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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Edathy

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015; Fragestunde Nr. 32 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Volker Meyer (CDU)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Nacke (Drucksache 17/2980 vom 20. Februar 2015) („Kann Innenminister Boris Pistorius inzwischen den genauen Wochentag samt Uhrzeit rekonstruieren bzw. sich daran erinnern, an dem er erstmals Kenntnis von bevorstehenden Ermittlungen gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy erlangte?“) führte die Landesregierung Folgendes aus: „Sowohl der Minister als auch Polizeipräsident Kruse erinnern den genauen Tag nicht mehr. Der Zeitraum der zweiten Oktoberhälfte lässt sich dadurch herleiten, dass Polizeipräsident Kruse selbst erst am 15. Oktober 2013 von dem Umstand erfahren hat und damit Minister Pistorius nicht hätte vorher informieren können. Der Polizeipräsident ist sich jedoch sicher, dass er den Minister nicht am selben Tag, sondern erst einige Zeit später informiert hat. Für die zweite Oktoberhälfte spricht zudem, dass im Kalender des Ministers am 25. Oktober 2013 ein an dem Tag eingetragener Telefontermin mit Herrn PP Kruse (Herr PP Kruse ruft im Auto an Thema: Verfahren) geplant war. Ob dieses Telefonat tatsächlich durchgeführt wurde und ob es um den o. g. Umstand ging, ist sowohl dem Minister als auch dem Polizeipräsidenten nicht mehr erinnerlich.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Dienstweg von Meldungen wichtiger Ereignisse im Ministerium für Inneres und Sport geregelt?

2. Wie oft hat Herr Polizeipräsident Kruse im Zeitraum Juli 2013 bis einschließlich Oktober 2013 Herrn Minister Pistorius aus dienstlichen Gründen direkt angerufen, um den Minister direkt über wichtige Ereignisse zu informieren (einmal/bis zu dreimal/mehr als dreimal bis zu fünfmal/mehr als fünfmal)?

3. Warum hat Polizeipräsident Kruse den Innenminister Boris Pistorius nicht unverzüglich über den Verdacht gegen Sebastian Edathy unterrichtet?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Sebastian Edathy umfassend zu mehreren parlamentarischen Anfragen unterrichtet, so auch auf die vom Fragesteller zitierte Kleine Anfrage Nr. 22 „Fall Edathy: Wer wurde wann durch wen auf welchem Wege über die Durchsuchungen am 10. Februar 2014 informiert?“. Auf die Beantwortung dieser Anfrage nehme ich Bezug.

Zur Beantwortung der Anfrage wurde zudem eine Stellungnahme des Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Göttingen eingeholt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Eine Berichtspflicht der Polizeibehörden gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport ergibt sich aus dem RdErl. d. MI v. 01.08.2012 - LPPBK P 24-02041 - Meldung wichtiger Ereignisse und Erstattung von Verlaufsberichten - VORIS 21021 – (Nds. MBl. S. 581). Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy“ (Drs. 17/1642).

Zu 2.:

Die Benennung der Anzahl der zwischen dem Polizeipräsidenten Kruse und Innenminister Pistorius geführten Telefonate im genannten Zeitraum Juli 2013 bis einschließlich Oktober 2013 ist schon wegen des Zeitabstands von deutlich über einem Jahr nicht mit hinreichender Genauigkeit nachvollziehbar.

Zu 3.:

Es handelte sich zum damaligen Zeitpunkt um kein wichtiges Ereignis im Sinne des RdErl. d. MI v. 01.08.2012 - LPPBK P 24-02041 - Meldung wichtiger Ereignisse und Erstattung von Verlaufsberichten - VORIS 21021 – (Nds. MBl. S. 581) und war damit auch nicht meldepflichtig. Das Informationserfordernis habe sich aus Sicht des Polizeipräsidenten mit Blick auf die Möglichkeit ergeben, dass in absehbarer Zeit in Niedersachsen strafverfolgende Eingriffsmaßnahmen gegen einen Bundestagsabgeordneten unter Mitwirkung niedersächsischer Polizeikräfte hätten erfolgen können. Nach Sachlage sei der Polizeipräsident allerdings davon ausgegangen, dass durch das Bundeskriminalamt und die sachleitende Staatsanwaltschaft gegebenenfalls zuvor noch wesentliche Verfahrensschritte durchzuführen wären, insbesondere hinsichtlich der seinerzeit noch bestehenden Immunität des Abgeordneten. Ferner sei der Polizeipräsident davon ausgegangen, dass er mindestens kurzfristig vor einem potenziellen Einsatzfall in Kenntnis gesetzt worden wäre. Insoweit sei eine besondere zeitliche Dringlichkeit trotz der hohen Bedeutung des Vorgangs nach seiner damaligen Bewertung nicht gegeben.

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erstellt am:
20.03.2015

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