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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Büro des Innenministers

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2015; Fragestunde Nr. 29 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns und Rudolf Götz (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Im Stellenplan 2015 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport ist im Vergleich zum Stellenplan 2014 ein zusätzlicher nach B3 bewerteter Dienstposten ausgebracht - offenbar für den Leiter des Ministerbüros im Ministerium.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Beabsichtigt das Innenministerium, im Bereich des Ministerbüros bzw. der Referatsgruppe L bisherige angestellte Beschäftigte zu Beamtinnen und Beamten zu ernennen (bitte nach einzelnen Beschäftigten und Zieldienstposten sowie deren Wertigkeit aufschlüsseln, hier genügt die Funktions- oder Aufgabenbezeichnung)?
  2. Wie weit sind die jeweiligen Verfahren und Überlegungen gediehen, und ist der Landespersonalausschuss befasst worden bzw. wird er voraussichtlich befasst werden müssen?
  3. Welche Ausnahmen von beamtenrechtlichen Bestimmungen mussten oder müssten im Falle der Verbeamtung von Angehörigen der Referatsgruppe L durch den Landespersonalausschuss zugelassen werden, und welche besonderen Auflagen oder Verfahrensschritte sind bzw. waren dafür zu erfüllen bzw. zu durchlaufen (bitte nach einzelnen Beschäftigten und Zieldienstposten sowie deren Wertigkeit aufschlüsseln, auch hier genügt die Funktions- oder Aufgabenbezeichnung)?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Wie bereits in der Vorbemerkung der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 13 der Abgeordneten Angelika Jahns, Bernd-Carsten Hiebing, Ansgar Focke, Rudolf Götz und Thomas Adasch (CDU) („Warum baut Minister Pistorius sein Ministerbüro wieder um?“) aus der 46. Sitzung des Landtages am 26. September 2014 (Drs. 17/1940) erläutert, war es sachgerecht und erforderlich, das mit vielfältigen Aufgaben betraute Ministerbüro in einzelne Referate aufzuteilen, diese aber gleichzeitig in einer Referatsgruppe zur optimalen Unterstützung der Hausleitung unter einer verantwortlichen Leitung zusammen zu fassen. Mit dieser Reorganisation wurde den äußerst komplexen, anspruchsvollen und häufig zeitkritischen Aufgaben sowie der vorhandenen Leitungsspanne Rechnung getragen und deren Steuerung, Ausgestaltung und Bearbeitung folgerichtig optimiert.

Die Bundesbesoldungsordnung in der für Niedersachsen geltenden Fassung sieht die Zuordnung einer Referatsgruppenleitung zu dem Amt B 3 BBesO vor, die vor dem geschilderten Hintergrund auch gerechtfertigt ist. Zudem hat es im Innenministerium in den Jahren 1996 bis 2003 bereits eine entsprechende Referatsgruppe L „Ministerbüro, Kabinett, Haushalt“ mit einer dem Amt B 3 BBesO zugeordneten Referatsgruppenleitung gegeben. Im Übrigen war die Referatsleitung des Ministerbüros von Oktober 2008 bis März 2010 ebenfalls entsprechend der Wertigkeit einer Referatsgruppenleitung nach B 3 BBesO bewertet.

Verbeamtungen stellen, auch auf Leitungsebene, keine Besonderheit dar. So ist es üblich, dass im Ministerbüro oder in einer entsprechenden Referatsgruppe beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Beamtenverhältnis übernommen werden. In der Amtszeit von Minister a. D. Uwe Schünemann ist dies in mindestens acht Fällen erfolgt.

Wie auch in diesen Fällen unterliegen konkrete Angaben zu einzelnen Beschäftigten der Vertraulichkeit, da durch die Bekanntgabe schutzwürdige Interessen verletzt würden (Art 24. Absatz 3 Niedersächsische Verfassung). Die schutzwürdigen Interessen ergeben sich daraus, dass es sich um personenbezogene Daten einzelner identifizierbarer Beschäftigter handelt und die Daten im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden würden.


Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

siehe Vorbemerkungen

Zu 2.:

siehe Vorbemerkungen

Zu 3.:

siehe Vorbemerkungen

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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