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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Unterbringung von Flüchtlingen als Landesaufgabe

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2015; Fragestunde Nr. 28 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ansgar Focke und Angelika Jahns (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, hat in einem Gastkommentar für den rundblick vom 5. Januar 2015 in Erinnerung gerufen, dass die Unterbringung von Flüchtlingen eine Landesaufgabe sei, die Kommunen jedoch momentan zu ungefähr 40 Prozent an der Finanzierung beteiligt würden. „Bei gleichbleibenden Zahlen führt dies zu einer Belastung der Haushalte von Städten und Gemeinden, die nicht hinnehmbar ist“, so Trips.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Ausgaben des Landes für Flüchtlinge im Landeshaushalt 2014 in absoluten Zahlen?
  2. Welche Mittel stellt das Land im Landeshaushalt 2015 für Flüchtlinge zur Verfügung, und wie hoch ist die Steigerung dieser Mittel gegenüber dem Jahr 2014?
  3. Wie hoch sind die Ausgaben des Landes, umgerechnet auf jeden Flüchtling, zum Jahresende 2014 im Vergleich zu den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln für Flüchtlinge bei der gegenwärtig für das Jahr 2015 prognostizierten Anzahl von Flüchtlingen in Niedersachsen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

In Niedersachsen ankommende Flüchtlinge werden zuerst in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) aufgenommen und untergebracht. Hierbei handelt es sich überwiegend um Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Darüber hinaus gibt es noch weitere Personengruppen wie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Flüchtlinge, die im Rahmen von Aufnahmeaktionen aufgenommen werden.

Nach der Erstaufnahme erfolgt dann eine Verteilung auf die Kommunen, zuständig für die Versorgung und damit auch für die Unterbringung sind nach dem derzeit geltenden Niedersächsischen Aufnahmegesetz die Land­kreise, die Region Hannover und kreisfreien Städte.

Da sich die Anfrage nur auf den Aufgabenbereich Unterbringung bezieht, umfassen die nachstehenden Angaben auch nur Ausgaben der Jahre 2014 und 2015 aus diesen Bereich. Ergänzend wird jedoch darauf verwiesen, dass noch weitere Ausgaben des Landes für Flüchtlinge im Landeshaushalt veranschlagt sind. Unter anderem sind im Ressort des Sozialministeriums Mittel für Flüchtlingssozialarbeit und die Integration von Flüchtlingen, im Kultusressort Mittel für Sprachlernklassen und im Wirtschaftsressort Mittel für die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt veranschlagt.


Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Gesamtausgaben für den Betrieb der LAB NI beliefen sich in 2014 auf rund 38,2 Millionen Euro. Nach Abzug der Kostenerstattungen des Bundes in Höhe von rund 4,7 Millionen. Euroöhe von rund 4,7 Mio. EUroH für Spätaussiedler und Personen, die im Rahmen von Aufnahmeaktionen aufgenommen wurden, verblieben bereinigte Ausgaben von rund 33,5 Millionen Euro. Darüber hinaus werden Mittel für Baumaßnahmen der LAB NI im Epl. 20 abgebildet.

Die den Kommunen gezahlte pauschale Kostenabgeltung nach dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz belief sich in 2014 auf rund 92 Millionen Euro.

Zu 2.:

Für 2015 stehen für den Betrieb der LAB NI 49,3 Millionen Euro zur Verfügung. Auch dieser Betrag ist um die zu erwartenden Kostenerstattungen des Bundes von 500.000 Euro zu bereinigen, so dass sich die tatsächliche Ausgaben auf 48,8 Millionen Euro belaufen werden. Hintergrund sind die Kapazitätserweiterungen an den bestehenden Standorten und die Einrichtung eines neuen vierten Standortes in Osnabrück. Dies entspricht einer Steigerung des Ansatzes um rund 45 Prozent.

Auch der Ansatz für die den Kommunen zu zahlende Kostenabgeltungspauschale nach dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz wurde erhöht. Hier ist in 2015 ein Betrag von gut 118 Millionen Euro eingeplant, was einer Steigerung von rund 29 Prozent entspricht.

Hinzu kommen 45 Millionen Euro, die der Bund zur Entlastung der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zur Verfügung stellt und von denen das Land 40 Millionen Euro an die Kommunen weiterleitet. Das entspricht gut 90 Prozent der Gesamtsumme. Das Land Niedersachsen hat sich bereits wenige Tage nach der Entscheidung des Bundes mit den Kommunalen Spitzenverbänden geeinigt und war damit erkennbar das erste Land mit einer solchen weitreichenden kommunalfreundlichen Regelung.

Zu 3.:

Die Angaben hierfür sind differenziert zu betrachten. Die Ausgaben für die Erstaufnahme in der LAB NI entstehen nur für die dort aufgenommenen Flüchtlinge, insbesondere Asylerstantragsteller. In 2014 wurden 15.416 Erstantragsteller in Niedersachsen aufgenommen, so dass sich die Kosten der Erstaufnahme, umgerechnet auf jeden Asylerstantragsteller, auf rund 2.175 Euro belaufen.

In 2015 ist nach den Prognosen des Bundes derzeit von insgesamt 200.000 Asylerstantragstellern bundesweit auszugehen, hiervon entfallen auf Niedersachsen 18.600 Personen. Allerdings hat die Entwicklung gezeigt, dass diese Prognose im Laufe des Jahres an die tatsächliche Entwicklung angepasst und angehoben werden musste. Unter Berücksichtigung der genannten Zahlen ergeben sich Kosten der Erstaufnahme, umgerechnet auf jeden Asylerstantragsteller, in Höhe von rund 2.600 Euro.

Die an die Kommunen zu zahlenden pauschalen Kostenabgeltungen nach dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz sind nicht abhängig von den Zugängen bei den Asylerstantragstellern, sondern von der Zahl der in den Kommunen aufhältigen Personen mit Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zu berücksichtigen ist jeweils die Zahl der aufhältigen Personen des vorvergangenen Jahres. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass hiermit nicht nur die Kosten der Unterbringung, sondern alle Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – einschließlich Krankheitskosten – abgegolten werden.

Die in 2014 gezahlte Kostenabgeltungspauschale betrug 5.932 Euro je Person. Maßgeblich für die Berechnung der Abgeltungsbeträge waren die 2012 in den Kommunen aufhältigen Personen. Dies waren insgesamt 15.530 Personen, so dass sich hierdurch die vorgenannten Ausgaben in Höhe von 92 Millionen Euro ergaben.

In 2015 wird die Kostenabgeltungspauschale auf 6.195 Euro je Person erhöht. Bei insgesamt 19.075 aufhältigen Personen in den Kommunen in 2013, die für die Berechnung der Abgeltungsbeträge in 2015 maßgeblich sind, ist daher mit Ausgaben in Höhe von 118,2 Millionen Euro zu rechnen.

Presseinformation

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erstellt am:
22.01.2015

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