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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Personal beim Niedersächsischen Verfassungsschutz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. Februar 2015; Fragestunde Nr. 30 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Angelika Jahns und Jens Nacke (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Neue Presse berichtete am 30. Januar 2015 über die Anhörung im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. In dem Bericht heißt es: „Personalvertretung fordert für Reform zusätzliche Mitarbeiter“. Außerdem wird der Personalvertreter der Landesverfassungsschutzbehörde wiedergegeben: „Wenn Leute zusammengezogen würden, um sich um Islamismus zu kümmern, können bestimmte Bereiche nur oberflächlicher bearbeitet werden, als sie eigentlich sollten‘.“

In der Anhörung wurde auf erhöhten Dokumentationsaufwand aufgrund der geplanten Änderungen hingewiesen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viel Personal des Verfassungsschutzes wurde für die Bearbeitung von Fällen aus dem Bereich Islamismus aus anderen Bereichen zusammengezogen, welche Bereiche waren das im Einzelnen, und wie wirkt sich dort die nunmehr oberflächliche Bearbeitung aus?

2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten und den zusätzlichen Personalaufwand für die geplanten zusätzlichen Dokumentationspflichten ein?

3. Fehlt dem Verfassungsschutz in Niedersachsen Personal?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Der Salafismus stellt derzeit die größte Bedrohung für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Insbesondere von Rückkehrern aus Syrien und dem Irak geht eine besondere Bedrohung aus. Auch in Niedersachsen steigt sowohl die Zahl des salafistischen Personenpotenzials als auch die Zahl der Personen, die nach Syrien ausreisen, um sich mutmaßlich am aktiven Kampf oder auf anderer Weise am Widerstand gegen das Assad-Regime zu beteiligen.

Es gehört zu den üblichen sicherheitsbehördlichen Anforderungen, sich rasch auf erhöhte Gefährdungslagen einstellen zu müssen. Die Verfassungsschutzbehörden reagieren dabei typischerweise mit dem Instrument einer temporär veränderten Prioritätensetzung, um die Arbeitsspitzen mit gut ausgebildetem Personal auffangen zu können. Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für solche lageangepassten Veränderungen sind gegeben, solange der Personalmehrbedarf in dem zu verstärkenden Bereich ein bestimmtes Maß und eine bestimmte Zeitdauer nicht überschreitet. Die Qualität der Aufgabenerledigung bleibt erhalten z.B. durch Zurückstellen minderprioritärer Aufgaben oder durch besonders geschickte Nutzung von Synergieeffekten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Eine Personalverstärkung zur Bearbeitung von Fällen aus dem Bereich Islamismus ist bereits erfolgt bzw. steht unmittelbar bevor. Insgesamt sind vier Personen innerhalb der Verfassungsschutzbehörde von Umsetzungen betroffen:

Eine Person kommt aus dem Bereich sonstiger Extremismus / Terrorismus mit Ausländerbezug, eine weitere Person aus dem Bereich der Observation, wobei der Einsatz dieser Person als Personalentwicklungsmaßnahme ausgestaltet ist. Die Dienstposten dieser beiden Personen sind durch weitere Umsetzungen nachbesetzt worden. Eine Person aus dem Bereich Rechtsextremismus, deren Arbeitsbereich durch die Änderung der IT-Struktur kleiner geworden ist, wird die Organisationseinheit Ermittlungen im Bereich Islamismus verstärken, während von dort ein Ermittler in die Auswertung Islamismus geht.

Darüber hinaus wird eine Stelle aus der Spionageabwehr in den Bereich Auswertung Islamismus verlagert und dort demnächst neu besetzt.

Eine Verschlechterung der Aufgabenwahrnehmung in der Verfassungsschutzbehörde ist, wie oben dargestellt, mit der Personalverstärkung in Bereich Islamismus selbstverständlich nicht verbunden.

Zu 2:

Die Dokumentationspflichten gerade im Bereich der nachrichtendienstlichen Mittel sollen im Rahmen der Novelle des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes erhöht werden, um die interne Kontrolle zu stärken und die externe Kontrolle des Verfassungsschutzes zu erleichtern. Dazu werden kürzere Fristen bei der Unterrichtung der kontrollierenden Gremien (z. B. § 6e Abs. 2 Satz 1 des Entwurfes) und bei der Dokumentation des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel (z. B. § 6b Abs. 6 Satz 1 des Entwurfes) vorgesehenen. Gleichzeitig sollen die Dokumentationspflichten zur Steigerung der Kontrollierbarkeit bei der Bestimmung von Beobachtungsobjekten gesetzlich verankert und eine weitere Intensivierung erfahren (vergleiche § 4 Abs. 2 Sätze 5, 8, 10 und § 4 Abs. 4 Satz 3 des Entwurfes).

Wie in Ziffer A. IV der Gesetzesbegründung zur Novelle des NVerfSchG dargestellt, könnte durch die erweiterten Dokumentations-, Prüf- und Berichtspflichten ein Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten ausgelöst werden, der derzeit jedoch nicht bezifferbar ist.

Zu 3:

Eine temporäre Personalverstärkung im Bereich Islamismus ist erfolgt. Die Auswirkungen der aktuell erfolgten Umsetzungen müssen zunächst abgewartet werden. Ob darüber hinaus noch weiteres Personal erforderlich ist, wird fortlaufend evaluie
Presseinformation

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erstellt am:
20.02.2015

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