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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Personal der Polizei in Nds.

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. Oktober 2014; Fragestunde Nr. 20 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Angelika Jahns, Rudolf Götz und Johann-Heinrich Ahlers (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Fragesteller fragten bereits mit der Anfrage 24 des Juli-Plenums nach den Maßnahmen, die das Innenministerium auf die Abschlussberichte mehrerer Landesarbeitsgruppen veranlasst hat, und ob es einen Entscheidungsstau im Innenministerium gebe.

Die Landesregierung führte in ihrer Antwort aus: „Die Landesprojektgruppen ‚Personalstärken in den regionalen Polizeidirektionen‘, ‚Stabsstärken in den regionalen Polizeidirektionen‘ sowie ‚Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinien für die Polizei des Landes Niedersachsen (BRLPol vom 11. Juli 2008‘) haben ihre Abschlussberichte am 28. Februar 2014, am 28. März 2014 sowie am 7. April 2014 vorgelegt. Die Einrichtung der Arbeitsgruppen war notwendig, da nach Übernahme der Regierungsverantwortung festgestellt werden musste, dass es auch in diesen Bereichen einen erheblichen Aktualisierungs- und Handlungsstau gab. So war z. B. das damals und heute noch gültige Planstellenverteilungsmodell nicht, wie vorgesehen, regelmäßig aktualisiert worden. Stattdessen griff die damalige Landesregierung unabhängig vom vorgesehenen Verteilungsschlüssel ‚händisch‘ in die Verteilung ein und schuf damit personelle Unwuchten, die es nun auszugleichen gilt. Unter anderem diese Versäumnisse der vorherigen Landesregierung hat diese Landesregierung nun aufzuarbeiten.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wurde das Personal der Polizei zum 1. Oktober 2014 entsprechend dem nach Ansicht der Landesregierung veralteten Personalschlüssel verteilt?

2. Wie wurden die Ergebnisse der Landesarbeitsgruppen inzwischen umgesetzt?

3. Bis wann sollen die Ergebnisse der Landesarbeitsgruppen vollständig umgesetzt werden?

Die Polizei Niedersachsen befindet sich derzeit in einem Modernisierungsprozess auf Grundlage der Strategie 2020. Mit der Entwicklung, Durchführung und Steuerung des Strategiebildungsprozesses ist im Juli 2012 begonnen worden.

Die neue Strategie verfolgt das Ziel, die Polizei Niedersachsen unter Berücksichtigung ihrer regionalen Gegebenheiten für die Herausforderungen der Zukunft aufzustellen – und zwar in den Bereichen Sicherheit, Arbeitswelt, Technologie und Finanzen.

Die Polizei will nach innen und außen noch kooperativer werden – mit einer Kultur der Beteiligung und des offenen Diskurses, in der Kommunikation, Transparenz und Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen. Deshalb sind u.a. immanente Bestandteile der Strategie 2020 die Aspekte Beteiligung und Transparenz.

Die neue Strategie wird im Gegensatz zu früher nicht von oben verordnet, sondern entsteht in einem breit angelegten Diskussionsprozess. In einem Gegenstromverfahren werden die Positionen der strategischen Führungsebene und die der operativen Polizeiführung einbezogen.

Bezogen auf die Ergebnisse der Landesarbeitsgruppen „Personalstärken in den regionalen Polizeidirektionen“ und „Stabsstärken in den regionalen Polizeidirektionen“ besteht der Bedarf, beide Ergebnisse miteinander zu synchronisieren und im Gegenstromverfahren einvernehmlich abzustimmen, da die festzulegenden Stabsstärken als sogenannten Funktionssockel in der jährlichen Planstellenverteilung berücksichtigt werden.

Die Landesarbeitsgruppe „Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinien für die Polizei des Landes Niedersachsen“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die darin formulierten Vorschläge müssen nunmehr sorgfältig geprüft, bewertet und abgestimmt werden. Es liegt

in der Natur der Sache, dass bei der hier zu beachtenden komplexen Rechtslage und insbesondere der Erwartungshaltung an ein Beurteilungssystem eine Entscheidung

sorgfältig vorbereitet werden muss. Es wurde jedoch bereits entschieden, die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie die Tarifbeschäftigten der Polizei zukünftig nicht mehr nach den Regelungen der Beurteilungsrichtlinien für die Polizei des Landes Niedersachsen sondern erstmalig bereits zum 1. Oktober 2014 nach den Allgemeinen Richtlinien für die Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst zu beurteilen. Des Weiteren wurde bereits zum Beurteilungsstichtag 1. September 2014 des Polizeivollzugsdienstes besonders darauf hingewirkt, geschlechtergerecht zu beurteilen. Die Überarbeitung bzw. ggfs. Neufassung der Beurteilungsrichtlinien für die Polizei des Landes Niedersachsen soll im Laufe des Jahres 2015 zum Abschluss gebracht werden; deren Anwendung ist erstmalig zum Regelbeurteilungsstichtag 1. September 2017 beabsichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein. Bereits zum Einrichtungszeitpunkt der Landesarbeitsgruppen „Planstellenverteilung“ und „Stabsstärken“ im Juli 2013 stand fest, dass die Planstellenverteilung nach den neuen Modalitäten und daher erst zum 1. Oktober 2015 erfolgen wird.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3.:

Die Ergebnisse der Landesarbeitsgruppen „Personalstärken“ und „Stabstärken“

werden zum Stichtag der nächsten Planstellenverteilung umgesetzt (1. Oktober 2015).

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Presseinformation

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erstellt am:
24.10.2014

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