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Pistorius: „Bund muss seiner Pflicht bei der Bearbeitung von Asylanträgen zügiger nachkommen“

- Brief an Bundesinnenminister Dr. Thomas de Mazière –


Durch die zunehmende Zahl an Flüchtlingen kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Niedersachsen 60 bis 90 Prozent der Anträge nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung entgegennehmen, wozu es eigentlich verpflichtet ist. Das führt dazu, dass die Flüchtlinge aus der Kommune, der sie zugewiesen wurden, noch einmal an den Ort ihrer Erstaufnahme zurückkehren müssen - beispielsweise von Harburg in die Landesaufnahmebehörde Braunschweig. „Dies führt zu zusätzlichen Fahrt- und teilweise Übernachtungskosten, die dann beim Land und den Kommunen hängenbleiben, obwohl sie durch den Bearbeitungsstau beim Bund verursacht wurden“, so Pistorius.

Der Bund wollte dem in einem heute öffentlich gewordenen Schreiben begegnen, indem Flüchtlinge nun auch in die Außenstelle des BAMF fahren können, die sich am nächsten zu ihrem Wohnort befindet. Pistorius schreibt zu dieser Initiative des BAMF heute an den dafür zuständigen Bundesinnenminister: „Beide Verfahren stellen für die Kommunen zunächst eine Erleichterung dar. Trotzdem kann auch dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bund nach wie vor nicht seiner Pflicht nachkommt, die Verfahren zügig zu bearbeiten.“ Pistorius bezeichnet diese Ausnahmeregelung als „Hilfskonstruktion“, mit der „die Verantwortung…leider wieder nur auf die Länder und Kommunen verschoben“ werde. Daher bittet der niedersächsische Innenminister erneut eindringlich darum, die nötige Personalaufstockung beim BAMF voranzutreiben.

Zur Problematik der Bearbeitung der Asylanträge, stellt sich weiter die drängende Frage nach einer strukturellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme. „Auch hier sind wir, trotz der Aufforderung der Ministerpräsidentenkonferenz, beispielsweise die Kosten nach dreimonatiger Verfahrensdauer an den Bund zu übertragen, kein Stück weiter gekommen. Ein erster - wenn auch nur sehr kleiner Schritt - wäre es, wenn das BAMF entgegen der Regelung des Schreibens vom 30.12.2014 zumindest die Kosten für die An- und Abreise der Flüchtlinge zu den Außenstellen des BAMF zur Asylantragstellung übernehmen könnte“, so der Minister.

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erstellt am:
23.01.2015

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