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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Geräten der Dokumentenüberprüfung für die Polizei Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Dezember 2014; Fragestunde Nr. 27

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten

Reinhold Hilbers, Bernd-Carsten Hiebing und Heinz Rolfes (CDU)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die niedersächsische Polizei führt regelmäßig sogenannte Großkontrollen im Straßenverkehr durch. Dabei werden auch die Identitäten von Fahrern und Passagieren überprüft. Den Fragestellern wurde bei der Teilnahme an einer solchen Großkontrolle ein Gerät zur Kontrolle von Ausweisdokumenten vorgestellt. Dieses Gerät war jedoch eine Leihgabe der Bundespolizei. In der niedersächsischen Polizei sollen solche Geräte nicht vorhanden sein.

Die Erfahrungen der Polizeibeamten mit dem Gerät zur Dokumentenüberprüfung waren nach ihrer Schilderung ausgesprochen positiv. Die Polizei wünscht die Anschaffung solcher Geräte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Befürwortet die Landesregierung die Beschaffung von Geräten zur Dokumentenkontrolle?

2. Wie bewertet die Landesregierung Geräte zur Dokumentenkontrolle?

3. Wie werden gegenwärtig in Niedersachsen Ausweisdokumente auf Echtheit überprüft?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Urkundenfälschung stellt eine Straftat dar, die häufig auch im Kontext weiterer Straftaten, wie zum Beispiel Kreditbetrug, Kontoeröffnungsbetrug, sozial-, ausländer- und versicherungsrechtliche Verstöße steht. Durch den Einsatz von technisch hochwertigen Hilfsmitteln sind Täterinnen und Täter in der Lage, Dokumente zu manipulieren oder eine Totalfälschung zu fertigen.

Die niedersächsische Polizei hat diese Entwicklung erkannt und begegnet ihr, neben einer entsprechenden Aus- und Fortbildung, mit dem Einsatz von geeigneten Prüfgeräten. Dazu gehören u. a. Mikroskope, UV-Leuchten und Scanner. Der Einsatz dieser Geräte erfolgt sowohl im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen wie auch bei anlassunabhängigen Kontrollen. Diese Kontrollen werden u. a. behördenübergreifend und teilweise auch unter Beteiligung von Bundesbehörden durchgeführt.

Die erwähnte Großkontrolle fand am 30. Oktober 2014 im Bereich der BAB 30 / Bad Bentheim bzw. der Landesstraße 39 im Bereich des Grenzübergangs „Springbiel“ statt. Die Bundespolizei nahm in eigener Zuständigkeit an der Kontrolle teil und setzte dabei ein eigenes Prüfgerät ein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung prüft derzeit den Einsatz und die damit verbundene Beschaffung geeigneter Dokumentenprüfgeräte.

Zu 2.:

Für die Gewährleistung polizeilicher Aufgaben ist es von besonderer Bedeutung, gefälschte Dokumente frühzeitig erkennen zu können und weitere Straftaten zu verhindern.

Entsprechende Prüfgeräte stellen in diesem Kontext ein wichtiges Hilfsmittel dar.

Zu 3.:

Der Bedeutung des Themas Dokumentenfälschung wird in der Aus- und Fortbildung der Polizei Niedersachsen umfassend Rechnung getragen. Neben der Qualifizierung von Dokumentenprüferinnen und -prüfern in speziellen Fortbildungsveranstaltungen hat die Polizeiakademie mit Experten aus Niedersachsen eigens ein eLearning-Lernmodul entwickelt, welches das Erkennen von gefälschten Ausweisdokumenten unterstützt sowie verbessert und über das Intranet der Polizei für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten jederzeit aufrufbar ist.

Das Lernmodul wird sowohl im Bachelor-Studiengang als auch in allen Polizeibehörden z. B. im Rahmen von Dienstunterrichten eingesetzt. Somit ist gesichert, dass die Polizei Niedersachsen sowohl bezüglich des Erkennens von gefälschten Dokumenten als auch über die Bedeutung des Themas Dokumentenfälschung an sich für die polizeiliche Arbeit gut informiert ist. Neben der Polizei Niedersachsen können über das polizeiliche Extrapol- Netzwerk auch Beamtinnen und Beamte aus anderen Bundesländern das Modul nutzen.

Werden im Rahmen polizeilicher Kontrollmaßnahmen oder ähnlicher Anlässe Anhaltspunkte für eine Fälschung von Dokumenten festgestellt, erfolgt eine spezifizierte Echtheitsprüfung der betreffenden Dokumente durch die vorgenannten, speziell geschulten Dokumentenprüfer in den Polizeidirektionen oder im Landeskriminalamt Niedersachsen.

Bei der Dokumentenprüfung werden die vorgenannten Geräte (siehe Vorbemerkungen) eingesetzt.

In Erprobung befindet sich aktuell der Einsatz von UV-LEDs zur Dokumentenüberprüfung in Funkstreifenwagen.

Presseinformation

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erstellt am:
18.12.2014

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