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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Polizeipersonal

Sitzung des Nds. Landtages am 20. Februar 2015; Fragestunde Nr. 31 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündl. Anfr. der Abgeordneten R. Hilbers, T. Adasch, A. Jahns, H. Rolfes, B. Hiebing, H. Schiesgeries, R. Götz, J.-H. Ahlers, A. Focke (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Osnabrücks Polizeipräsident Bernhard Witthaut äußerte sich in einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 31. Januar 2015 unter der Überschrift „Cyber-Polizisten statt Dorfsheriffs?“ zu möglichen Umstrukturierungen im Polizeiapparat:

„Mit Blick auf zahlreiche kleine Polizeistationen mit maximal drei Beamten im Gebiet der Polizeidirektion sagte Witthaut: „Die Polizeipräsenz wird nicht dadurch gewährleistet, dass in jeder Gemeinde vielleicht an einem Gebäude ein Polizeischild angebracht ist, aber kein Polizist da ist.“„Polizeipräsident Witthaut möchte hingegen laut NOZ das durch die Schließung kleiner Polizeistationen freiwerdende Personal zur Bekämpfung der Internetkriminalität einsetzen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Möchte die Landesregierung zur Bekämpfung der Internetkriminalität Personal aus der Fläche abziehen und damit die Präsenz der Polizei in der Fläche reduzieren?

2. Stehen die kleinen Polizeistationen in den nächsten Jahren nun doch wieder zur Disposition?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Osnabrücker Polizeipräsidenten Witthaut, oder wird es nur im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück zu derartigen Überlegungen und Umsetzungen kommen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Organisation der niedersächsischen Polizei ist am Prinzip einer bürgernahen Verwaltung, die in den Städten und ländlichen Bereichen präsent sein soll, ausgerichtet.

Die Landesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, von dieser grundsätzlichen Ausrichtung abzuweichen.

Vor diesem Hintergrund war die Schließung von Polizeistationen bislang nicht Gegenstand von grundsätzlichen Überlegungen im Innenministerium und ist es auch derzeit nicht.

Grundsätzliche Überlegungen, ob und inwieweit sich die polizeiliche Arbeit im Gebiet einer Polizeidirektion verändert hat, sich ggf. neue strategische oder operative Handlungsfelder herauskristallisiert haben und sinnvoll mit organisatorischen Anpassungen reagiert werden muss, gehören zum Verantwortungsbereich der Polizeipräsidenten.

Bei der jährlichen Aktualisierung der Planstellenverteilung im Zuständigkeitsbereich einer Polizeidirektion werden daher grundsätzlich alle Organisationsteile in die Betrachtung einbezogen. Dies gilt auch für Polizeistationen. Sofern eine Personalumverteilung notwendig werden sollte, geschieht dies immer unter Prüfung aller Anforderungen an die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung und insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung polizeilicher Kernaufgaben und die Flächenpräsenz.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Cyberkriminalität ist ein Phänomenbereich der Kriminalität mit einer neuen Dimension. Cyberkriminelle können von jedem Ort der Welt aus ihre Taten begehen, jeder IT-Nutzer kann potenzielles Opfer von Cyberkriminalität werden. Das Wachstums- und Schadenspotential ist erheblich. In der Strategie 2020 der Polizei Niedersachsen ist die Bekämpfung der Cyberkriminalität ein Kernelement. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im vergangenen Jahr eine landesweite Arbeitsgruppe eingesetzt, die ggf. erforderlich werdende technische, organisatorische und personelle Anpassungen und zukunftsorientierte Empfehlungen aufzeigen sollte. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe liegt dem Landespolizeipräsidium mittlerweile vor. Die Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3:

Die PD Osnabrück berichtete, das Zitat „Die Polizeipräsenz wird nicht dadurch gewährleistet, dass in jeder Gemeinde vielleicht an einem Gebäude ein Polizeischild angebracht ist, aber kein Polizist da ist.“ sei korrekt wiedergegeben.

Die Kernaussage des Zitats wird seitens der Landesregierung nicht beanstandet.

Ein direkter Zusammenhang zwischen angeblich beabsichtigten Schließungen von Polizeistationen und in Zukunft möglicherweise notwendigen Umstrukturierungen kann aus dem Zitat erkennbar nicht abgeleitet werden.

Presseinformation

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erstellt am:
20.02.2015

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