Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Deutschen Marine

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. Oktober 2014; Fragestunde Nr. 46 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kor-tlang, Hillgriet Eilers, Gabriela König, Jörg Bode und Björn Försterling (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Im zweiten Quartal 2014 hat eine Umfrage des BMVg zur Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme bei den Teilstreitkräften ein nach Expertenmeinung ernüchterndes Bild ergeben. Unter anderem wurden von den 21 Westland Sea King MK 41 lediglich zwei als einsatzfähig gemeldet. Die Sea-King-Hubschrauber der Bundesmarine bilden einen wichtigen Bestandteil der nach Kapitel V des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) eingerichteten Seenot-, Such- und Rettungsdienstes (SAR-Dienst) der Bundesrepublik Deutschland. Die Drucksache 16/3853 hat diese Fragestellung bereits thematisiert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sind die vertraglich zugesicherten maritimen SAR-Dienste in der Deutschen Bucht gewährleistet?

2. Wie weit ist das Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der maritimen Notfallvorsorge und zur Erweiterung des bestehenden Rettungsdienstes, so wie es die Umweltministerkonferenz im Mai 2011 beschlossen hat?

3. Gibt es für den Fall eines Ausfalls der verbliebenen zwei Marinehubschrauber inländische Ersatzoptionen für die SAR-Luftrettung auf See in der Deutschen Bucht, oder müssen ausländische Streitkräfte zur Umsetzung der deutschen SOLAS-Vertragsvereinbarungen herangezogen werden?

Das Recht der Mitglieder des Landtages aus Artikel 24 Absatz 1 der Niedersächsischen Verfassung umfasst nur solche Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen. Die Aufgabe SAR-Dienst ist gem. § 1 Nr. 7 Seeaufgabengesetz Aufgabe des Bundes.

Dementsprechend wird die Mündliche Anfrage insoweit beantwortet.

Darüber hinaus wurde in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit versucht, weitergehende Stellungnahmen des Havariekommandos als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer und des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) einzuholen. Das Havariekommando verweist jedoch auf das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das BMVg teilte mit, innerhalb der kurzen Frist könne keine Beantwortung erfolgen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2.:

Seitens des Bundes wurde nach umfangreichen Konsultationen mit den Ländern, Verbänden und der Energiewirtschaft das „Offshore-Windenergie-Sicherheitsrahmenkonzept (OWE-SRK)“ erarbeitet und im April 2014 in Kraft gesetzt. Das OWE-SRK führt alle bestehenden Sicherheitsvorschriften aus dem Bereich des BMVI zu einem modularen Konzept zusammen und gibt einen Gesamtüberblick der hierfür bestehenden Regelwerke. Dadurch wird ein Höchstmaß an Sicherheit beim Bau und Betrieb der OWP gewährleistet.

Zu 3.:

Siehe Vorbemerkungen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2014

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln