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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Betreiber der Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Osnabrück

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2015; Fragestunde Nr. 24 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Die Diakonie hat für ein Jahr den Auftrag erhalten, die neue Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Osnabrück zu betreiben. Nun soll diese Leistung ausgeschrieben werden. Nach den negativen Erfahrungen, die in Nordrhein-Westfalen mit einem privaten Betreiber für ein Flüchtlingsheim gemacht wurden, frage ich die Landesregierung:

1. Welche Kriterien sollen für die Vergabe festgelegt werden, um eine hohe Qualität zu gewährleisten, die der gewünschten Behandlung von Flüchtlingen in Niedersachsen entspricht?

2. Wie stark wird bei der Vergabe der Preis gewichtet werden?

3. Werden regionale Vernetzungen berücksichtigt, wie z. B. die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen oder mit Einrichtungen für die Behandlung traumatischer Erkrankungen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Im Wege eines beschränkten Vergabeverfahrens ist die Diakonie Osnabrück für ein Jahr mit dem Betrieb der Erstaufnahmestelle Osnabrück beauftragt worden. Im Laufe dieses Jahres wird im Rahmen einer vermutlich europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für die kommenden Jahre gesucht werden. Hierzu wird sich die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen mit Unterstützung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport der Expertise des Logistikzentrums Niedersachsens bedienen, welches das Landeskompetenzzentrum für derartige öffentliche Ausschreibungen und Vergaben darstellt. Für diese Ausschreibung werden in den kommenden Wochen und Monaten die Ausschreibungskriterien erarbeitet werden. Der Preis ist bei derartigen Ausschreibungen immer ein wichtiges Kriterium, nicht jedoch das einzige oder ausschlaggebende Kriterium. Integraler Bestandteil der Ausschreibung wird sein, die hohen Qualitätsanforderungen, die bislang in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an den anderen drei Standorten Bramsche, Braunschweig und Friedland gelten, auch im zukünftigen vierten Standort Osnabrück zu implementieren. Die Einbeziehung regionaler, landesweiter, bundesweiter und europäischer Organisationen ist selbstverständlicher Bestandteil dieser Qualitätsanforderung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Ja, siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

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erstellt am:
22.01.2015

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