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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Spurenauswertung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. Februar 2015; Fragestunde Nr. 53 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Eine schnelle Spurenauswertung ist die bestmögliche Methode, Straftaten effektiv zu bekämpfen. Eine Verzögerung kann bedeuten, dass die Täter nicht mehr aufzufinden sind. Die niedersächsische Polizei leistet im Rahmen ihrer Möglichkeit eine hervorragende Arbeit, aber aufgrund der steigenden Zahl von Fällen, insbesondere im Bereich der Einbruchkriminalität, kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Spurenauswertung im Landeskriminalamt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Nach welcher Priorisierung werden die auszuwertenden DNA-Spuren im LKA abgearbeitet?

2. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit einer DNA-Spurenauswertung bei Delikten gegen Leib und Leben?

3. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit einer DNA-Spurenauswertung bei Delikten gegen Eigentum, insbesondere bei Einbruchkriminalität?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die molekulargenetische Untersuchung von Tatspuren hat bei der Aufklärung von Straftaten innerhalb kurzer Zeit einen hohen Stellenwert erlangt, der sich in der steigenden Anzahl der Untersuchungsfälle niedergeschlagen hat. Dieser Entwicklung ist die Landesregierung durch eine mehrfache Erhöhung der Personal- und Sachausstattung im Landeskriminalamt Niedersachen sowie durch den Einsatz der Fremdvergabe (d.h. der Weitergabe von DNA-Unter-suchungsaufträgen in geeigneten, einfach gelagerten Fällen an private Untersuchungsstellen) entgegen getreten. Dadurch wurde die Länge der Untersuchungszeiten insgesamt noch weiter verkürzt.

Eine exakte Messung dieser Zeitspanne und die Ermittlung der deliktspezifischen Durchschnittswerte ist bei der Vielzahl der Untersuchungsaufträge nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich und bislang nicht betrieben worden. Technische Lösungen werden aktuell geprüft.

Zuletzt im Jahr 2014 ist eine weitere Initiative mit dem Ziel der Steigerung der Effektivität der Vorgehensweise der Polizei bei der Suche und Sicherung von DNA-Spuren, der effektiveren Auswertung für das Ermittlungsverfahren und der Beschleunigung der forensischen Untersuchung im Kriminaltechnischen Institut im Landeskriminalamt Niedersachsen (KTI) eingeleitet worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Bei der Priorisierung werden gesicherte Tatortspuren in unterschiedliche Gruppen eingeteilt. Je nach Priorität variieren die Bearbeitungszeiten.

- Gruppe I (höchste Priorität)

Spuren aus Kapitaldelikten (Straftaten gegen das Leben,

Sexual-, Brand-, Raub- und Erpressungsdelikte, Verbrechen nach dem BtMG, erkannte Straftatenserien) und Terminsachen (z.B. Haftsachen)

- Gruppe II (mittlere Priorität)

Spuren aus anderen Delikten als Gruppe I

- Gruppe III (ohne Priorität)

Spuren aus anderen Delikten als Gruppe I

- Gruppe IV (unterhalb der Untersuchungsschwelle)

Spuren aus anderen Delikten als Gruppe I

Die Einordnung in eine der bezeichneten Gruppen nehmen die Sachbearbeiter Qualitätssicherung in den Polizeiinspektionen vor. Im LKA wird die festgestellte Stufe vor der Bearbeitung nochmals kontrolliert.

Die aktuell praktizierte Form der Spurenbewertung erfüllt die Anforderungen einer sachgerechten Priorisierung der DNA-Untersuchungen.

Straftaten im Deliktsbereich Eigentumskriminalität, die im Rahmen einer besonderen

Organisationsform als erkennbarer Komplex bearbeitet werden, werden im KTI ebenfalls priorisiert bearbeitet (Seriendelikte).

Zu 2.:

DNA-Spuren von Tötungsdelikten werden unverzüglich in die Bearbeitung genommen.

Entsprechende Ergebnisse werden regelmäßig vorab an die ermittlungsführende Dienststelle mitgeteilt und dort unmittelbar in die Täterermittlung umgesetzt. Die Übersendung der schriftlichen Ergebnismitteilung in Form des Behördengutachtens erfolgt nach Abschluss von Untersuchungsabschnitten zeitnah und in Abstimmung mit der Sachbearbeitung.

Zu 3.:

Presseinformation

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erstellt am:
20.02.2015

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