Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Unterbringung von Flüchtlingen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2015; Fragestunde Nr. 21 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündl. Anfr. der Abgeordneten Dr. M. Matthiesen, B. Jasper, V. Meyer, P. Joumaah, G. Pieper, A. Schwarz (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die HAZ berichtet in ihrer Ausgabe vom 5. Januar 2015, dass die Stadt Hannover vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen händeringend nach privaten Vermietern suche, die Wohnraum anböten. Dabei komme aber nicht jedes Angebot infrage - der Wohnraum dürfe weder überteuert noch in schlechtem Zustand sein. Die HAZ verweist in der Berichterstattung auf einen privaten Eigentümer, der der Stadt Hannover eine Wohnung zu einem „keinesfalls überzogenen Preis“ angeboten habe. Jedoch habe die Stadt ohne Begründung abgelehnt. Anschließend habe der Eigentümer die Wohnung privat anderweitig vermietet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Zielsetzungen bzw. welche Konzepte gibt es seitens der Landesregierung, um die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung in privaten Wohnungen zu unterstützen?

2. Welche Kriterien hinsichtlich Mietzins, Zustand bzw. Standard der Räumlichkeiten sowie Wohnfläche pro Person erachtet die Landesregierung für die Unterbringung von Flüchtlingen in privaten Wohnungen als angemessen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Für Ausländerinnen und Ausländer, die auf die Städte und Gemeinden verteilt werden, sind nach dem derzeit geltenden Niedersächsischen Aufnahmegesetz die Landkreise, die Region Hannover und kreisfreien Städte für die Versorgung und damit auch für die Unterbringung zuständig. Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat über die bundesrechtlichen und allgemeinen Regelungen - wie dem Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesinfektionsschutzgesetz, Baurecht - hinaus keine weiteren Vorgaben gemacht, so dass es den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Region Hannover und den ggfs. herangezogenen kreisangehörigen Städten und Gemeinden hiernach obliegt, die zu gewährende Unterkunft auszuwählen und im Detail auszugestalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Mit dem Absehen von weitergehenden Vorgaben hat der Landesgesetzgeber den Kommunen bei der Ausgestaltung der Unterbringung einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum eingeräumt und damit den örtlich sehr unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung getragen. Den Kommunen bleibt somit freigestellt, in welchem Umfang und in welcher Form eine Unterbringung in privaten Wohnräumen erfolgt.

Zu 2.:

Hierzu verweise ich auf die Vorbemerkung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln