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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Datenschutz Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Dezember 2014; Fragestunde Nr. 8

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten

Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Dr. Gero Hocker (FDP)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Datenschutz hat u. a. die Einhaltung von Grund- und Bürgerrechten im Internet zum Ziel. Unter dem Punkt „Starker Datenschutz“ findet dieser auch seinen Platz in der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der derzeitige Stand des geplanten neuen Landesdatenschutzgesetzes?

2. Inwiefern hat sich die Landesregierung im Bundesrat für einen weitreichenden Beschäftigten-Datenschutz eingesetzt?

3. Inwiefern hat die Landesregierung sich im Bundesrat für hohe datenschutzrechtliche Standards auf der EU-Ebene eingesetzt?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Der technologische Fortschritt hat den Datenschutz vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei ist den Entwicklungen in der Kommunikation mit der Verfügbarkeit und der Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet eine besondere Bedeutung zuzumessen. Die Wirkung des Internet geht über Landesgrenzen und nationale Grenzen hinaus. Im Zuge dieser Entwicklungen und der Globalisierung sind die Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten anzupassen. Die Europäische Kommission hat am 25. Januar 2012 einen Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt, mit dem wirksame Regelungen für einen modernen, effizienten und bürgernahen Datenschutz in den Mitgliedstaaten der EU geschaffen werden sollen. Die Datenschutz-Grundverordnung wird unmittelbar von den Mitgliedstaaten anzuwenden sein. Nationale und landesrechtliche Regelungen werden darüber hinaus nur in den von der Verordnung benannten Bereichen und in dem dort vorgegebenen Rahmen möglich sein. Die Datenschutz-Grundverordnung wird derzeit im Rat der EU beraten. Zu den Inhalten der Verordnung, dem Verlauf und dem Sachstand wird auf die Unterrichtung der Landesregierung vom 27. November 2014 zum Beschluss des Landtages vom 15. Mai 2014 verwiesen (Drucksache 17/2447).

Mit dem Abschluss der Beratungen und dem Beginn der Trilogverhandlungen zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament wird nach derzeitigem Kenntnisstand für das Frühjahr 2015 gerechnet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Wie in den Vorbemerkungen dargestellt, werden die wesentlichen Inhalte für eine Modernisierung des Datenschutzes und seine Anpassung an die Globalisierung und die technologischen Entwicklungen von der EU in der Datenschutz-Grundverordnung vorgegeben. Dabei ist nach dem aktuellen Beratungsstand noch nicht abschließend geklärt, inwieweit den Mitgliedstaaten Spielräume für weitere, insbesondere strengere und konkretere Regelungen belassen werden. Aus deutscher Sicht darf das Niveau des Datenschutzes nicht hinter dem derzeit erreichten Standard zurückstehen. Dies ist ein wesentliches Ziel in den Beratungen. Eine umfassende Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes wird erst umzusetzen sein, wenn die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist und feststeht, in welchem Ausmaß weiterer Regelungsbedarf für Niedersachsen besteht und möglich ist.

Zu 2.:

Auf Bundesebene wurden bereits mehrfach Entwürfe für Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz erarbeitet, zuletzt mit einem Gesetzentwurf vom 3. September 2010. Niedersachsen sowie weitere Bundesländer hatten sich bereits im Vorfeld und auch zum Gesetzentwurf selbst intensiv eingebracht. Es wurde von allen Seiten – wie auch zu früheren Entwürfen – als wichtig erachtet, konkrete und praxisgerechte Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz festzulegen sowie Rechtsklarheit und -sicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber zu schaffen. Dies gilt besonders für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und die Videoüberwachung von Arbeitsstätten. Der Entwurf wurde aufgrund der unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren Vertretungen sehr kontrovers diskutiert und ist in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss gekommen. Inzwischen ist auch beim Datenschutz für Beschäftigte der Fokus zunächst auf die in den Vorbemerkungen erwähnte Datenschutz-Grundverordnung der EU zu legen. Die Verordnung belässt den Mitgliedstaaten nach dem derzeitigen Beratungsstand Kompetenzen zu nationalen Regelungen für bestimmte Bereiche von Beschäftigungsverhältnissen, allerdings nur, soweit sich diese Regelungen in den Grenzen der Verordnung der EU halten (Art. 82). Es wird somit vom Inhalt der künftigen Datenschutz-Grundverordnung abhängen, inwieweit Deutschland ausführliche und auch strengere Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz erlassen kann. Auf Bundesebene wurde signalisiert, dass vor dem Erlass eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten sein muss.

Zu 3.:

Niedersachsen wie auch alle weiteren Bundesländer haben sich seit Beginn der Beratungen über eine europäische Datenschutzreform intensiv und ausdrücklich dafür eingesetzt, dass das in Deutschland geltende sehr differenzierte Datenschutzrecht mit einem hohen Standard auch nach der europaweit geltenden Datenschutzreform bestehen bleiben kann. Sofern die europäischen Regelungen nicht wie bisher in Form einer Richtlinie erfolgen, die von den Mitgliedstaaten auszufüllen wäre, sondern als Verordnung in Kraft treten, wären zumindest mit-gliedstaatliche Ermächtigungen für weitere, ggf. strengere Datenschutzregelungen vorzusehen. Diese Forderungen wurden von Anfang an über den Bundesrat, aber auch von der Bundesregierung an die EU herangetragen. Aktuell wurde im Bundesrat ein Beschluss gefasst unter Bezugnahme auf den Beratungsstand zur Datenschutz-Grundverordnung in den europäischen Gremien (Bundesratsdrucksache 550/14). Der Beschluss benennt noch einmal die wesentlichen Bereiche, in denen die bereits erreichten Datenschutzstandards erhalten bleiben müssen. Die Bundesregierung wird dabei aufgefordert, sich in den weiteren Beratungen für einen effektiven Datenschutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher einzusetzen. Das erreichte hohe Datenschutzniveau in Deutschland muss erhalten werden.

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erstellt am:
18.12.2014

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