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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Edathy

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015; Fragestunde Nr. 30 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

In der Beantwortung auf die Kleine Schriftliche Anfrage von Abgeordneten der CDU-Fraktion „190 offene Fragen im Fall Edathy“ (Drucksache 17/1642) durch die Landesregierung hieß es in der Antwort auf Frage Nr. 15 hinsichtlich der Kenntniserlangung von Innenminister Pistorius durch eine Meldung des Göttinger Polizeipräsidenten Kruse über die Nennung von Sebastian Edathy im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen: „Der Göttinger Polizeipräsident Robert Kruse hat Innenminister Pistorius in der zweiten Oktoberhälfte über ein bundesweites Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie informiert, von dem möglicherweise auch das niedersächsische Bundestagsmitglied Sebastian Edathy betroffen sein könnte.“

Ich frage die Landesregierung:

  1. Handelte es sich nach Auffassung der Landesregierung bei der Nachricht über die Ermittlungen gegen den niedersächsischen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian
    Edathy um ein „wichtiges Ereignis“ im Sinne des Runderlasses des Innenministeriums zur Meldung wichtiger Ereignisse?
  2. Wie ist der vorgegebene Dienstweg für die Meldung eines wichtigen Ereignisses für den Göttinger Polizeipräsidenten und wurde dieser von Polizeipräsident Kruse eingehalten?
  3. Sind die Anrufe bei Ermittlungsbehörden durch den Rechtanwalt Noll in Vertretung von Edathy ein wichtiges Ereignis im Sinne dieses Erlasses, und, wenn ja, ist in diesen Fällen jeweils eine WE-Meldung nach dem vorgegebenen Meldeverfahren erfolgt?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Sebastian Edathy hat die Landesregierung bereits umfangreich zu verschiedenen parlamentarischen Anfragen geantwortet, u. a. zu der zitierten Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy“ (Drs. 17/1642). Insbesondere zu den Berichtspflichten der Polizeibehörden über wichtige Ereignisse gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport wird auf die Antwort zur Frage 161 verwiesen.

Zur Beantwortung der Anfrage wurde zudem eine Stellungnahme des Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Göttingen eingeholt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Zum Zeitpunkt der Mitteilung von Polizeipräsident Kruse an den Innenminister Boris Pistorius war noch unklar, welchen Status Herr Edathy im Verfahren hatte und ob es überhaupt zu weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit seiner Person kommen würde. Es handelte sich zum damaligen Zeitpunkt um kein wichtiges Ereignis im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport. Dennoch bestand aus Sicht des Polizeipräsidenten insbesondere aufgrund der zu erwartenden Öffentlichkeitswirkung, möglicherweise später zu treffender polizeilicher Maßnahmen und der dann wahrscheinlichen Mitwirkung niedersächsischer Polizeikräfte das Erfordernis, den Innenminister hierüber in Kenntnis zu setzen.

Zu 2.:

Die Präsidenten der niedersächsischen Polizeibehörden stehen als Politische Beamte zum Innenminister in einem besonderen Verantwortungs- und Vertrauensverhältnis. Schriftliche Vorgaben, die den kommunikativen Austausch zwischen dem Minister und den Präsidenten einengend reglementierten, würden diesem Verhältnis nicht gerecht und bestehen daher nicht.

Zu 3.:

Nein.

Presseinformation

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erstellt am:
20.03.2015

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