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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Kommunalen Finanzausgleich und EU-Förderung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. Oktober 2014; Fragestunde Nr. 12 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Clemens Große Macke (CDU)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Bei einigen Kommunen in Niedersachsen besteht Unsicherheit über die von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs. Gerüchte und Mutmaßungen machen die Runde. Bei der Einbringung des Einzelplans 03 in den Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages erklärte Staatssekretär Stephan Manke sinngemäß, der kommunale Finanzausgleich solle entsprechend den politischen Vorgaben im Koalitionsvertrag weiterentwickelt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was meint der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport genau, wenn er ausführt, der kommunale Finanzausgleich solle entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages weiterentwickelt werden?

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass über bestimmte Vergünstigungen im kommunalen Finanzausgleich Kofinanzierungen für EU-Förderprogramme (ELER, EFRE, ESF) für besonders strukturschwache kommunale Gebietskörperschaften sichergestellt werden sollen?

3. Wenn nein, wie soll nach den Vorstellungen der Landesregierung eine Kofinanzierung über den kommunalen Finanzausgleich genau ausgestaltet werden?

Der kommunale Finanzausgleich sichert den kommunalen Gebietskörperschaften die finanzielle Grundlage, damit diese die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft gemäß Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung in eigener Verantwortung wahrnehmen können. Aus diesem Grund regelt das Niedersächsische Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) sowie das Niedersächsische Gesetz zur Regelung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen (NFVG) die Auskehrung der hierfür erforderlichen Landesmittel an die Kommunen sowie die Aufteilung dieser Mittel zwischen den Kommunen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, den kommunalen Finanzausgleich daraufhin zu überprüfen, ob Belastungen aus der demografischen Entwicklung angemessen berücksichtigt werden, die Grundlagen des Finanzausgleichs noch zeitgemäß sind und ob der kommunale Finanzausgleich seiner eigentlichen Aufgabe insgesamt gerecht wird, den Kommunen eine aufgabengerechte und verlässliche Finanzausstattung zu sichern.

Zu 2 und 3.

Zwischen kommunalem Finanzausgleich und EU-Förderung besteht keine unmittelbare Verbindung. Eine direkte Verknüpfung der EU-Fördermaßnahmen mit den vom kommunalen Finanzausgleich verteilten Schlüsselzuweisungen kommt dabei wegen der fehlenden inhaltlichen Verbindung beider Materien und der strikten verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Betracht.

Presseinformation

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erstellt am:
24.10.2014

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