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Pistorius: „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“

Neue Regelungen zum Optionsverfahren sind am 20.12.2014 in Kraft getreten


Am vergangenen Samstag (20. Dezember 2014) sind die neuen Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz zum Optionsverfahren in Kraft getreten. Junge Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, deren Eltern aber ausländischer Abstammung sind, müssen sich mit ihrem 18. Lebensjahr damit nicht mehr entscheiden, welcher Staatsangehörigkeit sie angehören wollen. Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, begrüßt diese wichtige Entwicklung für Mehrstaatigkeit in Deutschland.

Die Gesetzesänderungen stellen allerdings nur einen Kompromiss dar. Pistorius hatte sich bereits zu Beginn seiner Amtszeit Anfang 2013 für eine komplette Abschaffung des sog. Optionsverfahrens eingesetzt: „Auch wenn mir diese neue Regelungen noch nicht weit genug gehen, sind sie ein Schritt in die richtige Richtung. Viele der hier geborenen jungen Menschen mit ausländischen Wurzeln sind durch dieses Gesetz vom Zwang entbunden, sich zwischen Staatsangehörigkeiten entscheiden zu müssen.“

Durch die Gesetzesänderungen sind zukünftig nur noch diejenigen Personen von der Optionspflicht betroffen, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind und die neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine andere als die eines EU-Staates oder der Schweiz haben.Es ist davon auszugehen, dass dadurch nur noch jeder Zehnte der bisher Betroffenen dieser Optionspflicht unterliegen.

Pistorius: „Die sogenannte Optionspflicht, die schon vom Wortsinn einen inneren Widerspruch enthält, sollte komplett abgeschafft werden, um eine bessere Integration zu ermöglichen und in Deutschland geborene Kinder ausländischer Abstammung nicht vor einen Gewissenskonflikt zu stellen.“

Die neuen Regelungen bedeuten für potenziell von der Optionspflicht Betroffene keinen zusätzlichen Aufwand. Solange diese Menschen von der Behörde nicht angeschrieben werden, können sie davon ausgehen, dass sie nicht optionspflichtig sind und damit auch keine Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.

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erstellt am:
22.12.2014

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