Versorgung.

Zur Abgeltung aller Kosten, die den Kommunen durch die Durchführung des Asylbe­wer­ber­leistungs­gesetzes entstehen, zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten eine jährliche Pauschale. Diese Pauschale beträgt seit Januar 2015 6.195 Euro pro tatsächlicher Leistungsempfängerin/tatsächlichem Leistungsempfänger.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die durchschnittlichen Ausgaben für Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asyl­be­wer­ber­leistungsgesetz (AsylbLG) betrugen nach der jüngsten vorliegenden Asylbewerberleistungsstatistik für das Jahr 2013 je Grundleistungsempfänger/in (§ 3 AsylbLG) 1.295 Euro. Für das Jahr 2012 betrugen diese 1.323 Euro je Grundleistungs­empfänger/in.

Die durchschnittlichen Ausgaben für Empfänger analoger Leistungen nach § 2 AsylbLG (entsprechende Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs – SGB XII –) im Bereich der Kapitel 5 bis 9 SGB XII (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen) betrugen nach der jüngsten vorliegenden Asylbewerberleistungsstatistik für das Jahr 2013 je Empfänger/in analoger Leistungen 2.241 Euro. Für das Jahr 2012 betrugen diese 2.291 Euro je Empfänger/in analoger Leistungen.

Eine Trennung allein nach Kosten für Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erfolgt innerhalb der Asylbewerberleistungsstatistik nicht.

Unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Grundleistungsempfängern nach § 3 AsylbLG (77,52 Prozent) und Empfängern analoger Leistungen nach § 2 AsylbLG (22,48 Prozent) betrugen die durchschnittlichen Ausgaben je Leistungsempfänger/in für das Jahr 2013 1.507,89 Euro

Zu 2.:

Gerade bei den Leistungen für Krankheit und Hilfe zur Pflege setzt sich die Landesregierung weiterhin für eine strukturelle – insbesondere dauerhafte – finanzielle Beteiligung des Bundes ein. Dies würde insbesondere für die Kommunen eine finanzielle Entlastung bedeuten. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.

Zu 3.:

Die Forderung nach Abschaffung des Asylbewerber­leistungs­gesetzes wurde bereits in der Koalitionsvereinbarung der die Regierungskoalition tragenden Parteien von SPD und Bündnis 90/Die Grünen formuliert. Zuletzt ist die Bundesregierung anlässlich der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Änderungen in Kraft getreten zum 1. März 2015) aufgefordert worden, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln