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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015; Fragestunde Nr. 25 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Horst Schiesgeries und Angelika Jahns (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die moderne Polizeiarbeit benötigt insbesondere für die Fahndung nach Straftätern, die Suche nach Vermissten und die Aufklärung von Großeinsatzlagen auch Luftfahrzeuge. Die niedersächsische Polizei unterhält dazu eine Polizeihubschrauberstaffel mit den Standorten Hannover-Langenhagen und Rastede-Neusüdende.

Laut Haushaltsplan für das Jahr 2015 sind dazu gegenwärtig vier Hubschrauber im Bestand vorgesehen. Für die „Komplettierung zwei Hubschrauber“ sind Ausgaben in Höhe von 3,8 Millionen Euro und für Großersatzteile 500 000 Euro im Jahr 2015 eingeplant.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Einsatz- und Übungsstunden haben die vier Hubschrauber der Hubschrauberstaffel im vergangenen Jahr jeweils absolviert?

2. Wie viele Hubschrauber sind seit dem 1. Januar 2014 monatlich durchschnittlich einsatzbereit?

3. Wie sollen die 4,3 Millionen Euro für die Hubschrauberstaffel im Jahr 2015 konkret ausgegeben werden?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Polizeihubschrauber stellen in einem Flächenland wie Niedersachsen ein wichtiges Einsatzmittel zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben dar. Die Polizeihubschrauber der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) werden von den Standorten Langenhagen und Rastede aus zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung und für besondere Einsatztaktiken der Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen sowie von deren nachgeordneten Dienststellen eingesetzt, insbesondere zur

- Aufklärung, Überwachung, Fahndung und Suche,

- Beförderung von Personen und Transport von Sachen,

- Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum

- Bildübertragung und Aufnahme von Luftbildern.


Der Betrieb von Polizeihubschraubern unterliegt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit sowie Sparsamkeit gemäß § 7 LHO und erfolgt im Rahmen der technischen und spezifischen Möglichkeiten. Insbesondere die Wetterverhältnisse spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über den Einsatz eines Polizeihubschraubers.

Aber nicht nur die Berücksichtigung des Flugwetters, sondern auch die regelmäßige technische Überwachung und professionelle Instandhaltung der Polizeihubschrauber dient der Sicherheit der Besatzungsmitglieder wie auch der Sicherheit von unbeteiligten Dritten. Die Instandhaltung der Polizeihubschrauber wird über eine landeseigene Hubschrauberwerft am Standort Langenhagen gewährleistet. Die Einhaltung von planmäßigen Instandhaltungsintervallen der Polizeihubschrauber ist rechtlich vorgeschrieben. Daneben gibt es außerplanmäßige Instandhaltungen, die sich z. B. aufgrund von Feststellungen technischer Unregelmäßigkeiten an den Polizeihubschraubern ergeben. Die planmäßigen Instandhaltungsintervalle verkürzen sich mit zunehmendem Alter der Maschinen, wobei sich die damit verbundenen Ausfallzeiten der Maschinen erhöhen, da der Umfang der Wartungs- und Reparaturarbeiten zunimmt.

Aufgrund der erforderlichen Instandhaltungen und damit einhergehenden Ausfallzeiten verfügt die PHuStN zur Abdeckung der beiden Standorte derzeit über vier Polizeihubschrauber, wobei in der Regel nur maximal zwei Maschinen gleichzeitig im Einsatz sind. Bei diesen Polizeihubschraubern handelt es sich um zwei Maschinen des Herstellers Dauphin (Baujahr 1979 und 1980) und zwei Maschinen des Herstellers McDonnell Douglas (beide Baujahr 1999). Die beiden älteren Polizeihubschrauber werden durch zwei neue Maschinen des Herstellers Eurocopter ersetzt, die sich in der Beschaffung befinden und im Laufe dieses Jahres ausgeliefert werden.

Die PHuStN leistet einen Rund-um-die-Uhr-Dienst. Sie kooperiert mit den Polizeihubschrauberstaffeln Hamburgs und der Bundespolizei. Ziel dieser Kooperationen ist die Eindämmung von Kosten bei gleichzeitigem Erreichen von Synergieeffekten durch die gegenseitige Gewährleistung einer professionellen Aufgabenwahrnehmung. Die Kooperationspartner werden u. a. auch im Fall von instandhaltungsbedingten Ausfallzeiten der niedersächsischen Polizeihubschrauber in Anspruch genommen, so dass die Polizei Niedersachsen jederzeit über einen Polizeihubschrauber verfügen kann – vorausgesetzt die Wetterverhältnisse lassen einen Hubschrauberflug zu.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Polizeihubschrauber des Herstellers McDonnell Douglas tragen die Funkrufnamen Phönix 91 und Phönix 93. Die Polizeihubschrauber des Herstellers Dauphin tragen die Funkrufnamen Phönix 95 und Phönix 96.

Es werden lediglich die Flugstunden für jeden einzelnen Polizeihubschrauber in der Gesamtheit erfasst. Eine Aufschlüsselung nach Einsatz- und Übungsstunden erfolgt nicht. Die einzelnen Polizeihubschrauber haben im Jahr 2014 insgesamt knapp 1.033 Flugstunden absolviert. Davon entfallen circa 94 Stunden auf Übungsflüge.


Polizeihubschrauber

Gesamtsunden 2014



Phönix 91

483:16

Phönix 93

236:00

Phönix 95

313:37

Phönix 96

0:00



Summe

1032:53

Zu 2.:

Monat

Polizeihubschrauber

Einsatzbereitschaft
in Tagen




Januar 2014

Phönix 91

6

Januar 2014

Phönix 93

31

Januar 2014

Phönix 95

31

Januar 2014

Phönix 96

0




Februar 2014

Phönix 91

0

Februar 2014

Phönix 93

28

Februar 2014

Phönix 95

28

Februar 2014

Phönix 96

0




März 2014

Phönix 91

0

März 2014

Phönix 93

9

März 2014

Phönix 95

31

März 2014

Phönix 96

0




April 2014

Phönix 91

0

April 2014

Phönix 93

0

April 2014

Phönix 95

30

April 2014

Phönix 96

0




Mai 2014

Phönix 91

19

Mai 2014

Phönix 93

0

Mai 2014

Phönix 95

30

Mai 2014

Phönix 96

0




Juni 2014

Phönix 91

25

Juni 2014

Phönix 93

0

Juni 2014

Phönix 95

30

Juni 2014

Phönix 96

0




Juli 2014

Phönix 91

31

Juli 2014

Phönix 93

0

Juli 2014

Phönix 95

31

Juli 2014

Phönix 96

0




August 2014

Phönix 91

31

August 2014

Phönix 93

31

August 2014

Phönix 95

31

August 2014

Phönix 96

0




September 2014

Phönix 91

26

September 2014

Phönix 93

26

September 2014

Phönix 95

30

September 2014

Phönix 96

0




Oktober 2014

Phönix 91

31

Oktober 2014

Phönix 93

22

Oktober 2014

Phönix 95

27

Oktober 2014

Phönix 96

0




November 2014

Phönix 91

30

November 2014

Phönix 93

0

November 2014

Phönix 95

30

November 2014

Phönix 96

0




Dezember 2014

Phönix 91

9

Dezember 2014

Phönix 93

9

Dezember 2014

Phönix 94

31

Dezember 2014

Phönix 96

0




Januar 2015

Phönix 91

0

Januar 2015

Phönix 93

24

Januar 2015

Phönix 95

7

Januar 2015

Phönix 96

0




Februar 2015

Phönix 91

0

Februar 2015

Phönix 93

28

Februar 2015

Phönix 95

0

Februar 2015

Phönix 96

0

Zu 3.:

3,8 Millionen Euro dienen der Komplettierung der Finanzierung der in der Beschaffung befindlichen Polizeihubschrauber. In der Finanzierungssumme sind nicht nur die Haushaltsmittel für den Kauf der neuen Fluggeräte enthalten, sondern u. a. auch für eine entsprechende Qualifizierung der Besatzungen und für die Beschaffung von Spezialwerkzeugen für die Hubschrauberwerft. Zudem ist für die besonderen einsatztaktischen Belange der Polizei eine sogenannte Missionsausstattung vorgesehen, d. h. Polizeitechnik wie z. B. Wärmebildkamera oder Suchscheinwerfer.

0,5 Millionen Euro sind für die Finanzierung von Großersatzteilen zur Instandhaltung der Bestandsmaschinen eingeplant.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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